Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld wird die Verwaltung beauftragt, mit der AWO Unterbezirk West-Münsterland und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bis zum 31.12.2007 befristete Zuwendungsverträge abzuschließen, die Neuregelungen der Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen entsprechend der in der Vorlage dargestellten Eckpunkte enthalten.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben mit dem bisherigen Stellenumfang werden im Jahre 2007 für die AWO eine Zuwendung von 165.400 € und für den Caritasverband eine Zuwendung von 380.200 € als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Veränderungen der Landesförderung und die Entwicklungen der Suchtberatung und psychosozialen Betreuung im Rahmen des SGB II sind mit ihren Erfordernissen bei der Fortsetzung der Verhandlungen über vertragliche Neuregelungen zu berücksichtigen

 

 


FBL Schütt erläutert, dass die bisherige Aufgabenwahrnehmung und Förderung in diesem Bereich im Jahre 2007 im Wesentlichen weitergeführt werden solle. Mit der AWO -Unterbezirk West-Münsterland- und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. seien die geplanten Veränderungen der Verträge abgestimmt. Zusammen mit dem Landeszuschuss sei die vorgeschlagene Förderung für die Wahrnehmung der Aufgaben auskömmlich. Im Falle der angekündigten Neustrukturierung der Landesförderung als fachbezogene Pauschale im Rahmen der Kommunalisierung würden die Landesmittel wie vorgesehen an die Träger weitergeleitet. Auf Landesebene werde dazu im nächsten Jahr die Entwicklung einer Rahmenvereinbarung angestrebt, deren Regelungen auch von örtlichem Belang und entsprechend zu berücksichtigen seien.

 

Er bestätigt zudem die Anfrage von Ktabg. Bücker, dass die Träger den in der Vorlage genannten Eckpunkten zugestimmt haben.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig