Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Den Antragstellern wird für das Jahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von 16.000 € gewährt.

 


FBL Schütt berichtet, dass das Anliegen der Antragsteller auf Förderung der Qualifizierung von Helferinnen und Helfern für die nebenamtliche Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Familien auch an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) herangetragen worden sei. Zurzeit liste der LWL sämtliche Anträge auf und prüfe, inwieweit eine Förderungsmöglichkeit durch den LWL gegeben sei.

 

Ktabg. Wessels begrüßt die gute Entwicklung, die dazu geführt habe, dass sich hier vier Träger in Kooperation engagieren wollen. Dies werde der kreisweiten Umsetzung des Projektes „ambulant vor stationär“ dienlich sein. Positiv sei auch herauszustellen, dass der LWL seine Mitverantwortung für den betroffenen Personenkreis sehe und über eine Mitfinanzierung nachdenke. Zur Stützung des Ehrenamtes sowie zur Sicherung und Weiterentwicklung der guten sozialen Infrastruktur stellt Ktabg. Wessels im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, den Antragstellern für das Jahr 2007 einen Zuschuss in Höhe von 16.000 € zu gewähren.

 

Ktabg. Havermeier schließt sich im Namen der SPD-Fraktion dem Antrag an. Auf ihre Frage, ob in diesem Zusammenhang auch über eine Qualifizierung im Rahmen des SGB II nachgedacht worden sei, antwortet AL Bleiker, dass diese Anregung gerne dann aufgegriffen werde, wenn sich dafür ein Arbeitgeber finde.

 

Ktabg. Pieper fragt nach, an wen sich das Qualifizierungsangebot richte und ob gewährleistet sei, dass ggf. dem Wunsch der zu betreuenden Person auf Pflege durch eine gleichgeschlechtliche Person Rechnung getragen werden könne.

 

FBL Schütt führt aus, dass nicht bekannt sei, wie die Kursteilnehmer gewonnen werden; vermutlich habe hier jeder Träger bereits Personen vor Augen, an die er herantreten wolle. Das Angebot, die Pflege durch gleichgeschlechtliche Personen sicherzustellen, werde Probleme bereiten. Pflegerische Tätigkeiten zählten auch in der heutigen Zeit nach wie vor zur klassischen Domäne der Frauen.

 

Ktabg. Stauff fragt nach den Gründen für die Fluktuation bei den Helferinnen und Helfern und ob die Möglichkeit einer stärkeren Bindung nach Abschluss der Qualifizierung bestehe, so dass diese wenigstens für ein halbes Jahr zur Verfügung stünden. Gäbe es Erkenntnisse, ob sie z. B. in den professionellen Bereich wechseln oder keine Lust mehr an dieser Tätigkeit hätten.

 

Ktabg. Wessels führt aus, dass eine Bindung auf lange Zeit nicht erwartet werden könne. Oft werde das Interesse an einer solchen Tätigkeit erst im Laufe der Qualifizierung geweckt. Andere Personen stellten dagegen fest, dass sie für eine solche Tätigkeit nicht geeignet seien.

 

Ktabg. Pieper stellt fest, dass die Pflege durch Angehörige zurückgehe. Sie fragt, ob unter diesem Aspekt die Qualifizierung auf Angehörige ausgedehnt werden könne.

Vorsitzende Schäpers erklärt, dass es durchaus auch Kurse für pflegende Angehörige gäbe. Oft sei es aber ebenso notwendig, die pflegenden Angehörigen durch nebenamtliche Helferinnen und Helfer zu entlasten.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass die Fluktuation selbst im examinierten Bereich z.B. bei Altenpflegern sehr groß sei. Auch hier sei häufig die Verweildauer in der beruflichen Tätigkeit auf einige wenige Jahre beschränkt. Er erklärt ferner, dass der Drang die Pflege zu professionalisieren groß sei. Pflegekassen böten daher pflegenden Angehörigen häufig die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig