Vorschlag zur Einführung eines HappyWeekendTicket

 

Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilung vor:

 

„Der Kreistag des Kreises Coesfeld hatte in seiner Sitzung am 21.09.2022 einstimmig „die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Gremien und Institutionen (Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe; WestfalenTarif GmbH) ein Ticketprodukt zu entwickeln, das den Freizeitverkehr insbesondere an den Wochenenden stärkt….“.

 

Die WestfalentarifGmbH wurde hierüber informiert.

 

Diese hat ihrer „AG Tarif & Kommunikation WestfalenTarif GmbH“ empfohlen, die Ticketkonzeption derzeit nicht weiterzuverfolgen. Ein wesentlicher Grund ist das derzeitige Informations-Vakuum“, ausgelöst durch die Ankündigung des 9-Euro-Ticket-Nachfolgers, das die tariflichen Rahmenbedingungen des kommenden Jahres – und den noch verbleibenden Spielraum zur relevanten Gestaltung – völlig offen lässt. Die weitere Handlungsempfehlung zum vorgeschlagenen Ticket obliegt natürlich dem Gremium und muss die Diskussion zeigen.“

 

Austausch der Dezernenten-Runde mit dem Partnerkreis Ostprignitz-Ruppin

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von einem Austausch der Dezernenten-Runde mit der entsprechenden Runde des Partnerkreises OPR vom 16. bis 18.10.2022. Es sei ein gutes Miteinander mit interessanten Themen gewesen, sodass eine Einladung zu einem Gegenbesuch ausgesprochen worden sei.

 

Bundesförderung für alternative Antriebe

 

Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilung vor:

 

„Der Kreistag des Kreises Coesfeld hatte sich am 14.12.2021 für einen elektrischen Antrieb für Busse im ÖPNV im Kreis Coesfeld ausgesprochen (SV-10-0408) und die Beantragung der Fördermittel durch die RVM eingefordert.

 

Die WVG hatte für ihre Unternehmen daraufhin mit externer Hilfe Anträge für die Bundesförderung für die Investitionsjahre 2024 und 2025 eingereicht, für die VKU für die Jahre 2023 und 2024.

 

Nunmehr teilte mit Schreiben vom 18.10.2022 die Geschäftsführung der WVG in Münster mit, dass der Projektträger Jülich GmbH am 29.09.2022 die Anträge für die

 

·      Regionalverkehr Münsterland GmbH

·      Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH

·      Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH

·      Verkehrsbetrieb Kipp GmbH

 

abgelehnt hat. Alle Unternehmen sind somit bereits in einer Vorauswahl ausgeschieden und kommen nicht in die „Entscheidungsrunde“ im ersten Quartal 2023.

 

Ein Grund für die Ablehnungen wurde trotz Nachfrage nicht mitgeteilt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Anträgen eingegangen sei und in diesem Call keine „großen“ Anträge mehr beschieden werden sollten.

 

Gerade um dieses Kriterium zu erfüllen wurde für jedes Unternehmen ein eigener Antrag eingereicht. Zusätzlich bestehen bei der RVM sehr hohe Laufleistungen (CO2-Einsparungen), bei der VKU geringere, wegen des Einsatzes im Stadtverkehr. Allein aus diesem Grund erscheint die Entscheidung, dass alle Anträge abgelehnt werden, eher willkürlich zu sein.

 

Über das weitere Vorgehen wird zeitnah in der Unternehmensgruppe diskutiert.“

 

Mindertragfähige Brücken über die Autobahnen 1 und 43

 

Dezernent Helmich trägt folgende Mitteilung vor:

 

„Im August hat die Autobahn GmbH des Bundes („AdB“) mitgeteilt, dass eine Vielzahl von Brückenbauwerken über die Autobahnen 1 und 43 entlastet werden müssen. Betroffen sind insgesamt 24 Brückenbauwerke im Kreisgebiet in den Kommunen Ascheberg, Dülmen, Nottuln und Senden. Neben gemeindlichen Wegen sind auch sechs Kreisstraßen davon betroffen.

 

Die Bauwerke stammen aus den Baujahren zwischen 1960 und 1980 und sind entsprechend der damaligen technischen Vorgaben seinerzeit für deutlich geringere Lasten ausgelegt worden als heutige moderne Fahrzeuge auf die Waage bringen. So wiegen heute Traktoren teils das zehnfache seines damaligen Pendants.

 

Zum Schutze der Infrastruktur und zur Vermeidung von Schäden fordert die AdB als Eigentümerin der Brücken nun straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Entlastung dieser Brücken. Gefordert wird dabei – je nach Brücke – eine Entlastung auf 40 bzw. 16 t mit einer Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m oder eine Beschränkung auf 16 bzw. 7,5 t. Die Einengung der Fahrbahn soll erwirken, dass sich nicht zwei schwere Fahrzeuge gleichzeitig auf der Brücke begegnen können. Dadurch könnten weiterhin noch schwerere Fahrzeuge die Brücke passieren.

 

Aktuell erfolgt die Abstimmung der konkreten Maßnahmen zwischen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger, der betroffenen Kommune und der Kreispolizeibehörde – Direktion Verkehr. Zudem bringt sich die Landwirtschaft über den landwirtschaftlichen Kreisverband in diesen Prozess mit ein. Im Einzelfall erfolgt die Abstimmung auch mit den jeweils konkret betroffenen Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen.

 

Innerhalb des Prozesses sind neben der konkreten Entlastung der Brücke (höhere Gewichtsbeschränkung + Fahrbahneinengung oder geringere Gewichtsbeschränkung + Beibehaltung des zweispurigen Verkehrs) auch etwaige Vorabankündigungen, Umleitungen oder Wendemöglichkeiten mit zu betrachten. Zudem wurden durch Verkehrszählungen Daten über die vorhandenen Verkehre (PKW+Schwerlastverkehr) erhoben. Ziel ist es nun für die zunächst priorisierten Brücken Maßnahmen bis zum 31.10.2022 abzustimmen, anzuordnen und wenn möglich bereits umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der jeweilige Straßenbaulastträger (Kommune oder Kreis) zuständig. Für die entstehenden Kosten hat die AdB eine Kostenerstattung zugesichert.

 

Nachfolgend nun zur Information die betroffenen Brückenbauwerke mit Angabe über Klassifizierung, Priorisierung und von der AdB geforderten Maßnahmen:

 

Ort

Straße

Klass.

Priorisierung

Geforderte Maßnahmen

Ascheberg

Bakenfelder Weg

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Frieport

G

2 = 31.12.2022

16 t + Einengung auf 3,50 m oder 7,5 t

 

(Horn-)Hülsberger Str.

G

2 = 31.12.2022

16 t + Einengung auf 3,50 m oder 7,5 t

 

Aruper Str.

K 6

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Amelsbürener Str.

K 39

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Rinkeroder Weg

K 40

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Im Heubrock (Mühlenflut)

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Weg Pellengahr

G - WiWe

2 = 31.12.2022

16 t + Einengung auf 3,50 m oder 7,5 t

 

Westerwinkel

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Zum Pöpping

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

Dülmen

Hausdülmen/Kettbach

G

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Börnste

G

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Haverlandweg/Leuste

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Leuster Weg/Leuste

G

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Weddern / Wiedenfeld

G - WiWe

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Weddern / Hs Lechler

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Daruper Str.

K 18

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

Nottuln

Buxtrup

K 11

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Kücklingsweg

G - WiWe

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Wellstr.

G - WiWe

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

Senden

Brock (Baumeisterweg)

G

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Hof Schulte Pröbsting

G - WiWe

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Ottmarsbocholter Str.

K 10

1 = 31.10.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t

 

Brock/Niederort

G - WiWe

2 = 31.12.2022

40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16 t