Sitzung: 30.08.2022 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0612
Die Ausschussvorsitzende Frau Schäpers
begrüßt Frau Dr. Schilken herzlich im Namen der Ausschussmitglieder. Sie
erinnere sich noch an den letzten Vortrag vor einigen Jahren im ehemaligen
Integrationsausschuss, der ihr äußerst positiv im Gedächtnis geblieben sei.
Frau Dr. Schilken stellt sich den Anwesenden
vor. Sie sei als Sprachwissenschaftlerin und freie Referentin tätig und arbeite
unter anderem eng mit dem Kommunalen Integrationszentrum zusammen.
Sie stellt anhand eines Vortrages mit dem
Titel „Erwerb der deutschen Sprache in den Schulen – Deutsch lernen – eine
Herausforderung auch an den Berufskollegs“ die Schwierigkeiten und
Herausforderungen dar, denen (junge) Menschen beim Erlernen der deutschen
Sprache begegnen. Dabei geht sie auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der
verschiedenen Sprachfamilien ein und weist auf Probleme hin, die in den
verschiedenen institutionalisierten Möglichkeiten zum Spracherwerb in
Deutschland (Erstförderung, Internationale Förderklassen, Integrationskurse
etc.) auftreten können.
Der Vortrag ist der Niederschrift beigefügt
und kann im Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.
Nach Beendigung des Vortrages bedankt sich
die Ausschussvorsitzende Frau Schäpers bei Frau Dr. Schilken für den gelungenen
Vortrag und betont, zu wissen, wie viel Arbeit von den Lehrkräften geleistet
werde, um neben dem normalen Unterrichtsalltag den neuzugewanderten
Schülerinnen und Schülern zusätzlich die deutsche Sprache zu vermitteln.
Ktabg. Lütkecosmann schließt sich dem Dank
von Frau Schäpers an. Er bittet Frau Dr. Schilken um Auskunft darüber, wie die
Übergänge zwischen den verschiedenen Schulen und außerschulischen
Bildungsträgern, die sich um den deutschen Spracherwerb kümmern gestaltet werde
und ob es dort Verbesserungspotential gebe.
Frau Dr. Schilken antwortet, dass die Chancen
auf einen erfolgreichen Spracherwerb steigen würden, je jünger die Schülerinnen
und Schüler sind. Sie bekämen während der Erstförderung keine Zeugnisse und
erhielten nach dessen Ende eine Empfehlung für einen Bildungsgang. Die
Erstförderung könne auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bei älteren
Neuzugewanderten sei die Problematik, dass für einen angemessenen Spracherwerb
im Bildungssystem nicht ausreichend Zeit bleibe. Man gehe davon aus, dass für
das Erlernen einer Sprache auf einem hohen Niveau insgesamt 5 bis 7 Jahre
benötigt würden. Hinzu käme der akute Lehrkräftemangel, der eine spezifischere
Förderung erschwere.
Frau Dr. Schilken
weist darauf hin, dass auch das starre Festhalten an Regelungen manchem jungen
Menschen die erfolgreiche Beendigung einer beruflichen Ausbildung erschwere.
Sie erinnert daran, dass es bis heute den Jugendlichen mit eingeschränkten
Deutschkenntnissen nicht erlaubt sei, in Prüfungen bei den Industrie- und
Handwerkskammern Wörterbücher zu nutzen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr nimmt diesen
Hinweis auf und erläutert, dass dieser Umstand bereits wiederholt mit den zuständigen
Kammern diskutiert worden sei. Bisher sei jedoch seitens der Kammern stets
darauf hingewiesen worden, dass in Bezug auf die hohen Ausbildungsstandards
keine Vereinfachung der Ausbildungsmaterialien und somit eine Nutzung von
Wörterbüchern o.ä. gewünscht sei. Auch kreisübergreifend seien sämtliche
Versuche bisher erfolglos geblieben. Im Anbetracht des akuten Fachkräftemangels
sei es jedoch äußerst wichtig, hier weiter darauf hinzuarbeiten, dass eine
Vereinfachung des theoretischen Teils einer Berufsausbildung möglich werde.