Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben (vgl. § 55 Absatz 2 Satz 2 KrO NRW). Der Anspruch auf Anhörung wird im öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses am 30.11.2022 erfüllt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr begrüßt als Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Coesfeld Bürgermeister Sendermann aus Olfen, Bürgermeister Täger aus Senden und Bürgermeister Gottheil aus Rosendahl zu diesem Tagesordnungspunkt. Es sei vorgesehen, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im haushaltsrechtlichen Verfahren die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt aus kommunaler Sicht darzustellen.

 

Bürgermeister Sendermann dankt für die Einladung und betont zu Beginn die besondere Bedeutung der kommunalen Familie, zu welcher auch der Kreis gehöre. Auf die kommunale Familie kämen aber zukünftig schwierige Zeiten zu und die Gefahr der Notwendigkeit von Haushaltssicherungskonzepten nehme zu. Die angespannte Lage der Haushalte müsse im Blick gehalten werden. Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wolle daher Anregungen geben, die nicht nur dem Haushalt 2023, sondern der gesamten Kreispolitik dienen sollen.

Der Kreis Coesfeld solle subsidiär tätig werden, das Personal solle im Vergleich nicht schneller wachsen als das Gemeindepersonal. Daneben solle der Kulturetat sich maximal um den Inflationsausgleich zuzüglich Sonderprojekte erhöhen. Instandhaltungsrückstellungen sollten entweder genutzt oder aufgelöst werden.

Bürgermeister Sendermann betont, dass es sich hierbei nicht um Forderungen, sondern um Anregungen und einen konstruktiven Vorschlag handle, mit dem sich der Kreis allerdings ebenso konstruktiv auseinandersetzen müsse. 

 

Bürgermeister Täger ergänzt, dass Sorgen bezüglich des Haushalts des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe bestünden, dessen Umlage im Ergebnis auf die Städte und Gemeinden umgelegt werde. Es müsse darauf hingewirkt werden, dass die Strukturen angepasst und die Kosten des LWL gesenkt werden. Außerdem müsse die Ausgleichsrücklage im Sinne des „Letter of Intent“ zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Kreis weiter abgesenkt werden. Aufgrund des neuen NKF-CUIG vielen die Jahresabschlüsse der laufenden Jahre voraussichtlich besser aus. Etwaige Entlastungseffekte sollten an die Städte und Kommunen weitergegeben werden. Daher solle die Entnahme aus der Rücklage auf 5 Millionen Euro gesteigert werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass hinsichtlich der bereits aufgrund des NKF-CIG isolierten sowie der zukünftig noch zu isolierenden Beträge eine kreisweit möglichst einheitliche Auflösung erfolgen solle. Hier könne eine Buchung gegen die allgemeine Rücklage erfolgen. Mittelfristig sollte auch die Ausgleichsrücklage weiter verringert werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr dankt für die Ausführungen, welche im weiteren Beratungsverfahren gewürdigt würden. Hinsichtlich der Rückstellungen würden intern intensive Gespräche geführt. Die Abschmelzung der Ausgleichsrücklage müsse über die nächsten Jahre im Blick behalten werden. Es gelte die Zahllast der Kommunen zu verringern und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Kreises zu erhalten. Zum Schluss dankt Landrat Dr. Schulze Pellengahr für die gute Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Familie.

 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig