Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Herr Dreier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums, fasst die wichtigsten Punkte aus der Sitzungsvorlage zusammen und bittet die Ausschussmitglieder, Fragen zu stellen.

 

Feriennachhilfeaktion

Frau Verspohl fragt, ob der beschriebene Schwimmkurs für Neuzugewanderte ein einmaliges Angebot gewesen sei, oder ob so etwas erneut geplant sei.

 

Herr Dreier antwortet, dass ein solches Angebot durchaus weitergeführt werden solle, hier allerdings primär der Kreissportbund als Organisator auftreten werde. Das KI stehe im engen Austausch mit dem Kreissportbund und könne bei Bedarf dann einspringen, wenn sich ggf. Lücken in der Angebotsstruktur ergäben.

 

 

Aktueller Stand der Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“

Ktabg. Lütkecosmann bittet Herrn Dreier zu erläutern, wie der Stand bei der Besetzung der kommunalen Case Management-Stellen sei und wie die Kooperation der beteiligten Kommunen und des Kreises untereinander geregelt sei. Ein passgenauer Übergang an den Schnittstellen zu bestehenden Hilfesystemen (z.B. Fallmanagement im SGB II) sei hier sehr wichtig.

 

Herr Dreier erklärt, dass die Stellen in den Städten und Gemeinden aktuell noch nicht besetzt seien. Da es lediglich drei Anstellungsträger für elf Kommunen gebe, habe es zunächst Koordinierungsbedarf zwischen diesen gegeben, um den Einsatz der Case Managerinnen und Case Manager vor Ort zu regeln. Die Verträge für die Weiterleitung der Fördermittel seien mittlerweile vom Landrat unterschrieben und an die drei Anstellungsträger versandt worden. Die Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit habe in ihrer Sitzung am 19.08.2022 beschlossen, die „AG Querschnitt“ des Netzwerks zu beauftragen, ein Case Management Konzept zu entwerfen. Dort solle insbesondere die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen Berücksichtigung finden. Selbstverständlich stünden die bereits beim Kreis beschäftigten Case Managerinnen und Case Manager bereit, ihre zukünftig neuen Kolleginnen und Kollegen einzuarbeiten.

 

Dezernent Schütt ergänzt, dass die längere Abstimmungszeit der Städte und Gemeinden auch darauf zurückzuführen sei, dass dort über die Neuschaffung unbefristeter Stellen entschieden werden müsse. Die Anstellungsträger würden damit eine große Verantwortung für das Gelingen des Prozesses übernehmen und hierfür sei man von Seiten des Kreises dankbar.

 

Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Herr Dreier fasst noch einmal kurz die Erläuterungen aus der Sitzungsvorlage zusammen. Demnach verlängert das Land den Förderzeitraum für diese Initiative um 6 Monate bis zum 30.06.2023. Im Budget des KI stünden aktuell ungenutzte Landesmittel dieser Initiative in Höhe von ca. 140.000 € zur Verfügung, die im ersten Halbjahr 2023 für diese Zwecke eingesetzt werden könnten. Ansonsten wären die Landesmittel zurückzuzahlen. Die Landesförderung sehe aber verpflichtend einen Eigenanteil des Kreises vor, der bei Verlängerung für die erste Jahreshälfte 2023 bei ca. 35.000.-- € liegen würde. In den bisherigen Haushaltsplanungen der Verwaltung sei dieser Betrag eingeplant.

 

Landes- und Kreismittel könnten dafür Sorge tragen, dass das sog. „Coaching“ für weitere 6 Monate finanziert würde und somit auch ein fließender Übergang der laufenden Fälle in das Case Management des Kommunalen Integrationsmanagement (s.o.) gelänge. Auch für die weiteren Bausteine der Landesinitiative stünden dann noch einmal Mittel zur Verfügung.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass den Haushaltsberatungen 2023 natürlich nicht entscheidend vorgegriffen werden soll, die betroffenen Träger und deren Mitarbeitenden aber bereits ein politisches Signal des Fachausschusses benötigten. Die Arbeitsverträge liefen bisher zum Ende des Jahres aus, bei unklarer Perspektive müssten die betroffenen Mitarbeitenden beim DRK, dem Caritas-Verband und dem Havixbecker Modell sich bereits jetzt um eine alternative Beschäftigung kümmern. Ausschussvorsitzende Schäpers gibt die Frage an die Ausschussmitglieder weiter und fasst zusammen, dass sie ausschließlich Zustimmung feststelle. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedankt sich für das Statement des Ausschusses.