Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

 

50.30

Stationäre Pflege

 

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

53.60

Betrieb eines Impfzentrums / Koordinierende COVID-Impfeinheit

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Folgende Änderungen werden in den Produktgruppen 50.10 – Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung) und 50.40 – Jobcenter beschlossen:

 

1)        Der vorliegende Haushaltsentwurf geht in der Planung davon aus, dass zur Abrechnung der Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU) zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden erneut ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen wird, der im Wesentlichen den Regelungen des Vorjahres entspricht.

 

2)        Das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) ermöglicht es, die aus dem Ukrainekrieg resultierenden Haushaltsbelastungen der Kommunen im Haushaltsjahr 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zu isolieren. Die Isolierung der kommunalen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU) ist dabei entsprechend der Aufgabenträgerschaft beim Kreis Coesfeld durchzuführen, was so auch mit den Städten und Gemeinden abgestimmt wurde.  Insofern wird der noch abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Abrechnung der KdU voraussichtlich die Erträge und Aufwendungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ausdrücklich nicht beinhalten. Für alle übrigen KdU wird der Vertrag mit den Vorjahresregelungen vergleichbar abgeschlossen.

 

3)        Die sich hieraus ergebenden Änderungen im Entwurf des Haushaltplanes 2023 werden den Ausschussmitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt und im Finanzausschuss beraten.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.40 – Gesundheitsschutz beschlossen:

 

1)         Im Produkt 53.40.10 wird im Bereich „Zuwendungen und allgemeine Umlage“ ein neuer Ansatz gebildet in Höhe von 310.616 € für Fördermittel aus dem ÖGD-Pakt Digitalisierung Teil C.

 

2)         Aufgrund der nunmehr geplanten Vertragsverlängerung für vier Containment-Scouts bis zum 30.06.2023 wird im Produkt 53.40.10 der Ansatz für Personalaufwendungen um 50.000 € erhöht.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.50 – Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung beschlossen:

 

1)      Im Produkt 53.50.20 im Bereich „KRZ Kontakt- und Beratungsstelle für psych. Kranke“ wird der Ansatz gemäß Beschluss des Kreistags vom 21.09.2022 um 2.500 € erhöht.

Dementsprechend wird auch der Ansatz für die Erstattung des LWL für die Kontakt- und Beratungsstelle um 2.000 € (80 %) erhöht.

 

2)      Im Produkt 53.50.20 werden laut Beschluss des Kreistags vom 21.09.2022 für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirates 10.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Folgende Änderung wurde in der Produktgruppe 53.60 – Betrieb eines Impfzentrums / Koordinierende COVID-Impfeinheit beschlossen:

 

1)      Aufgrund der zwischenzeitlich beschlossenen Vertragsverlängerung von Mitarbeitenden der KoCI bis zum 30.06.2023 wird im Produkt 53.60.10 der Ansatz für Personalaufwendungen um 50.000 € erhöht.

 

 

Anmerkung:

Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und die dort bereits genannten erforderlich gewordenen Änderungen der Ansätze sowie auf die Erläuterungen im Produkthaushalt.

 

Er teilt mit, dass in den Produktgruppen 50.10 und 50.40 eine weitere Änderung notwendig sei. Durch das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) müssten nunmehr die aus dem Ukraine-Krieg resultierenden Aufwendungen im Haushalt des Kreises separiert dargestellt werden. Diese könnten nicht im Rahmen des vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden des Kreises abgerechnet werden.

Aufgrund der Kürze der Zeit sei eine Bezifferung der Aufwendungen noch nicht möglich gewesen.

Die Änderungen würden jedoch derzeit seitens des Kreises in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden vorbereitet und dann auch dem AASSG im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung und Vorlage der Änderungen erfolge dann für die weitere Beratung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung.

Dez. Schütt verliest den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag zu diesem Punkt.

 

Er gibt sodann den Ausschussmitgliedern die Gelegenheit, zu den einzelnen Produktgruppen und Produkten der Produktbereiche 50 und 53 Fragen zu stellen.

 

Ktabg. Niermann erkundigt sich zum Produkt 50.20.02 – Eingliederungshilfe nach den Gründen für die sich aus den Grundzahlen ergebenden Ablehnungen von Anträgen für Schulbegleitungen. MA Greve erklärt, dass bei gestellten Anträgen die Kostenträgerschaft nicht immer eindeutig sei, da zwar für Kinder mit geistigen Einschränkungen das Sozialamt, für seelische Beeinträchtigungen jedoch das Jugendamt zuständig sei. Da oftmals Anträge auch vorsorglich gestellt würden, komme es außerdem durchaus vor, dass im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt werde, dass eine Schulbegleitung nicht notwendig sei.

 

Dez. Schütt trägt vor, dass sich im Produktbereich 53 neben den bereits in der Sitzungsvorlage genannten Änderungen noch weitere Anpassungsbedarfe ergeben hätten.

 

So würde im Produktbereich 53.40 für die inzwischen bewilligten Fördermittel ÖGD-Pakt Digitalisierung Teil C ein neuer Ansatz gebildet werden müssen.

Außerdem seien aufgrund der Verlängerung der Verträge für vier Containment Scouts die Personalaufwendungen im Produkt 53.40.10 entsprechend zu erhöhen.

 

Im Produktbereich 53.50 sei aufgrund der bereits beschlossenen Ansatzerhöhung für den Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen auch der Ansatz der für die Beratungsstelle zu erwartenden Erstattung des LWL in Höhe von 80 % entsprechend um 2.000 € zu erhöhen.

 

Schließlich würden auch die Verträge für Mitarbeitende der KoCi bis zum 30.06.2023 verlängert, so dass im Produkt 53.60.10 der Ansatz für Personalaufwendungen ebenfalls entsprechend erhöht werden müsse.

 

Vorsitzende Raack lässt sodann über den Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage mit den von Dez. Schütt vorgetragenen Ergänzungen abstimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja:

  23

Nein:

    0

Enthaltung:

    0