Sitzung: 21.09.2022 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0658/1
Beschluss:
Der Kreistag folgt den
Maßnahmeempfehlungen der Machbarkeitsstudie, soweit diese die Außengräfte
betreffen. Dies bedeutet im Einzelnen
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Ablassen des Wassers nach Abfischen
im Frühjahr/Sommer 2023
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Modellierung der Außengräfte im
Sinne des Gutachtens (insbesondere die Umprofilierung der Sohle der Außengräfte
mit Entfernung der Inseln und der Sandbank) im Sommer 2023
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Ertüchtigung von Zu- und Ablauf der
Außengräfte (Winter 2023/24)
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Konsequentes Wintern, also
regelmäßiges Ablassen des Wassers für die Winterperiode, ab Herbst/Winter
2024/25.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diese für die Außengräfte empfohlenen Einzelmaßnahmen nach dem
vorgegebenen Zeitplan umzusetzen und -unter Beachtung der Grundsätze der
Wirtschaftslichkeit und Sparsamkeit- die dafür erforderlichen Haushaltsmittel
für die nächsten Haushaltsjahre anzumelden. Für die zunächst ausgesetzte
Neugestaltung der Innengräfte soll die bereits vorhandene Förderlandschaft
beobachtet und genutzt werden.
Die Sanierung der Innengräfte wird im zweiten Halbjahr 2023 erneut thematisiert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig