Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 34, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld bekennt sich erneut zu den Zielen der Energiewende und hat dies in der Vergangenheit durch eigene Maßnahmen und Beschlüsse verdeutlicht. Zu den Zielen auf Landes- und Bundesebene, die zur Verstärkung und Beschleunigung drängen, hat sich der Kreistag in der vergangenen Sitzung einstimmig bekannt.

 

Darüber hinaus lehnt der Kreistag die umstrittene “Fracking“-Technologie zur unkonventionellen Erdgasförderung im Kreis Coesfeld und im Umland entschieden ab.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass man sich in den Gremien des Kreises Coesfeld bereits vor einiger Zeit mit dem Thema Fracking befasst und sich klar dagegen positioniert habe. Er weist zudem darauf hin, dass man bisher mit Resolutionen mehrheitlich bewusst zurückhaltend umgegangen sei.

 

Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass die Beratung und Beschlussfassung aus dem Jahr 2013 eher eine „Nicht-Positionierung“ darstelle. Nun sei das Thema erneut aktuell, nicht zuletzt auch durch deutliche Aussagen einer Person aus den Reihen des Kreistags. Eine Positionierung sei aktuell absolut notwendig.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk findet die Resolution zielführend und möchte diese unterstützen. Ebenso kann Ktabg. Vogelpohl mit der Resolution gut leben, gleichwohl er darauf hinweist, dass Fracking momentan in Deutschland nicht erlaubt sei und auch der Koalitionsvertrag dies nicht hergebe.

 

Ktabg. Schäfer sieht die Resolution kritisch, da man hier eher die Fakten beachten sollte. Die FDP sage auch JA zur Energiewende, dennoch müsste die Energie aber irgendwo herkommen. Bezüglich der von Ktabg. Waldmann angedeuteten Aussage von Ktabg. Höne erklärt sie, dass dieser lediglich die Notwendigkeit der Prüfung aller Möglichkeiten dargelegt habe.

 

Ktabg. Lunemann hält den Antrag für einen Showantrag. Fracking sei nicht erlaubt und er habe auch nicht gehört, dass ein entsprechendes Ansinnen für die nahe Zukunft bestehe.

 

Ebenfalls könne die CDU-Fraktion dem Antrag nicht folgen, so Ktabg. Prof. Dr. Gochermann. Er sei zu allgemein gehalten, Ziele seien nicht erkennbar. Insgesamt habe man sich allgemein bereits deutlich gegen Fracking positioniert.

 

Ktabg. Geuking stellt die Frage nach der Substanz des Antrags. Auch sehe er nicht die Notwendigkeit einer solchen Resolution, da Fracking nicht vorgesehen sei.

 

Ktabg. Seiwert gibt zu beachten, dass man zwischen Fracking und konventionellem Gasbohren unterscheiden müsse. Beim Fracking werde reines Gift in den Boden geleitet, bei einer herkömmlichen Gasgewinnung werden hingegen eine Gasblase angebohrt.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 21 JA-Stimmen

                                                                34 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.