Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

 

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen.


Form der Abstimmung:          offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:          einstimmig