Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

Am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld wird gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz zum 01.08.2007 die zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Bautechnik  (Anlage B 1 APO-BK) errichtet.


Auf Bitte des Vorsitzenden Specker stellt der Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs, Oberstudiendirektor Kortekamp, die geplante zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Bautechnik vor.

Oberstudiendirektor Kortekamp führt aus, dass mit Einführung dieser Oberstufe denjenigen Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit für einen höherwertigen Abschluss geboten werde, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Berufsgrundschuljahres im Bereich der Bau- und Holztechnik keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Bislang bestehe für die Jugendlichen die Möglichkeit, ihre beruflichen Grundbildung zu vertiefen und gleichzeitig mit erfolgreichem Abschluss den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. bei entsprechend guten Leistungen auch den Qualifikationsvermerk für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe zu erreichen, nicht.

 

Ktabg. Bücker sieht kurzfristig keine Alternative zu diesem Unterricht in Vollzeitform; auf lange Sicht gesehen, erhebt er jedoch Bedenken und stellt die hierdurch entstehenden Gemeinkosten als Argument in den Vordergrund. Ferner weist er auf das Werkstattjahr hin und sieht in dem neuen Bildungsgang ein Konkurrenzangebot.

In seiner Antwort erklärt Oberstudiendirektor Kortekamp hinsichtlich der Kosten, dass Kapazitäten für einen weiteren Unterrichtsraum vorhanden seien.

Die Kosten für das Lehrpersonal gingen zu Lasten der Landeskasse. In Beantwortung des weiteren Frageteils weist er auf die befürwortenden Stellungnahmen von Kreishandwerkerschaft und Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hin. Ergänzend weist er auf den Bedarf der Wirtschaft an Auszubildenden mit einschlägiger Vorbildung hin und darauf, dass diejenigen Auszubildenden mit vertieften Vorkenntnissen die Abbrecher-Wahrscheinlichkeit erheblich senken.

FBL Schütt sieht keine Konkurrenz. Das Werkstattjahr richte sich in der Regel an Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, während das Berufsgrundschuljahr und die Oberstufe der Berufsfachschule sich an solche mit Hauptschulabschluss richteten. Im Übrigen sei mit Abschluss des Berufsgrundschuljahres die Berufsschulpflicht erfüllt.

 

Auf Frage des Ktabg. Bücker zu den Stellungnahmen benachbarter Schulträger auch im Hinblick auf die Schulbezirke führt AL Jasper aus, dass die Schulbezirke erst im Jahr 2008 aufgehoben werden; im Übrigen gelte die Schulbezirksregelung nur für Berufsschulklassen.

Ktabg. Kleerbaum sieht den neuen Bildungsgang als Reaktion auf die nach wie vor angespannte Lage am Ausbildungsmarkt und bewertet dies trotz höherer Kosten als positiven Aspekt.

Ktabg. Vogelpohl hält unter dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ die mit Einrichtung der Berufsfachschule gebotene Möglichkeit der Weiterqualifizierung ebenfalls für sinnvoll.

Ktabg. Bücker betont, dass seines Erachtens ein höherer Praxisteil besser sei als eine hundertprozentige Beschulung.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig