Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                                          ab Seite

 

51.10 Prävention und Regelangebote

51.20 Hilfen zur Erziehung

51.30 Sonstige Leistungen

 

 

274

286

294

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Entsprechend des Vorschlags des Vorsitzenden Wobbe werden die einzelnen Produktgruppen jeweils nacheinander behandelt und die vorliegenden Anträge der SPD-Kreistagsfraktion jeweils entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu der Produktgruppe beraten und beschlossen.

 

Zur Produktgruppe 51.10 Prävention und Regelangebote gibt es abgesehen vom Antrag der SPD-Kreistagsfraktion keine Fragen oder Beratungsbedarf.

 

Antrag Anpassung Elternbeitragssatzung

Für die antragsstellende Fraktion erläutert Ktabg. Schäpers den Antrag. Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld seien im Vergleich mit anderen Jugendämtern zu hoch. Eltern seien insgesamt derzeit hoch belastet, der Kreis sei in der Lage hier auf finanzieller Ebene Entlastung zu schaffen. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die Umsetzung des Antrags ihrer Fraktion auf den Haushalt habe.

 

Darauf entgegnet Dez. Schütt, dass die Ermittlung der Summe für die Verwaltung mit einem immensen Aufwand verbunden sei, der bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses nicht zu realisieren sei. Er weist außerdem darauf hin, dass die Struktur der Elternbeitragssatzung durch eine Neuordnung der Einkommensstufen erst im letzten Jahr mit den Stadtjugendämtern Dülmen und Coesfeld angeglichen worden sei. Dadurch seien viele Familien bereits entlastet worden. Außerdem werde seitens der Landesregierung laut des Koalitionsvertrages demnächst auch das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt, sodass auch hierdurch eine weitere Entlastung erfolge. Herr Zanirato schließt sich dieser Auffassung an und hinterfragt außerdem, auf welcher Grundlage die Antragstellerin die Einkommensgrenze von 48.000 EUR Jahreseinkommen beantragt werde. Dies erscheine ihm willkürlich, zumal dann ab einem höheren Jahreseinkommen direkt ein vergleichsweise hoher Elternbeitrag erhoben würde. Dann seien die Elternbeiträge nicht mehr fair verteilt. Ktabg. Holtkamp weist darauf hin, dass ähnliche Anträge bereits in der Vergangenheit diskutiert worden seien. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Entlastung jenseits der finanziellen Kapazitätsgrenzen des Kreises liege. Der Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung sei bereits jetzt sehr hoch. Eine Erhöhung der Einkommensgrenze führe darüber hinaus möglicherweise auch zu einem Betreuungsmehrbedarf. Der Vergleich der Elternbeiträge zu anderen Jugendämtern sei außerdem nicht zielführend, da dort ggf. andere Sozialraumbedingungen vorliegen. Eine Erhöhung der Einkommensgrenze werde nicht zu einem Mehrbedarf an Betreuung führen, ist sich Ktabg. Schäpers sicher. Vielmehr sei es eine gute Möglichkeit viele Familien spontan zu entlasten. Dies sei auch ohne eine genaue Datenermittlung seitens der Verwaltung möglich. Dez. Schütt weist darauf hin, dass es sich bei den erwarteten Erträgen für die Elternbeiträge lediglich um eine Fortschreibung der voraussichtlichen Ergebnisse des laufenden Haushaltsjahres handele. Es wurde keine Datenermittlung vorgenommen, wie viele Personen in welcher Beitragsstufe sind. Es stehe also auch nicht fest, wie viele Eltern tatsächlich von einer Erhöhung der Einkommensgrenze profitieren würden. Herr Schlütermann ist der Auffassung, dass es nicht die Aufgabe des Kreises sei für die finanzielle Entlastung der Familien zu sorgen. Dabei handele es sich um eine Landesaufgabe. Er sehe vielmehr die Notwendigkeit dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Betreuungsqualität zu erhalten und auszubauen. Auch Vorsitzender Wobbe vertritt die Ansicht, dass der Kreis nicht Ausfallbürge für das Land sei, wenn es um die Entlastung der Familien gehe. Er gibt außerdem zu bedenken, dass der Haushalt für den Bereich Kindertagesbetreuung sowieso mit einer niedrigen Steigerungsrate der Kindpauschalen kalkuliert sei. Die tatsächliche Steigerungsrate werde erst im Dezember 2022 bekannt gegeben und werde vermutlich deutlich höher ausfallen als in diesem Jahr, was zu einem erhöhten Zuschussbedarf führen werde.

Es wird sodann über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abgestimmt.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        3

                                                Nein-Stimmen  8

                                                Enthaltungen     2

 

Zur Produktgruppe 51.20 Hilfen zur Erziehung merkt Ktabg. Mühlenbäumer an, dass im Produkt 51.20.01 Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche die Anzahl der Fälle nicht mit der Zahl der Einwohner korreliere. Während die Zahl der Einwohner steige, sinke die Fallzahl. Die Verwaltung werde dies prüfen und entsprechend im nächsten Haushalt korrigieren, so Jugendamtsleiter Tübing.

 

Zur Produktgruppe 51.30 Sonstige Leistungen gibt es abgesehen vom Antrag der SPD-Kreistagsfraktion keine Fragen oder Beratungsbedarf.

 

Antrag Anpassung der Bearbeitungszeit auf Elterngeldanträge

Ktabg. Schäpers erläutert den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion. Der Planwert für die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge solle von aktuell 38 auf 20 Tage für das Jahr 2023 herabgesetzt werden. So solle das Ergebnis der letzten Sitzung des JHA (s. SV-10-0675) auch im Haushalt abgebildet werden.

Dazu legt Dez. Schütt dar, dass sich die aktuell angegebenen Planwerte an den erwarteten durchschnittlichen Landeswerten orientieren würden. Dieser betrage für das Jahr 2023 39 Tage. Aktuell betrage die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Kreisverwaltung Coesfeld im Oktober 2022 50,9 Tage und auf Landesebene 43,7 Tage. Dies sei bereits eine deutliche Verbesserung gegenüber der Bearbeitungszeit von 65 Tagen im Vormonat. Einen Planwert von 20 Tagen halte er für unrealistisch, zumal die Bearbeitungszeit ab Antragseingang gerechnet werde, unabhängig von der Vollständigkeit des Antrags. Hier gebe es auch technisch keine Möglichkeit eine andere Berechnung anzuwenden, da es sich um Abläufe und Berechnungen handele, die durch Vorgaben des Landes bestimmt seien. Es finde bereits eine priorisierte Bearbeitung seitens der Elterngeldstelle statt, sodass Anträge von Familien, die in besonderem Maße auf die Leistungsgewährung angewiesen seien (z.B. Alleinerziehende) umgehend bearbeitet würden. Ktabg. Holtkamp stimmt dem zu. Es sei zwar der politische Wille, dass das Elterngeld möglichst schnell gezahlt werde, aber die Mitarbeitenden sollten nicht durch unrealistische Zielvorgaben demotiviert oder unter Druck gesetzt werden. Herr Zanirato fragt an, ob es überhaupt Verwaltungen gebe, die eine Bearbeitungsdauer von 20 Tagen erreichen würden. Dazu würden der Verwaltung keine Daten vorliegen, erläutert Dez. Schütt. Dies könne lediglich aus dem landesweiten Durchschnittswert abgeleitet werden, dass es entsprechend Verwaltungen mit niedrigen und höheren Bearbeitungszeiten geben werde. Ktabg. Dropmann hält einen Planwert von 30 Tagen für sinnvoll. Dies sei auch im Sinne der Empfängerinnen und Empfänger. Ggf. müssten die Personalressourcen erweitert werden, um diesen Wert zu erreichen. Dem stimmt Herr Cordes zu. Planwerte müssten mit den entsprechenden Ressourcen hinterlegt sein. Sie sollten nicht dazu führen, dass sich Mitarbeitende unter Druck gesetzt fühlen. Ktabg. Schäpers kann sich dem anschließen. Der Antrag wird entsprechend auf 30 Tage geändert.

Dez. Schütt berichtet, dass mittlerweile mehr Personal in der Elterngeldstelle zur Verfügung stünde, es aber eine relativ lange Einarbeitungsdauer gebe. Er weist außerdem darauf hin, dass in der letzten Sitzung bereits das Ziel vereinbart worden ist, den Landesdurchschnitt möglichst bald zu unterschreiten. Dies sei aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Es sei nicht erforderlich die Planwerte anzupassen. In den kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses werde die Verwaltung darüber hinaus über erneut über den aktuellen Stand der Bearbeitungszeiten der Elterngeldanträge berichten.

Es wird sodann über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        4

                                                Nein-Stimmen  6

                                                Enthaltungen     3

 

Anschließend stimmen die Teilnehmenden über den Entwurf des Haushaltes 2023 ab.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        9

                                                Nein-Stimmen  1

                                                Enthaltungen     3