Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2023 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                              160.600 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                           2.583.300 €

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                                      1.130.000 €

IV.       Bildungsgutscheine:                                                                                                                     900.000 €

V.         JobPerspektive § 16e SGB II a.F.:                                                                                              145.990€

VI.       Freie Förderung § 16f:                                                                                                                200.000 €

VII.      Förderung § 16h:                                                                                                                          300.000 €

VIII.    Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                                                        450.000 €

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                                       20.000 €

Summe:                                                                                                                                                     5.889.890 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.


Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und macht deutlich, dass es sich bei den im Beschlussvorschlag genannten Zahlen nur um vorläufige Werte handle, da die Höhe des tatsächlichen Eingliederungsbudgets noch nicht feststehe. Voraussichtlich werde jedoch der Eingliederungstitel im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausfallen, was nicht zu der Tatsache passe, dass die Anzahl der Leistungsbeziehenden, insbesondere auch aufgrund der Vielzahl der ukrainischen Geflüchteten, stark gestiegen sei. Die Fallzahlen würden jedoch bei der Ermittlung des Eingliederungsbudgets nur teilweise berücksichtigt. Die kommunalen Spitzenverbände würden derzeit versuchen, mit dem Bund nachzuverhandeln.

 

Aufgrund der im Rahmen des geplanten Bürgergelds beabsichtigten Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Tatsache, dass künftig bei der Eingliederung von Leistungsberechtigten das Augenmerk vermehrt auf Qualifizierungen gelegt werden soll, werde auch bei der Planung der Verteilung der Bundesmittel für die berufliche Eingliederung der Schwerpunkt auf Bildungsgutscheine gesetzt.

 

Ktabg. Pohlmann gibt zu bedenken, dass die Gefahr bestehe, dass bei einer Minderung des Eingliederungsbudgets entweder Kunden vernachlässigt würden oder die Qualität der Eingliederung sinke. Auf seine Bitte hin sichert Dez. Schütt zu, im Ausschuss künftig regelmäßig über die Qualität der Vermittlung zu berichten.

 

Sodann lässt Vorsitzende Raack über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja:

    23

Nein:

      0

Enthaltung:

      0