Sitzung: 07.12.2022 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0718
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2023
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen
aus dem Vermittlungsbudget: 160.600 €
II. Maßnahmen
zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.583.300
€
III. Leistungen
zur beruflichen Eingliederung: 1.130.000
€
IV. Bildungsgutscheine:
900.000
€
V. JobPerspektive
§ 16e SGB II a.F.: 145.990€
VI. Freie
Förderung § 16f: 200.000
€
VII. Förderung
§ 16h: 300.000
€
VIII. Spezielle
Angebote für Flüchtlinge: 450.000
€
IX. Erstattungen
aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
5.889.890
€
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig