Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den im Naturschutzgebiet 2.1.04 „Düsterbachaue“, im Naturschutzgebiet 2.1.06 „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“ sowie im Landschaftsschutzgebiet 2.2.02 „Westhellen und Osthellermark“ geltenden Verboten des Landschaftsplans Baumberge-Nord für die Neuanlage eines Fuß- und Radweges entlang der L 581 zu.


Herr Holz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Holthausen, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen der Stadt Billerbeck, und Herrn Dettmann, Mitarbeiter desselben Fachbereichs.

 

Herr Schulze Thier erklärt sich für befangen; er werde an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Herr Steinhoff stellt auf die Bitte von Herrn Holz anhand von Karten, Luftbildern und Detailansichten den Verlauf des geplanten Radweges zwischen Coesfeld und Billerbeck, die Lage der Schutzgebiete sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe vor.

Aufgrund der Länge des Radwegs, der Verschiedenartigkeit der Biotopstrukturen und der Betroffenheit mehrerer Schutzgebiete seien frühzeitig Gespräche mit der Stadt Billerbeck geführt worden, um zu klären, welche Unterlagen und Gutachten der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen seien. Die Stadt Billerbeck habe mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand sehr fundierte Unterlagen zum Artenschutz und zur Landschaftspflege erstellen lassen. Es seien gute Ausgleichsmaßnahmen entwickelt worden, und die untere Naturschutzbehörde beabsichtige, die notwendige Befreiung von den in den Schutzgebieten geltenden Verboten zu erteilen.

 

Herr Holz weist auf den Umfang des Vorhabens hin und schlägt vor, die Details der Radwegeplanung zunächst hinsichtlich des Verlaufs in Westhellen und dann für den Bereich Osthellen zu erörtern.

 

Herr Benze bezieht sich auf die in Osthellen nördlich der Landstraße geplante Verrohrung des Grabens und möchte wissen, aus welchem Grund dies an den Wäldchen im westlichen Bereich nicht vorgesehen sei.

Herr Holthausen erklärt, dass die Verrohrung und damit eine Radwegbreite von unter 2,50 m ein Zugeständnis des Landesbetriebs Straßenbau NRW sei, da an dieser Stelle kein ausreichender Flächenerwerb habe getätigt werden können. Dies Problem bestehe in den westlichen Waldbereichen nicht und daher sei nach den Vorgaben des Landesbetriebs, den auch die Verkehrssicherungspflicht treffe, ein entsprechend breiter Radweg anzulegen. Betroffen seien insgesamt 6 Bäume.

Herr Dettmann ergänzt, dass in dem angesprochenen Bereich eine Verrohrung auch wegen der Niveauunterschiede nicht in Betracht komme.

Herr Benze kritisiert die unterschiedliche Herangehensweise und hält die Eingriffe in den Buchenbestand für unnötig, zumal er bei einem solchen Radwegverlauf eine größere Verkehrssicherungspro­blematik sehe.

 

Herr von Hövel bekräftigt seine bereits in mehreren Beiratssitzungen geäußerte kritische Einstellung zum inflationären Bau von Radwegen. Angesichts der Versiegelungen müsse er erneut darauf hinweisen, dass Boden nicht vermehrbar sei. Er beklagt die Phantasielosigkeit bei der Nutzung von Alternativstrecken. So seien im Bereich zwischen Coesfeld und Billerbeck neben Sandstein- und 100-Schlösser-Route viele „geteerte“ Wege zu finden.

Herr Holz verweist auf die der Planung zugrunde liegenden, vom Rat der Stadt Billerbeck angenommenen Bürgeranträge sowie auf die im Sinne des Klimaschutzes geforderte Verkehrswende. Zudem sei zu beachten, dass eine Verkehrssicherung nur an der Landstraße erfolge.

 

Herr Brüning fordert angesichts von 14 Eingriffsstandorten und 3 Schutzgebieten genauere Aussagen zu Problemen und Gefahren des Radverkehrs in diesem Bereich sowie eine Prognose zur Nutzung durch Kinder, Touristen und Berufstätige.

Herr Dettmann führt aus, dass der Radweg den Kindern der Anwohner eine sichere Fahrt nach Bil­ler­beck zur Schule oder zum Freibad ermögliche. Er stelle unter dem Aspekt der Energiewende außerdem ein attraktives Angebot für Berufspendler dar. An den Wochenenden sei in diesem Bereich ein sehr hohes Radverkehrsaufkommen zu verzeichnen.

 

Auch Herr Maasmann bemängelt, dass grundsätzlich nie eine Alternativplanung zu autostraßenbegleitenden Normradwegen dargelegt werde.

Herr Holthausen bezeichnet das Vorhaben unter Hinweis auf den Planungsauftrag des Rates der Stadt Billerbeck und die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als alternativlos. Den Einwand von Herrn Räkers, dass dies die einfachste Verfahrensweise für die Kommune sei, weist er zurück. Im Gegenteil trage hier die Stadt Billerbeck die Hauptlast.

Die Frage von Herrn Bontrup, ob der Radweg Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Kreises sei, bejaht Herr Holthausen.

Herr Ansmann bezweifelt, ob Wirtschaftswege, für deren Verkehrssicherung Straßen.NRW nicht zuständig sei, überhaupt als Alternative in Betracht kämen. Herr Holthausen bestätigt, dass auf Wirtschaftswegen Verkehrssicherheit nicht ganzjährig zu gewährleisten sei, und Herr Holz ergänzt, dass hier schon die vorgeschriebenen Abstände zum Überholen nicht eingehalten werden könnten. Herr Räkers hält die Aussage zur Verkehrssicherung auf Wirtschaftswegen für irreführend, hier sei vielmehr die Stadt selbst zuständig. Herr Benze bemerkt, dass Begegnungsverkehr auf Wirtschaftswegen in der Regel unproblematisch sei.

 

Herr Steinhoff erklärt, dass die Frage von alternativen Routen auch hier Gegenstand der Prüfung gewesen sei. Das Ziel dieser Radwegeplanung, die weniger dem touristischen Aspekt, sondern vor allem der Anbindung der Bauerschaften Westhellen und Osthellen nach Billerbeck, nach Coesfeld und zum Bahnhof Lutum dienen solle, sei über geeignete Alternativen aber nicht zu erreichen.

 

Herr von Hövel regt als Kompromiss an, sich angesichts der bestehenden Verbindungen zum Bahnhof Lutum und über Gerleve auf den Neubau eines Radwegs von Osthellen nach Billerbeck zu beschränken.

 

Herr Bontrup teilt aus Sicht der Landwirtschaft die Sorgen über die zunehmenden Versiegelungen. Jedoch sei das Radverkehrskonzept vom Kreistag beschlossen worden, und der Bau von Radwegen entspreche dem gesamtgesellschaftlichen Konsens. Zudem seien die mit diesem Vorhaben einhergehenden Probleme durch die untere Naturschutzbehörde vollständig abgearbeitet worden.

Herr von Hövel merkt an, dass er sich nicht in der Rolle sehe, Kreistagsbeschlüsse einfach abzunicken, dann sei die Beteiligung des Beirats auch überflüssig.

 

Herr Holz schließt die Beratung und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

7

Enthaltung:

2

 

Herr Holz stellt fest, dass der Beirat damit der beabsichtigten Befreiung widersprochen hat. Daher habe nun der Kreisausschuss über den Widerspruch zu entscheiden. Die nächste Sitzung des Kreisausschusses finde am 14.09.2022 statt.