Sitzung: 26.10.2022 Kreistag
Vorschlag zur
Einführung eines HappyWeekendTicket
Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilung vor:
„Der Kreistag des Kreises Coesfeld
hatte in seiner Sitzung am 21.09.2022 einstimmig „die Verwaltung beauftragt,
mit den zuständigen Gremien und Institutionen (Tarifgemeinschaft
Münsterland/Ruhr-Lippe; WestfalenTarif GmbH) ein Ticketprodukt zu entwickeln,
das den Freizeitverkehr insbesondere an den Wochenenden stärkt….“.
Die WestfalentarifGmbH wurde hierüber
informiert.
Diese hat ihrer „AG Tarif &
Kommunikation WestfalenTarif GmbH“ empfohlen, die Ticketkonzeption derzeit
nicht weiterzuverfolgen. Ein wesentlicher Grund ist das derzeitige
Informations-Vakuum“, ausgelöst durch die Ankündigung des
9-Euro-Ticket-Nachfolgers, das die tariflichen Rahmenbedingungen des kommenden
Jahres – und den noch verbleibenden Spielraum zur relevanten Gestaltung –
völlig offen lässt. Die weitere Handlungsempfehlung zum vorgeschlagenen Ticket
obliegt natürlich dem Gremium und muss die Diskussion zeigen.“
Austausch
der Dezernenten-Runde mit dem Partnerkreis Ostprignitz-Ruppin
Landrat Dr. Schulze Pellengahr
berichtet von einem Austausch der Dezernenten-Runde mit der entsprechenden
Runde des Partnerkreises OPR vom 16. bis 18.10.2022. Es sei ein gutes
Miteinander mit interessanten Themen gewesen, sodass eine Einladung zu einem
Gegenbesuch ausgesprochen worden sei.
Bundesförderung für
alternative Antriebe
Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilung vor:
„Der Kreistag des
Kreises Coesfeld hatte sich am 14.12.2021 für einen elektrischen Antrieb für
Busse im ÖPNV im Kreis Coesfeld ausgesprochen (SV-10-0408) und die Beantragung
der Fördermittel durch die RVM eingefordert.
Die WVG hatte für
ihre Unternehmen daraufhin mit externer Hilfe Anträge für die Bundesförderung
für die Investitionsjahre 2024 und 2025 eingereicht, für die VKU für die Jahre
2023 und 2024.
Nunmehr teilte
mit Schreiben vom 18.10.2022 die Geschäftsführung der WVG in Münster mit, dass
der Projektträger Jülich GmbH am 29.09.2022 die Anträge für die
· Regionalverkehr
Münsterland GmbH
· Regionalverkehr
Ruhr-Lippe GmbH
· Verkehrsgesellschaft
Kreis Unna mbH
· Verkehrsbetrieb
Kipp GmbH
abgelehnt hat.
Alle Unternehmen sind somit bereits in einer Vorauswahl ausgeschieden und
kommen nicht in die „Entscheidungsrunde“ im ersten Quartal 2023.
Ein Grund für die
Ablehnungen wurde trotz Nachfrage nicht mitgeteilt, sondern lediglich darauf
hingewiesen, dass eine Vielzahl von Anträgen eingegangen sei und in diesem Call
keine „großen“ Anträge mehr beschieden werden sollten.
Gerade um dieses
Kriterium zu erfüllen wurde für jedes Unternehmen ein eigener Antrag
eingereicht. Zusätzlich bestehen bei der RVM sehr hohe Laufleistungen
(CO2-Einsparungen), bei der VKU geringere, wegen des Einsatzes im Stadtverkehr.
Allein aus diesem Grund erscheint die Entscheidung, dass alle Anträge abgelehnt
werden, eher willkürlich zu sein.
Über das weitere
Vorgehen wird zeitnah in der Unternehmensgruppe diskutiert.“
Mindertragfähige
Brücken über die Autobahnen 1 und 43
Dezernent Helmich trägt folgende Mitteilung vor:
„Im August hat die Autobahn GmbH des
Bundes („AdB“) mitgeteilt, dass eine Vielzahl von Brückenbauwerken über die
Autobahnen 1 und 43 entlastet werden müssen. Betroffen sind insgesamt 24
Brückenbauwerke im Kreisgebiet in den Kommunen Ascheberg, Dülmen, Nottuln und
Senden. Neben gemeindlichen Wegen sind auch sechs Kreisstraßen davon betroffen.
Die Bauwerke stammen aus den Baujahren
zwischen 1960 und 1980 und sind entsprechend der damaligen technischen Vorgaben
seinerzeit für deutlich geringere Lasten ausgelegt worden als heutige moderne
Fahrzeuge auf die Waage bringen. So wiegen heute Traktoren teils das zehnfache
seines damaligen Pendants.
Zum Schutze der Infrastruktur und zur
Vermeidung von Schäden fordert die AdB als Eigentümerin der Brücken nun
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Entlastung dieser Brücken. Gefordert
wird dabei – je nach Brücke – eine Entlastung auf 40 bzw. 16 t mit einer
Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m oder eine Beschränkung auf 16 bzw. 7,5 t. Die
Einengung der Fahrbahn soll erwirken, dass sich nicht zwei schwere Fahrzeuge
gleichzeitig auf der Brücke begegnen können. Dadurch könnten weiterhin noch
schwerere Fahrzeuge die Brücke passieren.
Aktuell erfolgt die Abstimmung der
konkreten Maßnahmen zwischen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde,
dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger, der betroffenen Kommune und der
Kreispolizeibehörde – Direktion Verkehr. Zudem bringt sich die Landwirtschaft
über den landwirtschaftlichen Kreisverband in diesen Prozess mit ein. Im
Einzelfall erfolgt die Abstimmung auch mit den jeweils konkret betroffenen
Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen.
Innerhalb des Prozesses sind neben der
konkreten Entlastung der Brücke (höhere Gewichtsbeschränkung + Fahrbahneinengung
oder geringere Gewichtsbeschränkung + Beibehaltung des zweispurigen Verkehrs)
auch etwaige Vorabankündigungen, Umleitungen oder Wendemöglichkeiten mit zu
betrachten. Zudem wurden durch Verkehrszählungen Daten über die vorhandenen
Verkehre (PKW+Schwerlastverkehr) erhoben. Ziel ist es nun für die zunächst
priorisierten Brücken Maßnahmen bis zum 31.10.2022 abzustimmen, anzuordnen und
wenn möglich bereits umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der
jeweilige Straßenbaulastträger (Kommune oder Kreis) zuständig. Für die
entstehenden Kosten hat die AdB eine Kostenerstattung zugesichert.
Nachfolgend nun zur Information die
betroffenen Brückenbauwerke mit Angabe über Klassifizierung, Priorisierung und
von der AdB geforderten Maßnahmen:
Ort |
Straße |
Klass. |
Priorisierung |
Geforderte Maßnahmen |
|
Ascheberg |
Bakenfelder Weg |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Frieport |
G |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
|
|
(Horn-)Hülsberger Str. |
G |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
|
|
Aruper Str. |
K 6 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Amelsbürener Str. |
K 39 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Rinkeroder Weg |
K 40 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Im Heubrock (Mühlenflut) |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Weg Pellengahr |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
|
|
Westerwinkel |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Zum Pöpping |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Dülmen |
Hausdülmen/Kettbach |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Börnste |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Haverlandweg/Leuste |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Leuster Weg/Leuste |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Weddern / Wiedenfeld |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Weddern / Hs Lechler |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Daruper Str. |
K 18 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Nottuln |
Buxtrup |
K 11 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Kücklingsweg |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Wellstr. |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Senden |
Brock (Baumeisterweg) |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Hof Schulte Pröbsting |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Ottmarsbocholter Str. |
K 10 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Brock/Niederort |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |