Sitzung: 30.08.2022 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0613
Herr Dreier, Leiter des Kommunalen
Integrationszentrums, fasst die wichtigsten Punkte aus der Sitzungsvorlage
zusammen und bittet die Ausschussmitglieder, Fragen zu stellen.
Feriennachhilfeaktion
Frau Verspohl fragt, ob der beschriebene
Schwimmkurs für Neuzugewanderte ein einmaliges Angebot gewesen sei, oder ob so
etwas erneut geplant sei.
Herr Dreier antwortet, dass ein solches
Angebot durchaus weitergeführt werden solle, hier allerdings primär der
Kreissportbund als Organisator auftreten werde. Das KI stehe im engen Austausch
mit dem Kreissportbund und könne bei Bedarf dann einspringen, wenn sich ggf.
Lücken in der Angebotsstruktur ergäben.
Aktueller Stand der Umsetzung des
Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“
Ktabg. Lütkecosmann bittet Herrn Dreier zu
erläutern, wie der Stand bei der Besetzung der kommunalen Case
Management-Stellen sei und wie die Kooperation der beteiligten Kommunen und des
Kreises untereinander geregelt sei. Ein passgenauer Übergang an den
Schnittstellen zu bestehenden Hilfesystemen (z.B. Fallmanagement im SGB II) sei
hier sehr wichtig.
Herr Dreier erklärt, dass die Stellen in den
Städten und Gemeinden aktuell noch nicht besetzt seien. Da es lediglich drei
Anstellungsträger für elf Kommunen gebe, habe es zunächst Koordinierungsbedarf
zwischen diesen gegeben, um den Einsatz der Case Managerinnen und Case Manager
vor Ort zu regeln. Die Verträge für die Weiterleitung der Fördermittel seien
mittlerweile vom Landrat unterschrieben und an die drei Anstellungsträger
versandt worden. Die Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit habe
in ihrer Sitzung am 19.08.2022 beschlossen, die „AG Querschnitt“ des Netzwerks
zu beauftragen, ein Case Management Konzept zu entwerfen. Dort solle
insbesondere die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen
Berücksichtigung finden. Selbstverständlich stünden die bereits beim Kreis
beschäftigten Case Managerinnen und Case Manager bereit, ihre zukünftig neuen
Kolleginnen und Kollegen einzuarbeiten.
Dezernent Schütt ergänzt, dass die längere
Abstimmungszeit der Städte und Gemeinden auch darauf zurückzuführen sei, dass
dort über die Neuschaffung unbefristeter Stellen entschieden werden müsse. Die
Anstellungsträger würden damit eine große Verantwortung für das Gelingen des
Prozesses übernehmen und hierfür sei man von Seiten des Kreises dankbar.
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung
und Arbeit“
Herr Dreier fasst noch einmal kurz die
Erläuterungen aus der Sitzungsvorlage zusammen. Demnach verlängert das Land den
Förderzeitraum für diese Initiative um 6 Monate bis zum 30.06.2023. Im Budget
des KI stünden aktuell ungenutzte Landesmittel dieser Initiative in Höhe von
ca. 140.000 € zur Verfügung, die im ersten Halbjahr 2023 für diese Zwecke eingesetzt
werden könnten. Ansonsten wären die Landesmittel zurückzuzahlen. Die
Landesförderung sehe aber verpflichtend einen Eigenanteil des Kreises vor, der
bei Verlängerung für die erste Jahreshälfte 2023 bei ca. 35.000.-- € liegen
würde. In den bisherigen Haushaltsplanungen der Verwaltung sei dieser Betrag
eingeplant.
Landes- und Kreismittel könnten dafür Sorge
tragen, dass das sog. „Coaching“ für weitere 6 Monate finanziert würde und
somit auch ein fließender Übergang der laufenden Fälle in das Case Management
des Kommunalen Integrationsmanagement (s.o.) gelänge. Auch für die weiteren
Bausteine der Landesinitiative stünden dann noch einmal Mittel zur Verfügung.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf
hin, dass den Haushaltsberatungen 2023 natürlich nicht entscheidend
vorgegriffen werden soll, die betroffenen Träger und deren Mitarbeitenden aber
bereits ein politisches Signal des Fachausschusses benötigten. Die
Arbeitsverträge liefen bisher zum Ende des Jahres aus, bei unklarer Perspektive
müssten die betroffenen Mitarbeitenden beim DRK, dem Caritas-Verband und dem
Havixbecker Modell sich bereits jetzt um eine alternative Beschäftigung
kümmern. Ausschussvorsitzende Schäpers gibt die Frage an die
Ausschussmitglieder weiter und fasst zusammen, dass sie ausschließlich
Zustimmung feststelle. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedankt sich für das
Statement des Ausschusses.