Beschluss: Kenntnis genommen

Die Ausschussvorsitzende Frau Schäpers begrüßt Frau Dr. Schilken herzlich im Namen der Ausschussmitglieder. Sie erinnere sich noch an den letzten Vortrag vor einigen Jahren im ehemaligen Integrationsausschuss, der ihr äußerst positiv im Gedächtnis geblieben sei.

 

Frau Dr. Schilken stellt sich den Anwesenden vor. Sie sei als Sprachwissenschaftlerin und freie Referentin tätig und arbeite unter anderem eng mit dem Kommunalen Integrationszentrum zusammen.

 

Sie stellt anhand eines Vortrages mit dem Titel „Erwerb der deutschen Sprache in den Schulen – Deutsch lernen – eine Herausforderung auch an den Berufskollegs“ die Schwierigkeiten und Herausforderungen dar, denen (junge) Menschen beim Erlernen der deutschen Sprache begegnen. Dabei geht sie auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Sprachfamilien ein und weist auf Probleme hin, die in den verschiedenen institutionalisierten Möglichkeiten zum Spracherwerb in Deutschland (Erstförderung, Internationale Förderklassen, Integrationskurse etc.) auftreten können.

 

Der Vortrag ist der Niederschrift beigefügt und kann im Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.

 

Nach Beendigung des Vortrages bedankt sich die Ausschussvorsitzende Frau Schäpers bei Frau Dr. Schilken für den gelungenen Vortrag und betont, zu wissen, wie viel Arbeit von den Lehrkräften geleistet werde, um neben dem normalen Unterrichtsalltag den neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern zusätzlich die deutsche Sprache zu vermitteln.

 

Ktabg. Lütkecosmann schließt sich dem Dank von Frau Schäpers an. Er bittet Frau Dr. Schilken um Auskunft darüber, wie die Übergänge zwischen den verschiedenen Schulen und außerschulischen Bildungsträgern, die sich um den deutschen Spracherwerb kümmern gestaltet werde und ob es dort Verbesserungspotential gebe.

 

Frau Dr. Schilken antwortet, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Spracherwerb steigen würden, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind. Sie bekämen während der Erstförderung keine Zeugnisse und erhielten nach dessen Ende eine Empfehlung für einen Bildungsgang. Die Erstförderung könne auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bei älteren Neuzugewanderten sei die Problematik, dass für einen angemessenen Spracherwerb im Bildungssystem nicht ausreichend Zeit bleibe. Man gehe davon aus, dass für das Erlernen einer Sprache auf einem hohen Niveau insgesamt 5 bis 7 Jahre benötigt würden. Hinzu käme der akute Lehrkräftemangel, der eine spezifischere Förderung erschwere.

Frau Dr. Schilken weist darauf hin, dass auch das starre Festhalten an Regelungen manchem jungen Menschen die erfolgreiche Beendigung einer beruflichen Ausbildung erschwere. Sie erinnert daran, dass es bis heute den Jugendlichen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen nicht erlaubt sei, in Prüfungen bei den Industrie- und Handwerkskammern Wörterbücher zu nutzen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr nimmt diesen Hinweis auf und erläutert, dass dieser Umstand bereits wiederholt mit den zuständigen Kammern diskutiert worden sei. Bisher sei jedoch seitens der Kammern stets darauf hingewiesen worden, dass in Bezug auf die hohen Ausbildungsstandards keine Vereinfachung der Ausbildungsmaterialien und somit eine Nutzung von Wörterbüchern o.ä. gewünscht sei. Auch kreisübergreifend seien sämtliche Versuche bisher erfolglos geblieben. Im Anbetracht des akuten Fachkräftemangels sei es jedoch äußerst wichtig, hier weiter darauf hinzuarbeiten, dass eine Vereinfachung des theoretischen Teils einer Berufsausbildung möglich werde.