Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß Anlagen 1, 8 und 12 mit dem Kreis Borken zur Übertragung der Vergabezuständigkeit für die dort beschriebenen Linienabschnitte der jeweiligen Linien auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld abzuschließen.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen der Entwürfe der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß Anlagen 1, 8 und 12 nach Vorgabe der Kommunalaufsicht vorzunehmen, die die materiellen Regelungen unberührt lassen.


S.B. Friedrichsen verweist auf Qualitätsprobleme bei eigenwirtschaftlichen Konzessionen. Die Bündnis90/DIE GRÜNEN-Fraktion wünscht sich ein Hinwirken bei Vertragsabschluss auf die Durchsetzbarkeit von Qualitäten und eine Möglichkeit der Sanktionierung.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise üblich sei und der Kreis Borken für die genannten Strecken im Kreis Coesfeld die Vergabe durchführen solle. Dabei habe der Kreis Coesfeld kein Zugriffsrecht auf die abgegebenen Angebote, sondern dafür sei im Zweifel die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde zuständig.

Ktabg. Vogt wolle zudem die Anregung vorbringen eine zusätzliche Direktbusverbindung von Borken nach Coesfeld einzuführen.

 

Kreisdirektor Dr. Tepe erläutert, dass mit der Beschlussfassung die Zuständigkeit der Bekanntgaben und des Vergabeverfahrens an den Kreis Borken abgetreten werden. Das weitere Vorgehen (eigenwirtschaftlicher Verkehr oder gemeinwirtschaftlicher) richte sich sodann nach den Vorgaben des Personenbeförderungsrechts, dessen Normen einzuhalten seien.

 

S. B. Friedrichsen konkretisiert, dass dann falls es zu einer gemeinwirtschaftlichen Betätigung käme, die Weichen nun jetzt schon so gestellt werden sollen, dass Eingriffe zur Qualitätsverbesserung möglich seien.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Kleerbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

0

Enthaltung:

0