Beschluss: Kenntnis genommen

Dezernent Schütt erklärt, dass die Verwaltung die Sitzungsvorlage mit der Absicht erstellt habe, die Ausschussmitglieder nochmals eingehender über die Gründe für die Einschränkungen im Sprachmittlerpool ab dem 01.04.23 zu informieren.

In der Vergangenheit sei mit der nahezu uneingeschränkten Vermittlung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern im Gesundheitswesen ein Standard gesetzt worden, der in der Umgebung einzigartig war und nun nicht mehr so gehalten werden könne. Die Konkretisierung der Landesrichtlinien für den Aufbau eines Sprachmittlerpools schließe dies aus. Außerdem seien die Mittel aus der Integrationspauschale (Zuweisung des Bundes nach § 14c TIntG) aufgebraucht, weshalb über diese Mittel ebenfalls keine Finanzierung von Sprachmittlereinsätzen mehr stattfinden könne.

In Zukunft müsse auf andere Möglichkeiten zurückgegriffen werden, Dolmetscherleistungen im Gesundheitsbereich in Anspruch zu nehmen. Dezernent Schütt verweist hierzu insbesondere auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene, in dem die Absicht niedergelegt ist, Dolmetscherleistungen als Teil des SGB V anzuerkennen. Außerdem habe die Verwaltung eine Übersicht mit alternativen Unterstützungsmöglichkeiten in der Sprachmittlung erstellt.

 

Ktabg. Verspohl bringt ihr Bedauern über die Entscheidung zum Ausdruck. Der Kreis habe in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Kommunen vorbildlich gehandelt und einen hohen Standard gesetzt. Mit der Neuregelung würden unweigerlich Menschen durchs Raster fallen. Sie wünsche sich, dass das Thema weiter im Fokus bleibt und nach alternativen Möglichkeiten zur Finanzierung gesucht wird.

 

Ktabg. Merschhemke schließt sich der Vorrednerin an. Die unbürokratische Auslegung habe in der Vergangenheit zu einer großen Erleichterung der Arbeit mit Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Gesundheitsbereich, insbesondere auch bei psychotherapeutischen Angeboten, geführt. Er bittet um Auskunft, inwieweit der Kreis auf Landes- oder Bundesebene noch Einfluss auf die Frage der Kostenübernahme nehmen könnte.

 

Dezernent Schütt verweist auf die in der Koalitionsvereinbarung dargestellt Absicht, die Dolmetscherleistungen im SGB V zu verankern. Auf Landesebene sei eine Änderung der aktuellen Richtlinien allerdings nicht zu erwarten.

 

Ktabg. Mühlenbäumer bittet um eine Erläuterung, warum in der Sitzungsvorlage die Anfragen für den Sprachmittlerpool gezählt werden und nicht die tatsächlichen Einsätze.

 

Herr Schröer antwortet, dass jede Anfrage Arbeitsaufwand verursache, weshalb für die Statistik zuerst die Zahl der Anfragen erfasst werde. Ca. 90 % der Anfragen würden auch zu einem Einsatz führen.

 

Ausschussvorsitzende Schäpers erklärt abschließend, dass das Thema Dolmetschen im Gesundheitsbereich in der Öffentlichkeit mehr wahrgenommen werden müsse. Auch mit den Kliniken sollte der Kontakt gepflegt werden, um gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu finden.