Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien

 

In der Sitzung am 15.06.2022 wurden die Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage SV-10-0577/1 über das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kenntnis gesetzt.

Gleichzeitig wurden die Fraktionen gebeten, möglichst bis zum 31.08.2022 dem Kreistagsbüro ein Meinungsbild mitzuteilen, in welchem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Sofern sich eine nach dem Gesetz erforderliche Mehrheit für die Nutzung digitaler Sitzungsformate abzeichnet, erhielt die Verwaltung den Auftrag, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

 

Die Kreistagsfraktionen werden gebeten – sofern noch nicht geschehen – dem Kreistagsbüro bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 21.09.2022 eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

 

Ein zertifiziertes Programm gebe es zur Zeit noch nicht.