Beschluss:

 

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten

 

1.)    Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken den Landschaftsplan Baumberge Süd als Satzung.

2.)    Soweit den Bedenken/Anregungen/Hinweisen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Prüf- und Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.

3.)    Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplanes Baumberge Süd auf vertraglicher Basis durchzuführen.

4.)    Der Landrat wird beauftragt, mit den Privateigentümern von ausgewiesenen Wegeparzellen im Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Baumberge vertragliche Regelungen zur Übernahme der Verkehrssicherungspflichten abzuschließen.

5.)    Der Kreis unterstützt Bestrebungen, ein Bodenordnungsverfahren in den Baumbergen einzuleiten.

 


Ausschussvorsitzender Pernhorst teilt einleitend mit, dass ihm im Vorfeld der Sitzung am 04.12.2006 gegen 13.00 Uhr eine Unterschriftensammlung des „Bike Team Havixbeck“ durch deren Vertreter, Herrn Stracke, übergeben wurde. Das „Bike Team Havixbeck“ setze sich dabei noch einmal dafür ein, dass seine Belange bei der Beschlussfassung des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ stärker Berücksichtigung finden und man seinen Wünschen bei der Wegeausweisung Rechnung tragen solle.

Er drückt sein Verständnis für diese Wünsche aus, sieht aber bei dem derzeitigen Stand der Beratungen keine Chance, diese Wünsche noch in die zu beschließende Fassung des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ aufzunehmen. Seiner Einschätzung nach könnten diese Wünsche erst in einem möglichen Änderungsverfahren in einigen Jahren Berücksichtigung finden.

 

Herr Grömping geht kurz auf das Wegekonzept des Landschaftsplans ein. Danach habe die Untere Landschaftsbehörde die heute vorhandenen Wege, die oftmals ohne öffentliches Zutun in der Landschaft entstanden seien, zugunsten Natur und Landschaft auf die offiziell errichteten Wanderwege zurückgeführt. In der 48. KW sei der vorgelegte Entwurf des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ auch dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgelegt worden. Dieser habe dem Entwurf zugestimmt. Auch seien seitens des Vertreters des Landessportbundes keine Bedenken hinsichtlich der Nichtberücksichtung der Wünsche der Mountainbiker geltend gemacht worden.

 

Ktabg. Schulze Esking stellt fest, dass aus seiner Sicht die weitergehenden Interessen der Mountainbiker grundsätzlich aus Gründen des Naturschutzes nicht berücksichtigt werden können.

 

Des Weiteren kritisiert er die Berücksichtigung der Partei Bündnis 90/Die Grünen als Träger öffentlicher Belange seitens der Verwaltung im Beteiligungsverfahren. AL Dr. Foppe erwidert, hierbei handele es sich um ein Versehen der Verwaltung, es habe sich bei dieser Stellungnahme um private Anregungen und Bedenken gehandelt, die nur versehendlich als Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange berücksichtigt worden wäre. Ktabg. Schulze Esking kritisiert grundsätzlich, dass eine im Kreistag vertretene Partei im Verfahren Stellungnahmen abgeben könne, da dafür der Kreistag mit seinen Ausschüssen das richtige Gremium sei.

 

Ktabg. Austerschulte bemängelt das Fehlen eines ausdrücklichen Verbotes der Errichtung weiterer Windenergieanlagen und des Austausches vorhandener Windenergieanlagen gegen höhere in dem Landschaftsplan.

Herr Grömping erwidert, hierzu müssten im Landschaftsplan Baumberge Süd keine Ausführungen gemacht werden, da die Gemeinden bereits planungsrechtliche Rahmen gesetzt hätten, von denen der landschaftsplan nicht abweiche.  Da auch im Gebietsentwicklungsplan am Longinusturm kein Windeignungsgebiet ausgewiesen wird, sei auch der Ersatz der Anlagen durch leistungsfähigere Nachfolgeanlagen, das sogenannte Repowering, ausgeschlossen, wie AL Brinkmann ergänzt.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kritisiert, dass bei der Erstellung des Landschaftsplanentwurfs das Ergebnis der im Planbereich in der Vergangenheit bereits durchgeführten Flurbereinigung keine Berücksichtigung gefunden habe. In einem Vorgriff hätte zunächst eine Evaluation der damaligen Festsetzungen der Flurbereinigung stattfinden müssen, da nach seinem Kenntnisstand einige der durchgeführten Anreicherungsmaßnahmen in der Landschaft zwischenzeitlich durch die Flächeneigentümer wieder beseitigt worden seien.

FBL Dr. Hörster erwidert, hierbei handele es sich nicht um eine Aufgabe der Landschaftsplanung. Vielmehr seien Maßnahmen der Flurbereinigung direkt durch das Landschaftsgesetz geschützt. Verstöße dagegen, soweit sie bekannt werden, würden im Rahmen der täglichen Arbeit geahndet. Weiteren ortskundigen Ausschussmitgliedern war allerdings auch nicht bekannt, dass es zu entsprechenden Verstößen wie der Beseitigung von Hecken in der Vergangenheit im Planbereich gekommen ist.

 

Des Weiteren geht Ktabg. Dr. Kraneburg kurz auf die Stellungnahme des Amtes für Agrarordnung ein, wonach für die Baumberge die Einleitung eines erneuten Bodenordnungsverfahrens geplant sei.

Ktabg. Schulze Esking erklärt hierzu, Hintergrund dieses geplanten Flurbereinigungsverfahrens sei zum einen der Wunsch der Anlieger, öffentliche Wanderwege auch in den Besitz der öffentlichen Hand zu übergeben, so dass diese auch die Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Wege trage. Zum anderen gäbe es im Bereich der Baumberge eine sehr kleinparzellige Eigentumsstruktur, bei der Waldgrundstücke teilweise nur wenige Meter breit seien mit entsprechenden Schwierigkeiten für deren Bewirtschaftung. Für die CDU-Fraktion stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung durch eine weitere Beschlussziffer dahingehend zu ergänzen, dass der Kreis entsprechende Bestrebungen, ein Bodenordnungsverfahren in den Baumbergen einzuleiten, unterstützen möge.

 

Ktabg. Schölling bittet die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass im Bereich des Tilbecker Kreuzes ein Parkplatz für Besucher errichtet wird. Zur Zeit würden die PKW der Erholungssuchenden unkoordiniert in der Landschaft abgestellt.

 

Nachfolgend kommt Ktabg. Schulze Esking auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu sprechen und kritisiert die große Zahl der beteiligten TÖB, die seiner Einschätzung nach oftmals nicht wirklich betroffen seien, so dass auf eine Beteiligung auch hätte verzichtet werden können.

Herr Lasogga erwidert, die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange seien durch das Land in der Durchführungsverordnung des Landschaftsgesetzes vorgegeben. Die dort vorgegebenen Behörden und Organisationen seien generell zu beteiligen, soweit sie betroffen sein könnten. Da die konkrete Betroffenheit, beispielsweise bei Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, oftmals nur schwerlich zu überprüfen sei, würde man die Beteiligung eher großzügig sehen als das Risiko einzugehen, einen zu beteiligenden TÖB zu übergehen.

 

Auf eine weitere Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking teilt AL Dr. Foppe mit, der Weg entlang der Waldgrenze östlich des Hofes Schieder, der im Vorlauf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt , öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Ausschussmitglieder besichtigt worden war, sei zwischenzeitlich bereits im Gelände ausgepflockt worden. 2007 sollen vorbereitende Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden, anschließend soll dann dieser Weg, soweit die Finanzierung der Maßnahme gesichert sei, errichtet werden. Dabei müsse aber von einer mittelfristigen Zeitachse ausgegangen werden.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg spricht anschließend das dem Landschaftsplan Baumberge hinterlegte Wegekonzept an. Wie solle die dabei vorgesehene Wegeführung überwacht und das Wegekonzept durchgesetzt werden?

Hierzu erklärt AL Dr. Foppe, in einem ersten Schritt sei geplant, die zulässigen Wege entsprechend in der Landschaft auszuschildern. Nachfolgend planen sowohl die Gemeinde Nottuln und Havixbeck wie auch der Kreis Coesfeld örtliche Kontrollen. Drittens könnten unerwünschte Wege durch waldbauliche Maßnahmen der Eigentümer blockiert werden.

 

FBL Dr. Hörster weist darauf hin, dass die Umsetzung eines solchen Wegekonzeptes für den Kreis Neuland darstelle. Er geht aber davon aus, eine gute Beschilderung und die Attraktivität der ausgewiesenen Wanderwege würden primär dafür sorgen, dass die ausgewiesenen Wege auch genutzt würden, die Durchsetzung des Wegekonzeptes mit Mitteln des Ordnungsrechts sei aus seiner Sicht unterstützend zu sehen. Als Zeitachse zur Umsetzung des Wegekonzeptes hält er drei Jahre für realistisch.

Herr Grömping ergänzt, in 2007 würden im Reitwegebau die notwendigen Förderanträge für die Zuweisung von Mitteln aus der Reitabgabe gestellt. Danach könnte die Erstellung der Reitwege erfolgen.

 

Nachfolgend lässt Ausschussvorsitzender Pernhorst über den auf Antrag der CDU-Fraktion um die Ziffer 5 ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei einer Gegenstimme mit Mehrheit beschlossen