Umsetzung Landeskinderschutzgesetz

 

Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Juni 2021 hat das Kreisjugendamt Coesfeld mit sämtlichen Kindertagespflegepersonen eine Vereinbarung gem. § 8a SGBVIII abgeschlossen. Darüber hinaus wurden den Tagespflegepersonen gem. § 11 Abs. 4 Kinderschutzgesetz NRW Fortbildungen zur Sensibilisierung angeboten.

Das Kreisjugendamt hat außerdem Haupt- und Ehrenamtlichen in unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit Aus- und Weiterbildungen im Kinderschutz gem. § 8a SGBVIII angeboten und durchgeführt.

Im Feld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben zwei Grundlagenschulungen mit dem Titel „Auf dem Weg zum Schutzkonzept – das Kinder- und Jugendschutzkonzept als Organisationsentwicklungsprozess in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ stattgefunden. Darüber hinaus haben zwischenzeitlich auch zwei Aufbauseminare zur Fertigstellung der einrichtungsbezogenen Schutzkonzepte stattgefunden. Weiterhin finanziert der Kreis Coesfeld für die im Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 angegeben Stellen, die Zertifizierung zur „insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft“ gem. § 8a SGBVIII.

Im Juni 2022 hat eine Informationsveranstaltung für die Vereine und Verbände zum Thema § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) und zum Landeskinderschutzgesetz NRW (Schwerpunkt Kinderschutzkonzepte) stattgefunden.

Mitarbeitende des ASD des Kreisjugendamtes haben im Dezember 2021 mit der Zertifizierung zur „insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft“ gem. § 8a SGBVIII begonnen. Die Ausbildung der 20 Teilnehmenden wird im Dezember 2022 abgeschlossen sein. 

Die Dienstanweisung Kinderschutz wurde im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen vollständig überarbeitet und trat in der aktuellen Fassung zum 01.10.2021 in Kraft. Ebenso wurde die Arbeitsanweisung zur Hilfeplanung zum 01.02.2022 überarbeitet.

 

Nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Vorsitzender Wobbe teilt mit, dass die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2023 im Martini-Stift in Nottuln stattfinden werde. Dabei solle es für die Teilnehmenden die Gelegenheit geben, einen Eindruck von der Einrichtung zu gewinnen. Zukünftig sollten auch weitere Sitzungen des Jugendhilfeausschusses in anderen verschiedenen Einrichtungen stattfinden z.B. beim Deutschen Kinderschutzbund oder dem Caritas-Verband.