Sitzung: 29.11.2006 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-7-0551
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der
„Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und
Umgebung e.V.“ auf anteilige Förderung der Personalkosten für die Leitung des
Freizeitbereichs wird in Höhe von 5.394,29 € für das Jahr 2007 entsprochen. Der
zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 5.394,29 wird über die Änderungsliste dem
Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
Die Vorsitzende verweist auf die Vorstellung des Vereins im Rahmen der Ausschusssitzung am 29.09.2005.
Ktabg. Neumann befürwortet den Antrag und hält diesen für förderungsfähig. Außerdem betont sie, es sei einer der wenigen nicht konfessionellen Hilfeträger, dies tue dem Kreis gut.
Ktabg. Schulze Zumkley kann diesen Antrag ebenfalls befürworten. Der Beschluss könne wie im Vorjahr gefasst werden. Er bittet gleichzeitig darum, diese Form der Bezuschussung in die Richtlinien einzuarbeiten, damit dieser Antrag über die Richtlinien bearbeitet werden könne und im Ausschuss nicht wiederholt vorgelegt werden müsse.
FBL 2 Schütt schlägt daraufhin vor, den Beschluss wie im Jahr 2005 zu formulieren.
Die Vorsitzende lässt daraufhin über den Antrag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 13 Ja – Stimmen
1 Enthaltung