Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0669
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Beschluss: Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten: Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen. |
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig