Sitzung: 21.11.2022 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Ktabg. Schulze Esking habe der Mitteilungsvorlage entnommen welche Brücken betroffen seien. Dabei stelle er sich die Frage, welchen Unterschied es zwischen der Priorisierung 1 und der Priorisierung 2 gebe. Der beigefügten Liste könne er entnehmen, dass einige Brücken von Wirtschaftswegen nur noch mit 16 Tonnen belastet werden könnten. Dies habe zur Folge, dass teilweise große Umwege gefahren werden müssen. Er möchte wissen, ob man Widerspruch einlegen könne.
KD Dr. Tepe erklärt, dass es Gespräche mit der Autobahn GmbH gebe welche Brücken akut betroffen seien. Dies sei vor dem Hintergrund der rein praktischen Umsetzung (Materialengpässe) notwendig gewesen. Grundsätzlich handle es sich bei Verkehrsschildern um einen Verwaltungsakt gegen den Widerspruch eingelegt werden könne.
S.B. Friedrichsen könne sich erinnern, dass in einer der vergangenen Kreistagssitzungen Förderanträge für Wasserstoffbusse abgelehnt worden seien.
KD Dr. Tepe sagt, dass grundsätzlich der Bund fördermittelverantwortlich sei. Er bedauere es, dass die Kreise erneut keinen Zuschlag für Fördermittel zur Anschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben aus dem Bundestopf erhalten habe. Eine Begründung, warum die Anträge abgelehnt worden sein, habe die RVM nicht erhalten.
Ktabg. Bontrup fragt nach dem Sachstand zur K18 Abschnitt 1 und dem Wirtschaftsweg 525. Die K18 solle vor dem Streckentausch mit der Stadt Dülmen im Jahr 2025 saniert werden. Ktabg. Bontrup möchte wissen, wie der Wirtschaftsweg 525 ausgebaut werde, wenn der Kreis Coesfeld diesen von der Stadt Coesfeld erhalte.
Herr Dammers teilte mit, dass es bereits erste Gespräche mit der Stadt und noch gemeinsame Termine mit der Bezirksregierung geplant seien. Sicher werde man versuchen entsprechende Förderungen für die Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Auf Nachfrage von Ktabg. Bontrup antwortet Herr Dammers, dass die Fahrbahn mindestens 6 Meter breit werde.
Ktabg. Vogt spricht das gemeinsame Schreiben der Landräte Coesfeld und Steinfurt sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Münster an, in dem der Bundesverkehrsminister Herr Wissing bezüglich der Nutzung der Kanalradwege angeschrieben wurde. Ktabg. Vogt fragt nach, ob es neue Erkenntnisse diesbezüglich gebe.
Herr Raabe teilt mit, dass es bisher noch keine Rückmeldung aus Berlin gebe.
Ktabg. Sticht möchte wissen, wie weit ein 2- beziehungsweise 3-gleisiger Ausbau der Zugstrecken Münster-Düsseldorf, Dortmund-Enschede und Münster-Lünen möglich sei, welche Schritte der Kreis Coesfeld unternehmen könne um hier einen Ausbau voran zu treiben und welche Strecke am sinnvollsten sei diese auszubauen.
Der NWL hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Fachlich-Inhaltlich ist es sinnvoll jeder der drei genannten
Strecken separat zu betrachten.
Münster-Düsseldorf:
Die Strecke ist offiziell ein Überlasteter Schienenweg, für den
bei zusätzlichen Leistungen besondere Regelungen gelten und für den DB Netz
aufzeigen muss, wie sie mit diesen Überlastungen umgehen wird. Das hierfür zur
Verfügung stehende Spektrum ist jedoch vielfältig und kann von einzelnen bzw.
systematischen Beschränkungen bis hin zu infrastrukturellen Anpassungen gehen.
Hierbei müssen die infrastrukturellen Aspekte jedoch nach Wissensstand des NWL
keinerlei zeitliche wie finanzielle gesicherte Aussagen beinhalten. Das heißt,
trotz der angezeigten Überlastungen ergibt sich nach aktuellen Regularien kein
automatischer Ausbaumechanismus. Beschränkungen dürfen jedoch kein
Eisenbahnunternehmen wie auch keine Verkehrsart (Fern-, Güter- bzw. Nahverkehr)
diskriminieren, sondern müssen ausgewogen geschehen.
Planerisch wird auf der Basis des Zielfahrplans der S-Bahn
Münsterland, einem noch final mit dem VRR, der DB Netz und dem Land
abzustimmenden Fahrplangefüge 2040 und eingebettet in die Zielperspektive des
Deutschlandtakts ab Mitte 2023 das gesamte Fahrplangefüge 2040 in NRW von der
DB Netz auf dessen Robustheit (u.a. Fahrplanstabilität, Pünktlichkeit) hin
untersucht und auf der Basis der dort gewonnenen Erkenntnisse entsprechende
Infrastrukturanpassungen hieraus abgeleitet. Erst nach Abschluss dieser
Untersuchungen wird klar sein, was –ausgehend und abgeleitet vom anvisierten
Zielfahrplan- für eine Infrastruktur zur Umsetzung abgeleitet und dann
konkreter beplant werden muss.
Dortmund-Enschede:
In den auch vom NRW Verkehrsausschuss beschlossenen Zielfahrplänen
2032 und 2040 ist zwischen Enschede und Dortmund mit der RE 51 ein zweiter
Zug/Stunde vorgesehen. Für diesen sind Ausbaumaßnahmen erforderlich, das ist
aus den Grobplanungen schon abzuleiten. Hierzu gehören in Deutschland auch die
Elektrifizierung der Abschnitte Staatsgrenze D/NL-Gronau (als Teilabschnitt der
vollständigen Elektrifizierung NL-Münster) und Gronau-Coesfeld, um mit
Akkutriebwagen bis Dortmund fahren zu können. Für letzteren Abschnitt laufen
bereits die ersten Planungsstufen seitens der DB. Welche Bereiche für den RE
beschleunigt, zweigleisig ausgebaut bzw. wo zusätzliche Kreuzungsstellen
erforderlich sind, wie diese Planungen mit den Ausbauplanungen der Stationen
Hand-in-Hand gehen können, welche ganz konkreten Anpassungen an der Leit- und
Sicherungstechnik und der Gleisinfrastruktur die Folge sind, wird durch noch
vom NWL bei der DB zu beauftragenden konkrete Studien und Planungsphasen
herauszuarbeiten sein. Hierfür laufen jedoch die Gespräche und Vorbereitungen.
Münster-Lünen:
Im Bundesverkehrswegeplan ist ein Teilausbau dieser Strecke
vorgesehen. Erstmals neu hierbei ist, dass der Bund hierbei benennt, das der
Nahverkehr und damit das Land NRW hierbei auch einen Anteil zu übernehmen hat.
Bisher waren solche gemeinsamen Finanzierungen in der Regel zwar von außen
erkennbar, in der Praxis aber führten sie aber letztlich zu wenig zielführenden
Endlosschleifen, wer die Kosten denn nun verursache, wer davon profitiere und
wer die Kosten daher vollständig zahlen solle. Zudem ist der Finanzrahmen und
die mit diesem Umfang zu erzielenden Verbesserungen nun erstmals greifbar
definiert worden. Aktuell laufen zwischen Land und Bund noch Gespräche zu
einigen Detailausgestaltungen. Wenn diese abgeschlossen sind müssen die
Planungen der DB aktualisiert werden und bis ins kleinste Detail ausgeplant
werden. Hierbei ist von Seiten DB Netz sicherlich auch abzugleichen, was von
den älteren Detailplanungen noch verwendet werden kann.
Der Kreis Coesfeld wie auch die Anliegerkommunen sollten bei der
Siedlungsentwicklung sich eng mit dem NWL abstimmen, um hier ggf. zukünftig
frei zu haltende Flächen für die Entwicklung der drei og. Verkehrsachsen auch
räumlich mitberücksichtigen und absichern zu können.
Auf Nachfrage von Ktabg. Lunemann antwortet Herr Raabe, dass aktuelle Informationen zum Projekt „Korridor B“ des Netzbetreibers Amprion über die Webseite https://korridor-b.amprion.net/ zu finden seien.