Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.   Die im Entwurf der Sitzungsvorlage beigefügte "Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung" wird mit dem Zusatz unter Nr. 2 beschlossen.

 

2.   Im beigefügten Satzungsentwurf wird die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder ergänzt durch den Zusatz, der unter § 3 Nr. 2 Buchstabe h) einzufügen ist: "eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der nicht einer Fraktion angehörigen Mitglieder des Kreistages."

 

3.   Zu § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat werden vorbehaltlich des jeweiligen Haushaltsbeschlusses Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € pro Jahr für bestimmte Zwecke (z.B. barrierefreie Veranstaltungen, Aktionen des Teilhabebeirates) zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Beirats sowie der Interessenvertretung und politischen Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld bereitgestellt.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass die Thematik des Teilhabebeirats zwischenzeitlich deutlich durch das Corona-Virus ausgebremst worden sei. Die Wichtigkeit des Vorhabens sei aber unverändert hoch geblieben, ebenso wie der Einbezug von Bedarfspersonen in das Verfahren. Bei dem vorgelegten Entwurf für eine Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld handele es sich um einen guten Vorschlag. Landrat Dr. Schulze Pellengahr merkt an, dass der Teilhabebeirat ein gewisses Budget für seine Arbeit benötigen werde.

 

Ktabg. Waldmann schließt sich den Ausführungen des Landrats an. Trotz der Begleiterscheinungen sei der Prozess gut gelungen. Hieran sei bereits seit Beginn der Legislaturperiode gut gearbeitet worden. Ktabg. Waldmann dankt allen, die sich in diese Thematik eingebracht haben. Der Prozess habe neue Perspektiven eröffnet. Er wünsche dem Teilhabebeirat einen guten Start.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr dankt dem Dezernten Schütt sowie den Kollegen, die sich in den Prozess des Teilhabebeirats eingebracht haben. Die Benennung der Mitglieder des Teilhabebeirats erfolge in der nächsten Kreistagssitzung.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Anmerkung:

 

Die genannte Anlage wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.