Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann erklärt eingangs die spezielle Rolle des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung im Haushaltsplanberatungsverfahren. Der Ausschuss habe über die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (vgl. Änderungsliste 01.2023) zu beschließen. Zudem sei der Ausschuss für bestimmte Produktgruppen (vgl. Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage) originär zuständig.

 

Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann leitet sodann die Beratung der drei vorliegenden Anträge zum Haushalt 2023 ein. Zum Antrag der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion i. S. Mobilitäts- und Parkstation Altes Freibad erläutert er, dass dieser am Montag vom Ausschuss für Mobilität, Infrastrutktur und Kreisentwicklung geschoben wurde. Kreisdirektor Dr. Tepe ergänzt, dass der Antrag erst am Sonntagabend eingegangen sei und nicht allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig vorlag.

 

Der Ausschussvorsitzende ruft daraufhin den Antrag „Erhöhung der tariflichen Entgelte realistisch anpassen und transparent planen“ der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.11.2022 auf und bittet um Wortmeldungen. Ktabg. Waldmann erläutert den Hintergrund des Antrages und weist auf die Tarifrunden anderer Bereiche hin, wonach mit deutlich mehr als 3,5 % Lohnsteigerung zu rechnen sei. Aus diesem Grund werde eine realistischere Planung gefordert. Die zusätzliche Belastung solle durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Ktabg. Schulze Esking meint, dass die Verwaltung bewusst mit 3,5 % geplant habe, um die Forderungen der Gewerkschaften nicht direkt zu unterstützen. Dennoch werde es vermutlich eine höhere Steigerung als 3,5 % geben. Die Planung solle allerdings dabei belassen werden. Die Entscheidung zur Entnahme aus der Ausgleichsrücklage solle im Kreisausschuss erfolgen. Ktabg. Vogelpohl merkt an, dass Prognosen schwierig seien. In anderen Branchen seien Erhöhungen von ca. 8 % beschlossen worden. Dies würde bei einer Verteilung auf 2 Jahre eine Erhöhung von ca. 4 % pro Jahr bedeuten. Die Hochrechnung mit 3,5 % sei aus seiner Sicht daher passend. Eine Anpassung im Haushalt sei nicht erforderlich. Ktabg. Lützenkirchen ergänzt, dass es kein neues Problem sei. Man wisse nicht, was genau kommt. Kreisdirektor Dr. Tepe merkt an, dass bereits alles gesagt sei und für die Haushaltsplanung grundsätzlich jeden Tag neue Erkenntnisse vorliegen würden. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes (TV-L) ende zum 30.09.2023. Daran orientiere sich auch die Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamte. Da die zusätzliche Haushaltsbelastung ohnehin durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden solle, sei der Beschluss allerdings ohnehin nicht derart relevant. Das Risiko einer ggf. zusätzlichen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage im Rahmen des entsprechenden Jahresabschlusses 2023 läge beim Kreis Coesfeld. Für die Kreisumlage sei dies ergebnisneutral. Ktabg. Vogt ist der Meinung, dass die Entwicklungen vor dem Hintergrund der Haushaltsklarheit und –wahrheit schon berücksichtigt werden sollten und bei einer möglichen, steuerfreien Einmalzahlung von 3.000 € bei rd. 1.000 Mitarbeitenden ein beachtlicher Betrag zustandekomme.  Es seien hohe Prozentsätze gefordert, sodass man vorsichtig sein müsse. Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den Antrag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation für die Erhöhung der tariflichen Entgelte im Jahr 2023 wird auf 7% angepasst. Die entstehenden Mehraufwendungen von rund 1,4 Mio. Euro werden durch eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         4 Ja-Stimmen

                                                                     20 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

 

Der Ausschussvorsitzende verweist sodann auf den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bzgl. der geplanten Mobilitäts- und Parkstation am alten Freibad vom 20.11.2022. Ktabg. Vogelpohl erklärt eingangs, dass das Parkhaus nun seit einiger Zeit in Planung sei. Der Kreistag habe Anfang des Jahres einen Beschluss gefasst. Im Juni habe er weitere Informationen gefordert bzw. erwartet, um weitere Beschlüsse fassen zu können. Zudem habe die Fraktion den Verdacht, dass die Voraussetzungen der KomHVO zur Veranschlagung der hiesigen Investition nicht vorliegen könnten. Ktabg. Schulze Esking entgegnet, dass Herr Bölte bereits ausführliche Informationen zu Kosten, Bau etc. geliefert habe. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion solle es bei der Veranschlagung bleiben. Ob die Voraussetzungen der KomHVO erfüllt seien, könne er nicht beurteilen. Kreisdirektor Dr. Tepe weist daraufhin, dass kein derart hinreichender Beschluss für die Veranschlagung im Haushalt erforderlich sei. Die Kreistagsmitglieder seien durch die Sitzungsvorlage und  - die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzend - den Ortstermin hinreichend über Kosten, Baupläne etc. informiert worden. Bei den zahlreichen Rettungswachen sei es nie zu einem solchen Problem gekommen. Zwischenzeitlich sei ein Bodengutachten erfolgt. Der Baubeschluss sei möglichst für den März geplant. Ein Austausch mit der Stadt Coesfeld habe jüngst heute stattgefunden, so Kreisdirektor Dr. Tepe. Die Voraussetzungen der KomHVO seien seiner Auffassung nach gegeben. Ktabg. Vogt meint, dass es sich bei dem Antrag um eine Wiederholung handele. Wenn die Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN keine Mobilitäts- und Parkstation wolle, solle man dies kundtun. Bei anderen Investitionsvorhaben handele die Kreistagsfraktion auch nicht so. Herr Bölte habe bei der Umsetzung sein volles Vertrauen. Ktabg. Vogelpohl betont, dass seine Fraktion hier anderer Meinung sei. Die Informationen im März seien nicht konkret genug gewesen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie viele Ebenen und Stellplätze nun geschaffen werden sollen. Nach Auffassung vom Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann sollten die Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Ktabg. Wessels stimmt dem zu und ergänzt, dass so eine Handlungsgrundlage geschaffen werde und auf dieser Basis weitere Beschlüsse gefasst werden könnten. Wenn das Projekt politisch nicht gewollt sei, müsse man dies zum Ausdruck bringen. Der Ablauf sei ein gängiges Verfahren. Ktabg. Sticht weist auf die Sitzungsvorlage aus dem I. Quartal hin. Demnach sei das Projekt schon sehr konkret erläutert worden. Ktabg. Vogt ergänzt, dass es aktuell zwei Projekte gebe, über die bereits intensiv diskutiert worden sei. Zum einen die Kreisleitstelle und zum anderen die Mobilitäts- und Parkstation. Hier seien alle Beteiligten umfassend informiert worden. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.            In der Produktgruppe 20.06 Gebäude werden bei der Investition 200223 MPST „Mobilitäts- und Parkstation“ der Ansatz 2023 in Höhe von 500.000 € und die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.000.000 € gestrichen.

2.            Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Verwaltung

-              dem Kreistag Baupläne und Kostenberechnungen erläutern,

-              den Kreistag über eingeworbene Drittmittel (Fördermittel) und Ergebnisse der Bedarfsplanung, einschließlich möglicher Maßnahmen zur Bedarfsminderung, informieren,

-              über die Abstimmungen mit der Belegenheitskommune Stadt Coesfeld zu berichten,

-              Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen,

-              temporäre Alternativlösungen prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                                     19 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

Im Anschluss wird über den zweiten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der Bezeichnung „Reduzierung der Ausgleichsrücklage“ vom 03.11.2022 beraten. Ktabg. Vogelpohl weist eingangs auf den Letter of Intent hin, wonach eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 1 % der Bilanzsumme angepeilt werde. Seitens der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wolle man sich dem Ziel in drei Schritten nähern, um es am Ende der Wahlperiode schließlich zu erreichen. Ktabg. Schulze Esking bestätigt, dass die 1 % das Ziel seien, allerdings nicht festgelegt worden sei, wann dieses Ziel erreicht werden solle. Durch Corona und Ukraine werde der Haushalt zusätzlich belastet. Die CDU-Kreistagsfraktion werde die 7 Mio. € Entnahme aus der Ausgleichsrücklage daher nicht mittragen. Dennoch solle mehr als der Verwaltungsvorschlag aus der Ausgleichrücklage entnommen werden. Dies solle weiter im Kreisausschuss konkretisiert werden. Ktabg. Schürkötter findet die vorgeschlagene Entnahme von 7 Mio. € auch zu hoch. Es sei nicht festgelegt worden, bis wann die 1 % erreicht sein müssten. Zudem sei zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Letter of Intent nicht klar bzw. bekannt gewesen, was auf die Verwaltung hinsichtlich Corona und Ukraine zukomme. Aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten und Probleme solle das Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns angewandt werden. Er könne sich bspw. eine Entnahme von jeweils 1,5 Mio. € über 5 Jahre vorstellen. Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass das Ziel des Letter of Intent innerhalb der Wahlperiode erfüllt werden solle. Mit den Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion sei eine sozialere Ausrichtung gewünscht gewesen. Die Anträge seien allerdings inhaltlich abgelehnt worden. Im Kreisausschuss solle die Höhe der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage beraten werden. Ktabg. Löcken merkt an, dass in der Vergangenheit von der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals gefordert worden sei. Er fragt sich, ob diese Auffassung sich nun geändert habe. Nach Meinung von Ktabg. Geuking seien die 1 % das richtige Ziel. Aktuell sei es allerdings wichtig, Sicherheit zu schaffen. Die Kreisumlage des Kreises Coesfeld sei im NRW-Vergleich verhältnismäßig niedrig. Der Kapitalbedarf werde perspektivisch zunehmen. Die Kreisumlage solle konstant auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Das Polster solle vor dem Hintergrund etwaiger weiterer Krisen, wie bspw. der Taiwan-Krise, behalten werden. Nach Auffassung von Ktabg. Lützenkirchen sei ein gewisses Polster stets, aufgrund der oftmals großen Abweichungen zwischen Plan und Ist und der damit einhergehenden Stärkung der Ausgleichsrücklage, gegeben. S. B. Kortmann stellt klar, dass in der Vergangenheit lediglich eine konkrete Höhe des Eigenkapitals gefordert gewesen sei. Sodann wird über den Antrag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Ausgleich des Haushaltes 2023 werden insgesamt 7,0 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Die Kreisumlage, bzw. der Hebesatz wird entsprechend reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                                     19 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

 

Sodann ruft Prof. Dr. Gochermann die vorliegende 1. Änderungsliste zur Beratung auf. Kreisdirektor Dr. Tepe erläutert eingangs, dass seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs diverse Änderungen aufgrund bspw. neuer Kalkulationen, rechtlicher Vorgaben zu verzeichnen seien. Er stellt die wesentlichen Positionen der 1. Änderungsliste vor. Im Bereich der Kosten der Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge sei die größte Veränderung zu verzeichnen. Hier erfolge nun die Isolierung nach dem NKF-CUIG auf Kreisebene. Stand heute werde sich die Deckungslücke leicht verringern. Zur Landschaftsverbandsumlage lägen keine weiteren Informationen vor. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann fasst zusammen, dass die überwiegenden Ansatzänderungen von außen bestimmt seien. Ktabg. Vogt erfragt, ob es eine Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Abschreibung der Corona-/Ukraine-Bilanzierungshilfe gebe. Eine Abschreibung über 50 Jahre sei nicht sachgerecht. Kreisdirektor Dr. Tepe antwortet, dass es eine solche Vereinbarung noch nicht gebe. Er könne sich vorstellen, einen Teil direkt gegen das Eigenkapital zu buchen und einen Teil über x Jahre abzuschreiben. Aktuell sei noch nicht bekannt, wie hoch die Bilanzposition zu diesem Zeitpunkt sein werde. Es müsse die Entwicklung, wie bspw. der Steuereinnahmen, abgewartet werden.

 

Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst.

 

Beschluss:

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                                              357

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                                                    368

11.03 Informationstechnologie                                                                                                  374

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                                             385

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                                    391

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                                               396

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                                                 401

20.07 Zentraler Service                                                                                                                  424

 

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                                            511

01.01 Büro des Landrats                                                                                                                523

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

           (hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung)                              528

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                                                  541

01.04 Recht                                                                                                                                        549

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                                              554

01.06 Kreistagsbüro                                                                                                                        559

02.01 Gleichstellung                                                                                                                       579

08.01 Personalrat                                                                                                                            587

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                                             595

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                                                   601

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                                                         609

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                                                 ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                                           619

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

                                                                      

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2023) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2023 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

                                                                      

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2023 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 615) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       19 Ja-Stimmen

                                                                       0 Nein-Stimmen

                                                                 5 Enthaltungen