Beschluss:

 

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

 

1.      Punkt X der Richtlinien wie folgt zu ergänzen:

 

„Die Erforderlichkeit der Kindertagespflege nach Punkt V 1 – 3 ist durch die Vorlage entsprechender Nachweise (Schulbescheinigungen, Arbeitszeitnachweise durch Arbeitgeber o.ä.) zu belegen.“

 

 

2.      unter Punkt XI der Richtlinien folgenden Passus aufzunehmen:

 

„Zusätzlich ist eine Übergabezeit von täglich 15 Minuten, maximal wöchentlich 1 Stunde pauschal zu berücksichtigen.

Sofern das Kind im Rahmen von Kindertagespflege bei der Betreuungsperson übernachtet, werden Betreuungszeiten während der Nacht (zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr) bei der Ermittlung der durchschnittlichen Betreuungszeit zu 50 % berücksichtigt.“

 

 

3.a) Punkt XV der Richtlinien wie folgt neu zu formulieren:

 

„Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII werden gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Kostenbeiträge erhoben. Die Festsetzung der Kostenbeiträge erfolgt analog der Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 21.06.2006 in der jeweils gültigen Fassung.

Die Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesen Förderrichtlinien.

Auf Antrag werden Kostenbeiträge gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen.“

 

 

b) die Anlage 2 zu Absatz 2 des Punkts XV entsprechend der Anlage zur Sitzungsvorlage zu ändern (Anpassung Kostenbeitrag an Erhöhung Elternbeitrag GTK).

 

 

 

 

 


 

FBL 2 Schütt stellt die geplanten Änderungen zu den Richtlinien vor und erläutert diese.

 

Ktabg. Balster beantragt daraufhin eine getrennte Abstimmung über die vorgesehenen Änderungen der Richtlinien.

 

Nach kurzer Diskussion wird eine Einigung über die getrennte Beschlussfassung der Änderungen erreicht.

 

Die Vorsitzende lässt dann über die zu ändernden Punkte einzeln abstimmen.

 

 


 

 

Zu 1.

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      11 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Zu 2.

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      einstimmig

 

 

Zu 3.a)

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      einstimmig

 

 

Zu 3 b)

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      10 Ja-Stimmen

                                              4 Nein-Stimmen