Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten

 

Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesenen Zuschussbedarf für die Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63, 70 des Budget 01 – Sicherheit, Bauen und Umwelt – wird unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe / Überschüsse bei den Produktbereichen und Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2007 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Ref. Böwing weist einleitend darauf hin, dass sich durch die zuvor gefassten Beschlüsse im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen Änderungen bei einigen Haushaltsstellen ergeben, die über die Änderungsliste in das Verfahren eingebracht werden müssen. Ebenfalls teilt er mit, dass versehendlich im Produktbereich 70.03 – Gewässerschutz ein Sachkostenzuschuss für den Dachverband der Wasser- und Bodenverbände als vertragliche Verpflichtung nicht in den Haushalt eingestellt wurde. Diese Verschlechterung von 22.000 € könne aber innerhalb des Budgets 1 ausgeglichen werden, so dass keine Auswirkungen auf die Kreisumlage entstehen.

Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Änderungen:

 

 

 

 

Zuschuss (-) Überschuss (+)

 

 

Budget - Produktbereich - Produktgruppe

Entwurf

Verbesserung (+)
Verschlechter. (-)

Ergebnis

 

 

 

EUR

EUR

EUR

1

 

Sicherheit, Bauen und Umwelt

-5.229.516

107.317

-5.122.199

 

 

 

 

 

0

 

32

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

-1.102.396

0

-1.102.396

 

 

 

 

 

0

 

32

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

-802.335

0

-802.335

 

32.02

Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)

 

 

 

 

Seite 60

HHSt 01.1600.110000 - Benutzungsgebühren Rettungsdienst

6.534.242

0

6.534.242

 

 

HHSt 01.1600.531000 - Miete für Räume der RW Havixbeck

12.000

0

12.000

 

 

HHSt 01.1600.678100 - Entschädigung für Notarzteinsätze

685.900

0

685.900

 

 

Anpassung der Ansätze entsprechend der Gebührensatzkalkulation

 

 

 

 

39

Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

-2.452.636

158.840

-2.293.796

 

39.01

Verbraucherschutz

 

 

 

 

Seite 88

HHSt 01.5400.110000 -Benutzungsgebühr Fleischuntersuchung

2.445.959

142.840

2.588.799

 

 

Anpassung des Ansatzes entsprechend der Gebührensatz-kalkulation.

 

 

 

 

 

HHSt 01.1160.672100 - Lebensmittelüberwachung

463.500

16.000

447.500

 

 

 

 

 

 

 

 

Kürzung entsprechend aktueller Entwicklung

 

 

 

 

63

Bauen und Wohnen

-546.208

0

-546.208

 

 

 

 

 

0

 

70

Umwelt

-2.381.657

-51.523

-2.433.180

 

70.01

Abfallwirtschaft

 

 

 

 

Seite 115

HHSt 01.7210.110000 - Benutzungsgebühren

9.551.159

-70.000

9.481.159

 

 

HHSt 01.7210.165000 - Erst. Durch WBC / DBG Pers.-Kosten

121.150

1.652

122.802

 

 

HHSt 01.7210.675000 - Entgeltzahlung an WBC

8.232.411

32.825

8.199.586

 

 

Anpassung der Ansätze entsprechend der Gebührensatzkalkulation

 

 

 

 

70.03

Gewässerschutz

 

 

 

 

Seite 128

HHSt 01.6040.101200 - Verwaltungsgebühren Abwasserbeseitigung

50.000

6.000

56.000

 

 

HHSt. 01.6040.713000 - Sachkostenzuschuss Dachverband WuBV

0

-22.000

22.000

 

 

Der Ansatz entspricht einer vertraglichen Verpflichtung, die irrtümlich nicht in den Entwurf aufgenommen wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

107.317

 

 

 

Summe der Veränderungen VerwaltungsHH

 

Bei der hier ausgewiesenen Veränderung des Verwaltungshaushaltes handelt es sich ausschließlich um den Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen, Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt entstehen dabei nicht.

 

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nachfolgend danach, ob es nicht auch möglich sei, die beiden Fahrzeuge, die für Abteilung 33 beschafft werden sollen, zu leasen. AL Voß erwidert, statt zweien werde nur noch ein Fahrzeug beschafft. Da dieses über eine Sicherheitsausstattung verfügen müsse, ließe es sich nach Ablauf des Leasingzeitraums nur schwerlich verkaufen, so dass ein Leasen des Fahrzeugs nicht möglich sei. Daher habe die Verwaltung vorgesehen, dass Fahrzeug zu kaufen. Das Fahrzeug würde aber nicht nur durch Abteilung 33 genutzt, sondern könnte immer dann, wenn es von Abteilung 33 nicht benötigt wird, durch andere Abteilungen des Hauses eingesetzt werden, stände also auch dem allgemeinen Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung.

 

Ktabg. Rampe erkundigt sich nach den Gründen für die Ansatzsteigerung bei der HHSt: 1121.718000 – Betriebskosten Jugendverkehrsschule von 13.300 € in 2006 auf 40.000 € in 2007. Hintergrund dieser Ansatzerhöhung ist laut FBL Dr. Hörster die Notwendigkeit, die Jugendverkehrsschule komplett neu zu strukturieren und mit neuen Handlungskonzepten aufzustellen. Dieses wird auch die Beschaffung neuer Materialien und Ausrüstungsgegenstände bedeuten. Zur Zeit befände man sich aber noch in einem frühen Stadium der Entscheidungsfindung, wie die Jugendverkehrsschule demnächst ausgestattet und eingesetzt werden solle. Daher könne zur Zeit auch noch nicht abschließend beurteilt werden, ob der in Ansatz gebrachte Betrag von 40.000 € auskömmlich sein wird, oder ob letztlich höhere Kosten entstehen werden.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ktabg. Schulze Esking, die HHSt. 1121.718000 mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk solle wieder aufgehoben werden, nachdem die Verwaltung dem Ausschuss in einer der nächsten Fachausschusssitzungen ein konkretes Konzept für die Neuausrichtung der Jugendverkehrsschule vorgelegt hat.

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

HHSt 01.1121.718000 – Betriebskosten Jugendverkehrsschulen wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Mittel sollen erst nach Beratung einer entsprechenden Sitzungsvorlage freigegeben werden.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kommt auf eine Datenerhebung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu sprechen, wonach der Kreis Coesfeld im landesweiten Vergleich über zu wenig Mitarbeiter im Bereich der Lebensmittelüberwachung verfüge und fragt an, ob hier seitens der Verwaltung Handlungsbedarf gesehen werde.

FBL Dr. Hörster erwidert, diese Zahlen seien der Verwaltung bekannt. Grundlage dieser Zahlen seien Meldungen der Lebensmittelüberwachungsabteilungen der Kreise und kreisfreien Städte an die EU. Problematisch sei hierbei allerdings, dass die Ermittlung dieser Zahlen nicht in allen Behörden nach gleichem Schema erfolge, so dass diese Zahlen so nicht vergleichbar wären. Zunächst müsse eine Konsolidierung und Überprüfung der gemeldeten Zahlen erfolgen, bevor etwas über deren Aussagewert gesagt werden könne. Diese Konsolidierung erfolge zur Zeit durch die Bezirksregierungen, die vor Ort bei den Lebensmittelüberwachungen nachfragen, wie die gemeldeten Zahlen zu Stande kommen, um auf diesem Wege tatsächlich eine aussagekräftige Übersicht zu erstellen. Zur Zeit sehe die Verwaltung daher keinen Handlungsbedarf im Bereich der Personalausstattung der Lebensmittelüberwachung. Man sei sich zwar bewusst, dass dieser Bereich personell eng ausgestattet sei, die Aufgabenerfüllung sei aber gesichert.

Abschließend hierzu bittet Ktabg. Dr. Kraneburg, den Bereich der Lebensmittelüberwachung zukünftig ebenfalls in den Produktberichten darzustellen, was ihm FBL Dr. Hörster zusagt.

 

Ktabg. Schulze Esking fragt nachfolgend, ob angesichts der steigenden Konjunktur eine Erhöhung der Baugenehmigungsgebühren, HHSt. 6130.100000, von 850.000 € auf 900.000 € denkbar sei. FBL Dr. Hörster erwidert, es sei zwar richtig, dass zur Zeit die Baukonjunktur anzieht, Grundlage seien aber bereits erteilte Baugenehmigungen. Anzeichen, dass im nächsten Jahr verstärkt Bauanträge gestellt werden, seien nicht zu erkennen. Insbesondere lägen auch keine Erkenntnisse über größere neue gewerbliche Bauvorhaben vor. Vor diesem Hintergrund rät er ab, die angesprochene Haushaltsstelle um 50.000 € anzuheben.

 

Ktabg. Stinka kritisiert im Anschluss die Kürzung des Kreiszuschusses Naturförderstation, HHSt. 3600.718400, von 39.000 € auf 26.000 €. Die Naturförderstation habe sich in den vier Jahren ihres Bestehens eine hohe Wertschätzung innerhalb und außerhalb des Kreises erarbeitet. So habe sie bei einer Kundenbefragung des MUNLV landesweit den dritten Platz erzielt. Würde man nunmehr den Zuschuss entsprechend reduzieren, wie es auch das Land getan hat, so sei eine existentielle Bedrohung für die Naturförderstation zu befürchten. Vor diesem Hintergrund stellt er für die SPD-Fraktion den mündlichen Antrag, den Kreiszuschuss 2007 bei HHSt. 36.00.718400 – KRZ Naturförderstation nicht zu kürzen, sondern wie in 2006 einen Zuschuss in Höhe von 39.000 € zu gewähren.

Ktabg. Schulze Esking weist auf die geltende Beschlusslage hin, dass sinkende Landeszuschüsse nicht durch den Kreis ausgeglichen werden, sondern vielmehr der Kreiszuschuss analog zum Landeszuschuss sinken solle. Er sieht keine Möglichkeit, von diesem geltenden Beschluss abzuweichen. FBL Dr. Hörster ergänzt, in diesem Falle müsse die Politik konkrete Deckungsvorschläge liefern, ansonsten müsste diese Erhöhung über die Kreisumlage gegenfinanziert werden.

Ktabg. Austerschulte fordert die Verwaltung in diesem Zusammenhang auf, Wege aufzuzeigen, wie der Naturschutz innerhalb des Kreises Coesfeld effizienter gestaltet werden könne. So stellt er beispielsweise in den Raum, ob sowohl die Naturfördergesellschaft mit angegliederter Naturförderstation als auch das Biologische Zentrum Lüdinghausen notwendig seien, oder ob hier möglicherweise auch eine Konzentrierung auf weniger Institutionen oder ein Verschmelzen denkbar wäre.

FBL Dr. Hörster sieht hierbei für den Kreis relativ wenig Einflussmöglichkeiten, da es sich sowohl bei der Naturfördergesellschaft wie auch beim Biologischen Zentrum Lüdinghausen um selbstständige Einrichtungen handele, auf die der Kreis zumindest unmittelbar keinen Einfluss habe.

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Ansatz bei HHSt. 3600.718400 – KRZ Naturförderstation wird von 26.000 € im Entwurf des Produkthaushalts 2007 auf 39.000 € (Ansatz 2006) erhöht.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               4 x ja, 7 x nein

 

Nachfolgend erläutert Ktabg. Stinka den schriftlichen Antrag der SPD vom 01.12.2006, im Jahr 2007 eine kreisweite Woche der Umweltbildung durchzuführen. Gerade bei der jüngeren Generation müsse man feststellen, dass die Bildung im Bereich von Natur und Landschaft in den letzten Jahren stark nachgelassen habe. Er hält es daher für dringend erforderlich, die Jugend wieder an das Naturerlebnis heranzuführen und die Bildung in diesem Bereich zu stärken. Die Durchführung einer solchen Woche der Umweltbildung könne beispielsweise durch die Naturförderstation in Zusammenarbeit mit der Naturschutzakademie Recklinghausen erfolgen, die das entsprechende Personal habe und auch zur Unterstützung bereit wäre. Kosten würden dabei nach seiner Einschätzung nur in geringer Höhe entstehen, wie er auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erklärt. Auf den Kreis käme dabei mehr eine koordinierende Tätigkeit zu.

Ktabg. Austerschulte regt an, ob solch eine Umweltbildungswoche nicht besser durch die Schulen durchgeführt werden sollte.

Ktabg. Wohlgemuth bezweifelt, dass die Schulen über das notwendige Personal für solch eine Maßnahmen verfügen und weist darauf hin, dass der Kreis nur auf die kreiseigenen Berufsschulen Zugriffsmöglichkeiten habe, nicht aber auf die weiteren Schulen im Kreisgebiet.

FBL Dr. Hörster befürchtet, der Kreis wäre mit der Koordination einer solchen Aktion überfordert und sieht diese Aktion bei den Schulen, der Naturförderstation und Naturfördergesellschaft, dem Biologischen Zentrum Lüdinghausen, aber auch anderen Institutionen wie dem Kreisimkerverein, den Naturschutzverbänden wie NABU und BUND aber auch dem WLV für besser angesiedelt.

Im Ergebnis stellt Ktabg. Stinka fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion keine unmittelbare Haushaltsbedeutung habe und schlägt vor, ihn in der nächsten Sitzung des Ausschusses noch einmal zu beraten. Diesem schließt sich der Ausschuss an.

 

Im Anschluss kommt Ktabg. Stinka auf den schriftlichen Antrag der SPD-Fraktion vom 01.12.2006 bezüglich der Vorbereitung eines Brennstoffzellenprojektes zu sprechen. Er erklärt, dieser Antrag habe ebenfalls keine unmittelbare Haushaltsbedeutung. Es ginge darum, den Kreis für diese kommende Energietechnik zu sensibilisieren, damit frühzeitig Projekte angedacht würden. Der Kreis solle sich auf diese kommende Technik vorbereiten, damit deren Möglichkeiten bereits frühzeitig, beispielsweise bei den Kreisberufsschulen, genutzt werden könnten. FBL Dr. Hörster hinterfragt zunächst die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, sofern sich der Antrag auf den Einsatz der Brennstoffzellentechnik bei kreiseigenen Gebäuden beziehen sollte. Darüber hinaus sieht er keine ausreichenden fachlichen und finanziellen Ressourcen, um als Kreis das Thema wesentlich zu befördern. Er sichert aber zu, die Thematik mit den im Antrag genannten Institutionen sowie hausintern zu beraten und hierüber im nächsten Fachausschuss zu berichten. Da der Antrag keinen unmittelbaren Haushaltsbezug haben soll, soll er bis zur nächsten Fachausschusssitzung vertagt werden.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg hinterfragt abschließend zu diesem TOP die Reduzierung des Ansatzes bei HHSt. 6900.712100 – KRZ Renaturierung, Maßnahmen ökologisches Entwicklungskonzept von 75.000 € in 2006 auf 0 € in 2007. AL Dr. Foppe erklärt, dieses resultiere aus dem Abschluss des Programms „KNEF Stever“ in 2006. Für 2007 sei kein weiteres Projekt geplant.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               4 x Enthaltung, 7 x ja