Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: SV-10-0727
Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann erklärt
eingangs die spezielle Rolle des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Digitalisierung im Haushaltsplanberatungsverfahren. Der Ausschuss habe über
die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (vgl. Änderungsliste
01.2023) zu beschließen. Zudem sei der Ausschuss für bestimmte Produktgruppen
(vgl. Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage) originär zuständig.
Ausschussvorsitzender Prof.
Dr. Gochermann leitet sodann die Beratung der drei vorliegenden Anträge zum
Haushalt 2023 ein. Zum Antrag der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion i. S.
Mobilitäts- und Parkstation Altes Freibad erläutert er, dass dieser am Montag
vom Ausschuss für Mobilität, Infrastrutktur und Kreisentwicklung geschoben
wurde. Kreisdirektor Dr. Tepe ergänzt, dass der Antrag erst am Sonntagabend
eingegangen sei und nicht allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig vorlag.
Der Ausschussvorsitzende ruft
daraufhin den Antrag „Erhöhung der tariflichen Entgelte realistisch anpassen
und transparent planen“ der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.11.2022 auf und bittet
um Wortmeldungen. Ktabg. Waldmann erläutert den Hintergrund des Antrages und
weist auf die Tarifrunden anderer Bereiche hin, wonach mit deutlich mehr als 3,5
% Lohnsteigerung zu rechnen sei. Aus diesem Grund werde eine realistischere
Planung gefordert. Die zusätzliche Belastung solle durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Ktabg. Schulze Esking meint, dass die
Verwaltung bewusst mit 3,5 % geplant habe, um die Forderungen der
Gewerkschaften nicht direkt zu unterstützen. Dennoch werde es vermutlich eine
höhere Steigerung als 3,5 % geben. Die Planung solle allerdings dabei belassen
werden. Die Entscheidung zur Entnahme aus der Ausgleichsrücklage solle im
Kreisausschuss erfolgen. Ktabg. Vogelpohl merkt an, dass Prognosen schwierig
seien. In anderen Branchen seien Erhöhungen von ca. 8 % beschlossen worden.
Dies würde bei einer Verteilung auf 2 Jahre eine Erhöhung von ca. 4 % pro Jahr
bedeuten. Die Hochrechnung mit 3,5 % sei aus seiner Sicht daher passend. Eine
Anpassung im Haushalt sei nicht erforderlich. Ktabg. Lützenkirchen ergänzt,
dass es kein neues Problem sei. Man wisse nicht, was genau kommt. Kreisdirektor
Dr. Tepe merkt an, dass bereits alles gesagt sei und für die Haushaltsplanung grundsätzlich jeden Tag
neue Erkenntnisse vorliegen würden. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen
Dienst des Landes (TV-L) ende zum 30.09.2023. Daran orientiere sich auch die
Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamte. Da die zusätzliche
Haushaltsbelastung ohnehin durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden solle, sei der Beschluss allerdings ohnehin nicht derart
relevant. Das Risiko einer ggf. zusätzlichen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
im Rahmen des entsprechenden Jahresabschlusses 2023 läge beim Kreis Coesfeld.
Für die Kreisumlage sei dies ergebnisneutral. Ktabg. Vogt ist der Meinung, dass
die Entwicklungen vor dem Hintergrund der Haushaltsklarheit und –wahrheit schon
berücksichtigt werden sollten und bei einer möglichen, steuerfreien
Einmalzahlung von 3.000 € bei rd. 1.000 Mitarbeitenden ein beachtlicher Betrag
zustandekomme. Es seien hohe
Prozentsätze gefordert, sodass man vorsichtig sein müsse. Sodann lässt
Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation für die
Erhöhung der tariflichen Entgelte im Jahr 2023 wird auf 7% angepasst. Die
entstehenden Mehraufwendungen von rund 1,4 Mio. Euro werden durch eine höhere
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen
20
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Der Ausschussvorsitzende verweist sodann auf den Antrag
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bzgl. der geplanten Mobilitäts- und
Parkstation am alten Freibad vom 20.11.2022. Ktabg. Vogelpohl erklärt eingangs,
dass das Parkhaus nun seit einiger Zeit in Planung sei. Der Kreistag habe
Anfang des Jahres einen Beschluss gefasst. Im Juni habe er weitere
Informationen gefordert bzw. erwartet, um weitere Beschlüsse fassen zu können.
Zudem habe die Fraktion den Verdacht, dass die Voraussetzungen der KomHVO zur
Veranschlagung der hiesigen Investition nicht vorliegen könnten. Ktabg. Schulze
Esking entgegnet, dass Herr Bölte bereits ausführliche Informationen zu Kosten,
Bau etc. geliefert habe. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion solle es bei
der Veranschlagung bleiben. Ob die Voraussetzungen der KomHVO erfüllt seien,
könne er nicht beurteilen. Kreisdirektor Dr. Tepe weist daraufhin, dass kein
derart hinreichender Beschluss für die Veranschlagung im Haushalt erforderlich
sei. Die Kreistagsmitglieder seien durch die Sitzungsvorlage und - die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzend
- den Ortstermin hinreichend über Kosten, Baupläne etc. informiert worden. Bei
den zahlreichen Rettungswachen sei es nie zu einem solchen Problem gekommen.
Zwischenzeitlich sei ein Bodengutachten erfolgt. Der Baubeschluss sei möglichst
für den März geplant. Ein Austausch mit der Stadt Coesfeld habe jüngst heute
stattgefunden, so Kreisdirektor Dr. Tepe. Die Voraussetzungen der KomHVO seien
seiner Auffassung nach gegeben. Ktabg. Vogt meint, dass es sich bei dem Antrag
um eine Wiederholung handele. Wenn die Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
keine Mobilitäts- und Parkstation wolle, solle man dies kundtun. Bei anderen
Investitionsvorhaben handele die Kreistagsfraktion auch nicht so. Herr Bölte
habe bei der Umsetzung sein volles Vertrauen. Ktabg. Vogelpohl betont, dass
seine Fraktion hier anderer Meinung sei. Die Informationen im März seien nicht
konkret genug gewesen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie viele Ebenen
und Stellplätze nun geschaffen werden sollen. Nach Auffassung vom
Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann sollten die Mittel in den Haushalt
eingestellt werden. Ktabg. Wessels stimmt dem zu und ergänzt, dass so eine
Handlungsgrundlage geschaffen werde und auf dieser Basis weitere Beschlüsse
gefasst werden könnten. Wenn das Projekt politisch nicht gewollt sei, müsse man
dies zum Ausdruck bringen. Der Ablauf sei ein gängiges Verfahren. Ktabg. Sticht
weist auf die Sitzungsvorlage aus dem I. Quartal hin. Demnach sei das Projekt
schon sehr konkret erläutert worden. Ktabg. Vogt ergänzt, dass es aktuell zwei
Projekte gebe, über die bereits intensiv diskutiert worden sei. Zum einen die
Kreisleitstelle und zum anderen die Mobilitäts- und Parkstation. Hier seien
alle Beteiligten umfassend informiert worden. Nachdem es keine weiteren
Wortmeldungen gibt, lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den
Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschlussvorschlag:
1. In der Produktgruppe 20.06 Gebäude
werden bei der Investition 200223 MPST „Mobilitäts- und Parkstation“ der Ansatz
2023 in Höhe von 500.000 € und die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
4.000.000 € gestrichen.
2. Im
Rahmen der weiteren Planungen wird die Verwaltung
- dem
Kreistag Baupläne und Kostenberechnungen erläutern,
- den Kreistag über eingeworbene
Drittmittel (Fördermittel) und Ergebnisse der Bedarfsplanung, einschließlich
möglicher Maßnahmen zur Bedarfsminderung, informieren,
- über
die Abstimmungen mit der Belegenheitskommune Stadt Coesfeld zu berichten,
- Aspekte
der Nachhaltigkeit berücksichtigen,
- temporäre
Alternativlösungen prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
19
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Im Anschluss wird über den zweiten Antrag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der Bezeichnung „Reduzierung der
Ausgleichsrücklage“ vom 03.11.2022 beraten. Ktabg. Vogelpohl weist eingangs auf
den Letter of Intent hin, wonach eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 1 % der
Bilanzsumme angepeilt werde. Seitens der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
wolle man sich dem Ziel in drei Schritten nähern, um es am Ende der Wahlperiode
schließlich zu erreichen. Ktabg. Schulze Esking bestätigt, dass die 1 % das
Ziel seien, allerdings nicht festgelegt worden sei, wann dieses Ziel erreicht
werden solle. Durch Corona und Ukraine werde der Haushalt zusätzlich belastet.
Die CDU-Kreistagsfraktion werde die 7 Mio. € Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage daher nicht mittragen. Dennoch solle mehr als der
Verwaltungsvorschlag aus der Ausgleichrücklage entnommen werden. Dies solle
weiter im Kreisausschuss konkretisiert werden. Ktabg. Schürkötter findet die
vorgeschlagene Entnahme von 7 Mio. € auch zu hoch. Es sei nicht festgelegt
worden, bis wann die 1 % erreicht sein müssten. Zudem sei zum Zeitpunkt der
Verabschiedung des Letter of Intent nicht klar bzw. bekannt gewesen, was auf
die Verwaltung hinsichtlich Corona und Ukraine zukomme. Aufgrund der
zahlreichen Unsicherheiten und Probleme solle das Prinzip des vorsichtigen
Kaufmanns angewandt werden. Er könne sich bspw. eine Entnahme von jeweils 1,5
Mio. € über 5 Jahre vorstellen. Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass das Ziel
des Letter of Intent innerhalb der Wahlperiode erfüllt werden solle. Mit den
Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion sei eine sozialere Ausrichtung gewünscht
gewesen. Die Anträge seien allerdings inhaltlich abgelehnt worden. Im Kreisausschuss
solle die Höhe der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage beraten werden. Ktabg.
Löcken merkt an, dass in der Vergangenheit von der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals gefordert
worden sei. Er fragt sich, ob diese Auffassung sich nun geändert habe. Nach
Meinung von Ktabg. Geuking seien die 1 % das richtige Ziel. Aktuell sei es
allerdings wichtig, Sicherheit zu schaffen. Die Kreisumlage des Kreises
Coesfeld sei im NRW-Vergleich verhältnismäßig niedrig. Der Kapitalbedarf werde
perspektivisch zunehmen. Die Kreisumlage solle konstant auf einem niedrigen
Niveau gehalten werden. Das Polster solle vor dem Hintergrund etwaiger weiterer
Krisen, wie bspw. der Taiwan-Krise, behalten werden. Nach Auffassung von Ktabg.
Lützenkirchen sei ein gewisses Polster stets, aufgrund der oftmals großen
Abweichungen zwischen Plan und Ist und der damit einhergehenden Stärkung der
Ausgleichsrücklage, gegeben. S. B. Kortmann stellt klar, dass in der
Vergangenheit lediglich eine konkrete Höhe des Eigenkapitals gefordert gewesen
sei. Sodann wird über den Antrag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Für
den Ausgleich des Haushaltes 2023 werden insgesamt 7,0 Mio. € aus der
Ausgleichsrücklage entnommen. Die Kreisumlage, bzw. der Hebesatz wird entsprechend
reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
19
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Sodann ruft Prof. Dr. Gochermann die vorliegende 1. Änderungsliste
zur Beratung auf. Kreisdirektor Dr. Tepe erläutert eingangs, dass seit der
Einbringung des Haushaltsentwurfs diverse Änderungen aufgrund bspw. neuer
Kalkulationen, rechtlicher Vorgaben zu verzeichnen seien. Er stellt die wesentlichen
Positionen der 1. Änderungsliste vor. Im Bereich der Kosten der Unterkunft für
ukrainische Flüchtlinge sei die größte Veränderung zu verzeichnen. Hier erfolge
nun die Isolierung nach dem NKF-CUIG auf Kreisebene. Stand heute werde sich die
Deckungslücke leicht verringern. Zur Landschaftsverbandsumlage lägen keine
weiteren Informationen vor. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann fasst
zusammen, dass die überwiegenden Ansatzänderungen von außen bestimmt seien.
Ktabg. Vogt erfragt, ob es eine Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden
hinsichtlich der Abschreibung der Corona-/Ukraine-Bilanzierungshilfe gebe. Eine
Abschreibung über 50 Jahre sei nicht sachgerecht. Kreisdirektor Dr. Tepe
antwortet, dass es eine solche Vereinbarung noch nicht gebe. Er könne sich
vorstellen, einen Teil direkt gegen das Eigenkapital zu buchen und einen Teil
über x Jahre abzuschreiben. Aktuell sei noch nicht bekannt, wie hoch die
Bilanzposition zu diesem Zeitpunkt sein werde. Es müsse die Entwicklung, wie
bspw. der Steuereinnahmen, abgewartet werden.
Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst.
Beschluss:
- Die im Entwurf des Haushaltsplanes
2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die
jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen
der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab
Seite
11.01
Personalwirtschaft 357
11.02
Organisation und Digitalisierung 368
11.03
Informationstechnologie 374
20.01
Haushalt, Finanzcontrolling 385
20.02
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 391
20.03
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung 396
20.05
Liegenschaftsverwaltung 401
20.07
Zentraler Service 424
im Budget 4
Produktgruppen ab
Seite
00.01
Verwaltungsleitung 511
01.01 Büro des
Landrats 523
01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
(hier: ausschließlich für den
Bereich Wirtschaftsförderung) 528
01.03
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 541
01.04 Recht 549
01.05 Kommunalaufsicht 554
01.06
Kreistagsbüro 559
02.01
Gleichstellung 579
08.01
Personalrat 587
14.01
Rechnungsprüfung 595
14.02 Zentrale
Vergabestelle und Datenschutz 601
31.01 Zentrale
Aufgaben der Polizei 609
im Budget 5
Produktgruppe ab
Seite
21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft 619
inklusive der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2023) der
Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2023 ausgewiesenen
Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschlussvorschlag/Empfehlungen
an den Kreisausschuss/Kreistag:
- Die im vorliegenden Entwurf des
Haushaltsplanes 2023 im Budget 5
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 615) ausgewiesenen allgemeinen
Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen beschlossen.
- Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite
H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 mit dem
Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der
sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 19
Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen