Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten

 

Die im Entwurf beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.


Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach den Gründen für den 33%igen Kostenanstieg bei den Umschlagskosten für Restabfälle. Sieht der Vertrag mit der beauftragten Entsorgungsfirma solche Kostensprünge vor? AL Dr. Foppe erwidert, dieses resultiere zum einen aus gestiegenen Kosten der Entsorgungsfirma, die weitergereicht würden (Mehrwertsteuererhöhung, gestiegene Energiekosten), zum anderen aber auch daraus, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation in der Vergangenheit teilweise interne Kostenblöcke nicht berücksichtigt wurden, was aber nun bei der Gebührenbedarfsberechnung 2007 geschehen sei. Nähere Angaben sagt er zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2006 zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Neukalkulation der Abfallgebühren 2007 wurde die Kostenverteilung der allgemeinen Kosten und der Personalkosten neu vorgenommen. Grund war der Wegfall einiger Kostenstellen (Elektroschrottentsorgung, etc.) sowie die Erkenntnis, dass die bisherige Nichtzuordnung der v.g. Kosten auf diese Kostenstelle zu einem erheblichen Defizit in diesem Kostenbereich geführt hat.

 

Insoweit wurde im Rahmen der Neukalkulation 2007 allen Kostenstellen ein Allgemeinkostenschlüssel – entsprechend dem kalkulierten Aufwand - zugewiesen. Für den Bereich des Umschlages macht dies ca. 3 Euro/t aus.

 

Neben diesen Kosten ergaben sich aus den Vertragsbedingungen sowie aus der Mehrwertsteuererhöhung Preissteigerungen von jeweils ca. 3 Prozentpunkten.

 

Die Umschlaggebühren fallen für die Entsorgung von Direktanlieferungen am Umschlagplatz an. Betroffen sind auf Grund der jeweiligen vertraglichen Konstellationen die Gemeinden Coesfeld, Rosendahl, Billerbeck, Nottuln und Dülmen im Wesentlichen für Restabfallanlieferungen von den dortigen Wertstoffhöfen (Sperrmüll). Durch gemeindliche Beratungstätigkeiten kann die Gemeinde auf die Abfallmenge direkt Einfuß nehmen und hierdurch weitere Anreize für die Verwertung geben.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig