Sitzung: 21.11.2022 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Mindertragfähige Brücken über die Autobahnen 1 und 43
Ziel:
Information der Kreistagsmitglieder über den aktuellen Sachstand.
Hintergrund:
Im August hat die Autobahn GmbH des Bundes („AdB“) mitgeteilt, dass eine Vielzahl von Brückenbauwerken über die Autobahnen 1 und 43 entlastet werden müssen. Betroffen sind insgesamt 24 Brückenbauwerke im Kreisgebiet in den Kommunen Ascheberg, Dülmen, Nottuln und Senden. Neben gemeindlichen Wegen sind auch sechs Kreisstraßen davon betroffen.
Die Bauwerke stammen aus den Baujahren zwischen 1960 und 1980 und sind entsprechend der damaligen technischen Vorgaben seinerzeit für deutlich geringere Lasten ausgelegt worden als heutige moderne Fahrzeuge auf die Waage bringen. So wiegen heute Traktoren teils das zehnfache seines damaligen Pendants.
Zum Schutze der Infrastruktur und zur Vermeidung von Schäden fordert die AdB als Eigentümerin der Brücken nun straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Entlastung dieser Brücken. Gefordert wird dabei – je nach Brücke – eine Entlastung auf 40 bzw. 16 t mit einer Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m oder eine Beschränkung auf 16 bzw. 7,5 t. Die Einengung der Fahrbahn soll erwirken, dass sich nicht zwei schwere Fahrzeuge gleichzeitig auf der Brücke begegnen können. Dadurch könnten weiterhin noch schwerere Fahrzeuge die Brücke passieren.
Aktuell erfolgt die Abstimmung der konkreten Maßnahmen zwischen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger, der betroffenen Kommune und der Kreispolizeibehörde – Direktion Verkehr. Zudem bringt sich die Landwirtschaft über den landwirtschaftlichen Kreisverband in diesen Prozess mit ein. Im Einzelfall erfolgt die Abstimmung auch mit den jeweils konkret betroffenen Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen.
Innerhalb des Prozesses sind neben der konkreten Entlastung der Brücke (höhere Gewichtsbeschränkung + Fahrbahneinengung oder geringere Gewichtsbeschränkung + Beibehaltung des zweispurigen Verkehrs) auch etwaige Vorabankündigungen, Umleitungen oder Wendemöglichkeiten mit zu betrachten. Zudem wurden durch Verkehrszählungen Daten über die vorhandenen Verkehre (PKW+Schwerlastverkehr) erhoben. Ziel ist es nun für die zunächst priorisierten Brücken Maßnahmen bis zum 31.10.2022 abzustimmen, anzuordnen und wenn möglich bereits umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der jeweilige Straßenbaulastträger (Kommune oder Kreis) zuständig. Für die entstehenden Kosten hat die AdB eine Kostenerstattung zugesichert.
Nachfolgend nun zur Information die betroffenen Brückenbauwerke mit Angabe über Klassifizierung, Priorisierung und von der AdB geforderten Maßnahmen:
Ort |
Straße |
Klass. |
Priorisierung |
Geforderte Maßnahmen |
|
Ascheberg |
Bakenfelder Weg |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
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|
Frieport |
G |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
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|
(Horn-)Hülsberger Str. |
G |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
|
|
Aruper Str. |
K 6 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Amelsbürener Str. |
K 39 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Rinkeroder Weg |
K 40 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Im Heubrock (Mühlenflut) |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Weg Pellengahr |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
16 t + Einengung auf 3,50 m oder
7,5 t |
|
|
Westerwinkel |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Zum Pöpping |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Dülmen |
Hausdülmen/Kettbach |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Börnste |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Haverlandweg/Leuste |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Leuster Weg/Leuste |
G |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Weddern / Wiedenfeld |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
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Weddern / Hs Lechler |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
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Daruper Str. |
K 18 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Nottuln |
Buxtrup |
K 11 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Kücklingsweg |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Wellstr. |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
Senden |
Brock (Baumeisterweg) |
G |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
|
|
Hof Schulte Pröbsting |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
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|
Ottmarsbocholter Str. |
K 10 |
1 = 31.10.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
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Brock/Niederort |
G - WiWe |
2 = 31.12.2022 |
40 t + Einengung auf 3,50 m oder 16
t |
Aktuelle
Sachstandmitteilung vom 07.11.2022
Am 24. und 25.10.2022 haben die Abstimmungsgespräche bei gemeinsamen Ortsterminen mit den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträgern sowie der Kreispolizeibehörde und den angrenzenden Landwirten stattgefunden. Bei der Abstimmung über die Maßnahmen haben auch alle Aspekte der Landwirte Berücksichtigung gefunden, sodass einvernehmlich die verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Einschränkungen beschlossen wurden.
Demnach werden fast alle Brücken mit Fahrbahneinengung versehen und auf maximal 40 t begrenzt. Bei einer Privatbrücke erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer eine Reduzierung auf 16t. Die Beschilderung erfolgt mit VZ 253 (LKW Verbot) und Zusatzzeichen „40 t“ sowie im Vorfeld mit VZ 120 (Achtung Engstelle), VZ 208 und 308 (Vorfahrtregelung) und Reduzierung auf 30 km/h; lediglich in einem Fall (K6 in Ascheberg) muss aufgrund der schlechten Einsehbarkeit eine Ampel gestellt werden
Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind in der 43. KW ergangen und auch der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) zur Kenntnis weitergeleitet worden.
Auf den sechs Kreisstraßen (K6, K10, K11, K18, K39 und K40 mit Priorität 1) wurde bis heute mittels durchgezogener Fahrbahnmarkierung die Fahrbahn auf 3,50 m eingeschränkt (bauliche echte Durchfahrtsbreite 4 m). Zudem wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h im Brückenbereich durch noch vorhandene Beschilderung reduziert. Die noch fehlende Beschilderung ist bestellt. Der Kreisbauhof teilte zudem mit, dass am 07.11.2022 ein gemeinsamer Termin mit dem Straßenbaulastträger der Stadt Dülmen stattfindet, um gemeinsam die baulichen Elemente in einer Sammelbestellung zusammen zu fassen. Die endgültige Fertigstellung der Kreisstraßen soll in 2-3 Wochen erfolgen, sobald das Material geliefert wurde.
Die Gemeinde Senden hat mitgeteilt, dass der Baumeisterweg im Brock/Bredenbeck (Priorität 1) zwischen Senden und Bösensell komplett beschildert und provisorisch mit Baken eingeengt wurde. Auch dort ist das Material bestellt und wird direkt aufgebaut, sobald die Lieferung erfolgt ist. Bei den beiden Wirtschaftswegen „Hof Schulte Pröbsting“ und „Brock/Niederort“ Priorität 2) fehlt ebenfalls noch die Beschilderung. Da die Fahrbahnen lediglich 4 – 4,50m Breite aufweisen, ist ein befahren im Gegenverkehr mit Schwerlastverkehr nicht möglich.
Die noch betroffenen Wirtschaftswege im Gemeindegebiet Nottuln „Wellstraße“ und „Kücklingsweg“ (beide Priorität 2) werden aufgrund der fehlenden Breite nicht baulich eingeschränkt, sondern lediglich beschildert.
Von der Gemeinde Ascheberg wurden Angebote von drei Unternehmen für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen angefragt. Nach Prüfung dieser soll kurzfristig die Umsetzung erfolgen.
Einführung eines
Deutschlandtickets / 49-Euro-Tickets
Nach Auslaufen des 9-€-Tickets wurde zwischen dem Bund und den Ländern erörtert, ob und in welchem Umfang ein Nachfolgemodell entwickelt und eingeführt werden kann. Diese Diskussion war auch mehrfach Inhalt der Beratungen der zuständigen Gremien auf Kreisebene. Im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern am 2. November 2022 haben sich diese wie folgt verständigt:
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Einigung der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket" für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vorzusehen. Sie kommen überein, dieses Ticket schnellstmöglich einzuführen. So wird die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöht. Dies hilft auch, die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig wird das Deutschlandticket dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Weiterhin müssen die Regelungen zum Deutschlandticket ergänzende länderspezifische Vergünstigungen ohne finanzielle Nachteile ermöglichen, sofern Differenzbeträge durch die jeweiligen Länder finanziert werden. Der Bund stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig.
Anders als noch von der Verkehrsministerkonferenz Mitte Oktober einstimmig beschlossen, dass nämlich mit der Umsetzung des Deutschlandtickets für 49 Euro im Monat eine Nachschusspflicht für die realen Einnahmeverluste und ab dem zweiten Jahr auch eine Dynamisierung des Ticketpreises und der Tarifausgleichsleistungen einhergeht, sind diese beiden Punkte im Beschluss vom 02.11.2022 nicht mehr enthalten.
Somit ist der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern für das Deutschlandticket auf insgesamt drei Milliarden Euro gedeckelt. Sollten die tatsächlichen Verluste und Kosten der Branche also darüber liegen, müssten die Verkehrsunternehmen oder ihre Aufgabenträger die Differenz ausgleichen. Die Einführung eines Pauschalpreistickets ist grundsätzlich zu begrüßen, da es einen einfachen Zugang zum ÖPNV bietet und damit einen Teilbeitrag zum Klimaschutz bieten kann. Die Umsetzung auf Ebene des Westfalentarifs bedarf indes noch der Zustimmung durch die Tarifgemeinschaft und überdies in den Gremien des kommunalen Verkehrsunternehmens, der RVM. Gleichzeitig ist indes zu bedenken, dass aus der Entscheidung zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen entstehen können, sollten die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichen. Eine seriöse Aussage zu möglichen finanziellen Auswirkungen ist aktuell nicht möglich, zumal wesentliche Inhalte der Tarifbestimmungen etc. nicht bekannt sind.
Als Ausfluss dieses Umstands soll die Verwaltung aber nochmals mit den zuständigen Ebenen bei Land und Bund in Kontakt treten, um eine umfassende Verlustabdeckung durch Einführung des Pauschalpreistickets zu erreichen.
Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht beziffert werden und sind daher im Kreishaushalt 2023 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht berücksichtigt.
Über die Einführung des 49 Euro-Ticket im WestfalenTarif wird demnächst, nämlich sobald konkrete Ausgestaltungsmodalitäten feststehen, in den Tarifgremien beraten und entschieden.
Taxibuslinie 612 –
Ortsverkehr Senden
I. Sachdarstellung
Auf Nachfrage zum Weiterbetrieb der Linie T612 hatte die Gemeinde Senden gegenüber. dem Kreis den Wunsch nach einer Integration der Linie in die Direktvergabe der RVM geäußert.
Die Taxibuslinie T612 (Ottmarsbocholt Senden - Bosensell), Ortsverkehr Senden, ist gemäß bestehendem Linienbündelungskonzept dem Linienbündel COE 3 zugeordnet.
Auf der Linie wird allerdings derzeit - auf Wunsch der Gemeinde Senden -für den Zeitraum vom 11.08.2022 bis zum Schuljahresbeginn 2023/24, wegen derzeit anderen Verkehrsangeboten (BürgerBus und KommitShuttle) kein Verkehr erbracht. Die Linie wird somit derzeit nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Bündels COE 3 erbracht. Zuvor war die Linie, auf Wunsch der Gemeinde Senden, ein vom Kreis ausgeschriebener Auftragsverkehr. Die Kosten wurden von der Gemeinde refinanziert.
Die T612 ist eine ehemalige RVM-Linie, die damals im Rahmen der Mediation von der RVM an Veelker zu übergeben war. Nach Auslaufen der Mediationsvereinbarung war die Linie - auf Wunsch der Gemeinde Senden nur für den befristeten Zeitraum bis zum 30.08.2018 in der dann in einer eigenwirtschaftlichen Konzession mundenden Vorabbekanntmachung enthalten. Vom 01.09.20218 bis zum 10.08.2022 lief der o. g. Auftragsverkehr (erbracht durch die Firma Althoff im Auftrag der Euregio Verkehrsgesellschaft).
Da die Linie T612 als ehemalige Mediationslinie, als einem marktzuganglichen Bündel zugeordnete Linie und als bereits am Markt vergebene Linie einige Besonderheiten aufweist und zukünftig, dem Wunsch der Gemeinde Senden entsprechend, bei einer Integration in die Direktvergabe dem Markt entzogen wäre, wurde in Abstimmung mit der RVM die rechtlichen Möglichkeiten einer Integration in die Direktvergabe abgeklärt. Hierzu wurde die schon die Direktvergabe begleitenden Anwaltskanzlei BBG und Klärung der Problematik ersucht. Einer Integration der T612 in die RVM stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Im Ortsverkehr Senden verkehren derzeit noch die folgenden OPNV-Angebote:
• BürgerBus (betreut von der RVM)
• Ortsverkehrslinien (605, 606, 607, .608, 609, 610, 611) bis auf die 611 ausschließlich Schülerverkehr (gefahren von der RVM und abgerechnet zwischen RVM - Kreis und Kommune)
• kommit-Shuttle(betreut von der RVM)
• Nachtbuslinie N4 (abgerechnet zwischen RVM Ortsverkehrslinien)
• Schuler-Freistellungsverkehr Mitteilungsvorlage Nr. MV-10- Kreis und Kommune, mit den
Eine Integration der T612 in die RVM-Direktvergabe würde somit zu einer Vereinheitlichung der Verkehrserbringung und deren Abrechnung im Ortsverkehr Senden beitragen. Wurde die T612 aus dem Bündel COE 3 genommen, enthielte dieses1 Bündel zukünftig ausschließlich überörtliche Verbindungen, eine Abstimmung zur Refinanzierung einer einzelnen Linie wäre nicht mehr erforderlich. Die OrtslinieT612 wurde, wie alle anderen Ortsverkehrslinien in Senden von der RVM gefahren und uber den Kreis mit der Kommune abgerechnet;
Eine der Anfrage der Gemeinde entsprechende Aufnahme der T612 in die RVM-Direktvergabe wurde den ursprunglichen Stand vor der Mediation wiederherstellen und die Leistungserbringung und -abrechnung in Senden vereinheitlichen und damit auch vereinfachen.
Um dem Wunsch der Gemeinde Senden zu entsprechen und die Linie T612 in die Direktvergabe der RVM zu integrieren, muss die Linie aus dem Linienbündel COE 3 in das Linienbündel COE 1 (RVM-Bündel) überführt werden. Diese Anpassung des Linienbündelungskonzepts wird durch eine Fortschreibung/Änderung des Nahverkehrsplans (NVP) erreicht. Diese Fortschreibung des NVP ist erforderlich, da die Bezirksregierung bei ihren Konzessionsentscheidungen den NVP zugrunde legt. Der Beschluss über die Fortschreibung des NVP soll in der nächsten Sitzungsfolge des Kreistages mit AMIK am 09.03.2023, dem KA am 22.03.2023 und dem KT am 29.03.2023 gefasst werden.
Kommit!
Mobilitätsforum Kreis Coesfeld
I. Sachdarstellung
Wie sieht die Mobilität der Zukunft im Kreis Coesfeld aus? Wie müssen die Rahmenbedingungen sein, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv anzugehen? Diese und weitere Fragen mochte der Kreis Coesfeld in den nächsten Monaten mit verschiedenen kleinen Umfragen von den Bürgerinnen und Bürgern beantwortet bekommen. Gemeinsam mit der Dialego AG aus Aachen will die Kreisverwaltung die Mobilität im Kreis passgenau weiterentwickeln - und das aus Nutzersicht. Das kommit! Mobilitätsforum Kreis Coesfeld geht zurück auf einen Beschluss des Kreistages vom 29.09.2021 (SV-10-0332)
Bereits im Verbundprojekt „Bürgerlabor Mobiles Münsterland" hat der Kreis vielfach die Bevölkerung beteiligt, zuletzt beispielsweise zur Nutzung von E-Tretrollern. Die Resonanzen sind gut und wichtig, die Hinweise werden aufgegriffen und möglichst zeitnah umgesetzt. Nach einer Startumfrage werden die registrierten Nutzerinnen und Nutzer per E-Mail auf die nächste Umfrage hingewiesen. Die Beantwortung nimmt dabei nicht viel Zeit in Anspruch.
Interessierte können sich unter https://mobilitaetsforum-kreiscoesfeld.dialego.de oder coe.de/buergerlabor anmelden.
Um möglichst gute Ergebnisse erzielen zu können, ist eine
hohe Beteiligung am Mobilitätsforum wichtig. Daher bittet die
Verwaltungsleitung darum, das Mobilitätsforum auch in Ihren Wirkungskreisen und
kommunalen Gremien zu thematisieren und für eine Mitwirkung zu werben.
Teilnahme an der
HyLand–Regionenförderung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP) des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr (BMDV)
I. Sachdarstellung
„HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ ist ein 2019 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ausgerufener Wettbewerb, der sich bereits in der zweiten Runde befindet. HyLand motiviert Akteure in allen Regionen Deutschlands, Konzepte mit Wasserstoffbezug zu initiieren, zu planen und umzusetzen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die innovativsten und erfolgversprechendsten regionalen Konzepte zu identifizieren und zu fördern.
An der aktuellen Auslobung für den Teilbereich HyPerformer wird der Kreis Coesfeld zusammen mit den Kreisen Borken, Emsland, Steinfurt, Warendorf (als assoziierter Partner) und der Grafschaft Bentheim teilnehmen (Antragsfrist 31.01.2023). Hierdurch soll der Aufbau einer regionalen Wasserstoffinfrastruktur beschleunigt werden. Auch wenn in jedem Kreis nur wenige Projekte im Rahmen des HyPerformer eine Förderung erhalten, wird hierdurch die „Henne-Ei-Problematik“ ein Stück weit aufgebrochen, wodurch weitere Akteure zu Maßnahmen ermutigt werden. Hierbei soll auch die große Öffentlichkeitswirksamkeit helfen, die bereits mit der Teilnahme an dem Förderprogramm verbunden ist.
Aktuell werden die bereits bestehenden Wasserstoff-Aktivitäten der Kreise für den Förderantrag gesammelt. Hierbei wird unterschieden zwischen konkreten Projekten, die kurz vor der Umsetzung stehen und sonstigen Aktivitäten, die im Gesamtnarrativ aufzeigen sollen, dass die Region bereit ist, die komplette Wertschöpfungskette für Wasserstoff aufzubauen, ausgehend von der Produktion von grünem Wasserstoff bis hin zum Verbrauch in Industrie und Mobilität. Förderfähig im HyPerformer-Programm sind Investitionen privater Unternehmen in Wasserstoffinfrastrukturen für Mobilitätsbedarfe (Elektrolyseure, Tankstellen, Fahrzeuge). Aus dem Kreis Coesfeld haben mehrere Privatunternehmen Interesse an einer Beteiligung in der Bewerbung geäußert, auch der geplante Elektrolyseur der GFC am Standort Höven soll Bestandteil der Bewerbung sein.
Ein besonderer Pluspunkt ist hierbei die Planung mehrerer Wasserstoff-Pipelines in der Region und speziell im Kreis Coesfeld, die zum Teil bereits ab 2024 in Betrieb gehen. Hierdurch verfügt die Region über exzellente Standortvoraussetzungen, sehr frühzeitig eine Wasserstoffversorgung für die heimische Wirtschaft zu sichern. Gefördert werden bundesweit insgesamt 3 Regionen mit jeweils 15 Mio. €, wobei dieser Betrag evtl. durch das Land NRW verdoppelt würde. Die Auswahl von bundesweit lediglich drei geförderten HyPerformer-Regionen schmälert natürlich die Erfolgsaussichten – gleichwohl ist die Beteiligung sehr wertvoll, da durch den Bewerbungsprozess ein sehr intensiver Austausch mit H2-Akteuren im Kreis Coesfeld angestoßen bzw. fortgesetzt wurde und zudem die entwickelten Projektansätze im Falle einer Nichtberücksichtigung sehr gut für weitere Förderaufrufe verwendet werden könnten. Sollte es eine Zuwendung durch das Förderprogramm geben, könnten die Projekte ab dem 4. Quartal 2023 in die Umsetzung gehen.
Über den Ausgang der beabsichtigten Bewerbung wird berichtet.
Weitere Informationen zum Förderaufruf: https://www.ptj.de/projektfoerderung/nip/hyland-aufruf2