Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Raack heißt Herrn Dr. Querbach, Leiter des Dezernats Arbeitsschutz, Gesundheit, Bau, Chemie, bei der Bezirksregierung Münster, willkommen.

Herr Dr. Querbach erläutert zunächst die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland und stellte sodann anhand der als Anlage 3 beigefügten Powerpoint-Präsentation die Organisation der Arbeitsschutzdezernate bei der Bezirksregierung Münster vor.

 

Seit einem (weiteren) Strategiewechsel in der Arbeitsschutzverwaltung im Jahr 2021 seien die Zuständigkeiten der Abteilung 5 – Umwelt und Arbeitsschutz – in 3 Dezernaten nach Branchen und Fachaufgaben organisiert. Demnach gebe es jetzt Spezialisten / Generalisten und Experten für besondere Fachaufgaben. Vor diesem Wechsel hatte ein Betrieb mehrere Ansprechpartner mit unterschiedlichen Fachkompetenzen, wobei nunmehr in der Regel ein einzelner Mitarbeiter einem Betrieb zugeordnet sei.  Aufgrund der Vielzahl der Betriebe – so allein in Münster ca. 100.000 – einerseits und andererseits der zu bewältigenden Vielzahl von Routineaufgabe, wie z.B. ca. 15.000 Mutterschaftsanzeigen, die von Verwaltungsmitarbeitenden bearbeitet werden müssen, sei eine Erfüllung des Auftrages zu 100 % nicht möglich.

 

Man sei jedoch aktuell auf einem guten Weg, die Verzahnung zu den Unfallversicherungsträgern weiter zu verbessern, um Synergieeffekte zu erreichen. Ziel sei nach den Vorgaben des Ministeriums, verstärkt in die Betriebe zu gehen und eine ‚Überwachungsquote‘ von 5 % zu erfüllen.

 

Vorsitzende Raack bedankt sich für den Vortrag. Ktabg. Schäpers fragt, ob eine Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften erfolge. Dr. Querbach erläutert, dass dies je nach Branche unterschiedlich sei. Eine besonders intensive Kooperation bestehe zur BauBG. Bei besonders schwierigen Arbeitgebern, die beispielsweise im nördlichen Ruhrgebiet zu finden seien, würden auch gemeinsame Betriebsbegehungen erfolgen. Auch zur BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe würden regelmäßig gemeinsame Termine z.B. in der Fleischindustrie durchgeführt. Besonders in diesem Bereich sei in der Vergangenheit viel erreicht worden. So sei das Arbeitsschutzsystem für die Subunternehmer jetzt auch zertifiziert. Zur weiteren Frage, ob auch eine Zusammenarbeit mit dem Zoll erfolge, bestätigt Dr. Querbach, dass die Arbeitsschutzbehörden und die Zollverwaltung entsprechend einer Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem Jahr 2017 unter anderem in den Bereichen Überwachung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes und im Bereich der Aufdeckung von Schwarzarbeit zusammenarbeiten.

 

Ktabg. Lütkecosmann erklärt seine Verwunderung, dass der Schwerpunkt im Bereich des Arbeitsschutzes mehr auf Kontrolle anstatt bei der Beratung liege. Dr. Querbach erläutert hierzu, dass die Mitarbeitenden in Klein- und Mittelbetrieben häufig Kurzqualifikationen zur Sicherheitsfachkraft absolvieren würden. Der Arbeitsschutz werde eher zu größeren Unfällen gerufen.  Dabei werde nach einem Ampelsystem gearbeitet. Viel Zeit werde durch die Bearbeitung von Anzeigen gebunden, wodurch kaum Zeit für den Außendienst bleibe.

 

S. B. Bickhove-Swiderski erkundigt sich, ob alle Planstellen besetzt seien. Dr. Querbach antwortet, dass das Ministerium den Wert der Außendienstgruppen erkannt habe und es 100 Neueinstellungen geben werde, wovon aktuell 50 Ausbildungsstellen besetzt seien. Auf die Frage, in welcher Höhe Bußgelder verhängt würden, erklärt Dr. Querbach, dass vor ca. 3 Jahren eine neue Bußgeldstelle eingerichtet worden sei, wobei im Sinne einer Verbesserung der Arbeitssicherheit die Durchführung von Bußgeldverfahren nicht als Hauptgeschäft angesehen werde. Zudem würden neuerdings Regelungen zu gebührenpflichtigen Revisionsschreiben die Akzeptanz der Beraterinnen und Berater vor Ort zusätzlich erschweren. Zahlen zur Gesamthöhe der Bußgelder könne er nicht nennen.

 

Zur Frage, wie der Arbeitsschutz im Bereich des Homeoffice sichergestellt wird, erklärt Dr. Querbach, dass der Zugang zu dem grundgesetzlich geschützten, privaten Bereich grundsätzlich schwierig sei. Das Thema stelle mangels vorgetragener Probleme aktuell keinen Schwerpunkt dar.

 

Ktabg. Oertel bedankt sich für den aufschlussreichen Vortrag und möchte wissen, ob Kontrollen z.B. in einem Chemiebetrieb nach vorheriger Terminvereinbarung oder unangekündigt erfolgen. Dr. Querbach antwortet, dass in der Regel erwartet werde, dass ein Termin vereinbart wird, jedoch würden bei Beschwerden Betriebsbegehungen auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

 

Vorsitzende Raack dankt Dr. Querbach für sein Kommen und den informativen Vortrag.