Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Fehlerhaftigkeit der Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.06.2022 unter TOP 1 „Antrag des Vereins zur Begegnung Kinder und Jugendlicher mit Europa e.V. vom 27.08.2021 auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld“ im Punkt „Beschluss“ wird festgestellt.

 

Es wird folgender korrekter Wortlaut beschlossen:

 

Der Verein zur Begegnung Kinder und Jugendlicher mit Europa e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.