Ktabg. Schulze Esking habe der Mitteilungsvorlage entnommen welche Brücken betroffen seien. Dabei stelle er sich die Frage, welchen Unterschied es zwischen der Priorisierung 1 und der Priorisierung 2 gebe. Der beigefügten Liste könne er entnehmen, dass einige Brücken von Wirtschaftswegen nur noch mit 16 Tonnen belastet werden könnten. Dies habe zur Folge, dass teilweise große Umwege gefahren werden müssen. Er möchte wissen, ob man Widerspruch einlegen könne.

 

KD Dr. Tepe erklärt, dass es Gespräche mit der Autobahn GmbH gebe welche Brücken akut betroffen seien. Dies sei vor dem Hintergrund der rein praktischen Umsetzung (Materialengpässe) notwendig gewesen. Grundsätzlich handle es sich bei Verkehrsschildern um einen Verwaltungsakt gegen den Widerspruch eingelegt werden könne.

 

S.B. Friedrichsen könne sich erinnern, dass in einer der vergangenen Kreistagssitzungen Förderanträge für Wasserstoffbusse abgelehnt worden seien.

 

KD Dr. Tepe sagt, dass grundsätzlich der Bund fördermittelverantwortlich sei. Er bedauere es, dass die Kreise erneut keinen Zuschlag für Fördermittel zur Anschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben aus dem Bundestopf erhalten habe. Eine Begründung, warum die Anträge abgelehnt worden sein, habe die RVM nicht erhalten.

 

Ktabg. Bontrup fragt nach dem Sachstand zur K18 Abschnitt 1 und dem Wirtschaftsweg 525. Die K18 solle vor dem Streckentausch mit der Stadt Dülmen im Jahr 2025 saniert werden. Ktabg. Bontrup möchte wissen, wie der Wirtschaftsweg 525 ausgebaut werde, wenn der Kreis Coesfeld diesen von der Stadt Coesfeld erhalte.

 

Herr Dammers teilte mit, dass es bereits erste Gespräche mit der Stadt und noch gemeinsame Termine mit der Bezirksregierung geplant seien. Sicher werde man versuchen entsprechende Förderungen für die Maßnahmen in Anspruch nehmen.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Bontrup antwortet Herr Dammers, dass die Fahrbahn mindestens 6 Meter breit werde.

 

Ktabg. Vogt spricht das gemeinsame Schreiben der Landräte Coesfeld und Steinfurt sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Münster an, in dem der Bundesverkehrsminister Herr Wissing bezüglich der Nutzung der Kanalradwege angeschrieben wurde. Ktabg. Vogt fragt nach, ob es neue Erkenntnisse diesbezüglich gebe.

 

Herr Raabe teilt mit, dass es bisher noch keine Rückmeldung aus Berlin gebe.

 

Ktabg. Sticht möchte wissen, wie weit ein 2- beziehungsweise 3-gleisiger Ausbau der Zugstrecken Münster-Düsseldorf, Dortmund-Enschede und Münster-Lünen möglich sei, welche Schritte der Kreis Coesfeld unternehmen könne um hier einen Ausbau voran zu treiben und welche Strecke am sinnvollsten sei diese auszubauen.

 

Der NWL hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Fachlich-Inhaltlich ist es sinnvoll jeder der drei genannten Strecken separat zu betrachten.

 

Münster-Düsseldorf:

Die Strecke ist offiziell ein Überlasteter Schienenweg, für den bei zusätzlichen Leistungen besondere Regelungen gelten und für den DB Netz aufzeigen muss, wie sie mit diesen Überlastungen umgehen wird. Das hierfür zur Verfügung stehende Spektrum ist jedoch vielfältig und kann von einzelnen bzw. systematischen Beschränkungen bis hin zu infrastrukturellen Anpassungen gehen. Hierbei müssen die infrastrukturellen Aspekte jedoch nach Wissensstand des NWL keinerlei zeitliche wie finanzielle gesicherte Aussagen beinhalten. Das heißt, trotz der angezeigten Überlastungen ergibt sich nach aktuellen Regularien kein automatischer Ausbaumechanismus. Beschränkungen dürfen jedoch kein Eisenbahnunternehmen wie auch keine Verkehrsart (Fern-, Güter- bzw. Nahverkehr) diskriminieren, sondern müssen ausgewogen geschehen.  

Planerisch wird auf der Basis des Zielfahrplans der S-Bahn Münsterland, einem noch final mit dem VRR, der DB Netz und dem Land abzustimmenden Fahrplangefüge 2040 und eingebettet in die Zielperspektive des Deutschlandtakts ab Mitte 2023 das gesamte Fahrplangefüge 2040 in NRW von der DB Netz auf dessen Robustheit (u.a. Fahrplanstabilität, Pünktlichkeit) hin untersucht und auf der Basis der dort gewonnenen Erkenntnisse entsprechende Infrastrukturanpassungen hieraus abgeleitet. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen wird klar sein, was –ausgehend und abgeleitet vom anvisierten Zielfahrplan- für eine Infrastruktur zur Umsetzung abgeleitet und dann konkreter beplant werden muss.

 

 

Dortmund-Enschede:

In den auch vom NRW Verkehrsausschuss beschlossenen Zielfahrplänen 2032 und 2040 ist zwischen Enschede und Dortmund mit der RE 51 ein zweiter Zug/Stunde vorgesehen. Für diesen sind Ausbaumaßnahmen erforderlich, das ist aus den Grobplanungen schon abzuleiten. Hierzu gehören in Deutschland auch die Elektrifizierung der Abschnitte Staatsgrenze D/NL-Gronau (als Teilabschnitt der vollständigen Elektrifizierung NL-Münster) und Gronau-Coesfeld, um mit Akkutriebwagen bis Dortmund fahren zu können. Für letzteren Abschnitt laufen bereits die ersten Planungsstufen seitens der DB. Welche Bereiche für den RE beschleunigt, zweigleisig ausgebaut bzw. wo zusätzliche Kreuzungsstellen erforderlich sind, wie diese Planungen mit den Ausbauplanungen der Stationen Hand-in-Hand gehen können, welche ganz konkreten Anpassungen an der Leit- und Sicherungstechnik und der Gleisinfrastruktur die Folge sind, wird durch noch vom NWL bei der DB zu beauftragenden konkrete Studien und Planungsphasen herauszuarbeiten sein. Hierfür laufen jedoch die Gespräche und Vorbereitungen.  

 

Münster-Lünen:

Im Bundesverkehrswegeplan ist ein Teilausbau dieser Strecke vorgesehen. Erstmals neu hierbei ist, dass der Bund hierbei benennt, das der Nahverkehr und damit das Land NRW hierbei auch einen Anteil zu übernehmen hat. Bisher waren solche gemeinsamen Finanzierungen in der Regel zwar von außen erkennbar, in der Praxis aber führten sie aber letztlich zu wenig zielführenden Endlosschleifen, wer die Kosten denn nun verursache, wer davon profitiere und wer die Kosten daher vollständig zahlen solle. Zudem ist der Finanzrahmen und die mit diesem Umfang zu erzielenden Verbesserungen nun erstmals greifbar definiert worden. Aktuell laufen zwischen Land und Bund noch Gespräche zu einigen Detailausgestaltungen. Wenn diese abgeschlossen sind müssen die Planungen der DB aktualisiert werden und bis ins kleinste Detail ausgeplant werden. Hierbei ist von Seiten DB Netz sicherlich auch abzugleichen, was von den älteren Detailplanungen noch verwendet werden kann.

 

Der Kreis Coesfeld wie auch die Anliegerkommunen sollten bei der Siedlungsentwicklung sich eng mit dem NWL abstimmen, um hier ggf. zukünftig frei zu haltende Flächen für die Entwicklung der drei og. Verkehrsachsen auch räumlich mitberücksichtigen und absichern zu können.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Lunemann antwortet Herr Raabe, dass aktuelle Informationen zum Projekt „Korridor B“ des Netzbetreibers Amprion über die Webseite https://korridor-b.amprion.net/ zu finden seien.