Die Teilnehmenden stellen sich nacheinander kurz persönlich vor und sagen etwas zu ihrem Hintergrund und ihrer jeweiligen Motivation zur Beteiligung am Teilhabebeirat.

Herr Mondwurf fasst seinen Eindruck zusammen, dass die Teilnehmenden mehrheitlich in Verbindung mit z.T. leidvollen Erfahrungen als Betroffene oder als Angehörige sich aktiv im Teilhabebeirat einbringen, für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Kreis einsetzen und auf diesem Weg etwas verändern möchten.

Auf Bitte von Herrn Mondwurf erläutert Herr Schütt ergänzend die strukturelle Zusammensetzung und Organisation gemäß der kreiseigenen Satzung zum Teilhabebeirat. Herr Schütt spricht dazu kurz an, dass der Teilhabebeirat aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern bestehe, die namentlich wie auch deren jeweilige persönliche Stellvertretung durch den Kreistag berufen worden sind. Unter den stimmberechtigten Mitgliedern bildeten die betroffenen Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung oder ihrer Angehörigen mit bis zu 11 Mitgliedern die Mehrheit. Aus dieser Mitte würde auch der oder die Vorsitzende gewählt. Dies sei unter TOP 5 geplant. Hinzu komme ein Vertreter des Kreistages, der den stellvertretenden Vorsitz mit Stimmberechtigung übernimmt. Dazu sei durch den Kreistag bereits Herr Mondwurf als Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion bestellt worden.

Herr Schütt führt weiter aus, dass zu den beratenden Mitgliedern die Vorsitzende des für Gesundheit zuständigen Ausschusses und je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der übrigen Fraktionen des Kreistages gehören würden, so dass jede Kreistagsfraktion durch eine Person im Beirat vertreten sei. Auch eine Vertreterin der nicht einer Fraktion angehörigen Mitglieder des Kreistages sei einstimmig in den Beirat gewählt worden. Zudem seien als beratende Mitglieder zwei Vertreter/innen der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie ein Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren jeweilige Stellvertretung berufen worden. Hinzu kämen als beratende Mitglieder bis zu vier Vertreter/innen der Gremien oder Persönlichkeiten, die für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene der kreisangehörigen Städte oder Gemeinden bestellt worden sind. Bei letztgenannten stünden einige Berufungen noch aus und sollten z.T. in der morgigen Kreistagssitzung am 07.12.22 erfolgen.