Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: SV-10-0979
Beschluss:
In den Jahren 2024 – 2026 wird die kreisweite Aufgabenwahrnehmung
1. der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Trägerschaft von
a) Alexianer IBP Gmbh mit Standort in Coesfeld,
b) Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen,
c) Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Lüdinghausen,
2. der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Dülmen und
3. der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen
durch jährliche Zuwendung von Kreis- und Landesmitteln zum beantragten Stellenumfang gemäß Richtlinie gefördert.
Dez. Schütt verweist auf den Beschlussvorschlag sowie die
Sitzungsvorlage und führt einleitend an, dass dieser auf dem vor drei Jahren
vom Kreistag beschlossenen Verfahren beruhe. Nachdem lange Jahre die Aufgaben
der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im
Kreis Coesfeld nur durch zwei Träger durchgeführt worden seien, habe die
Kreispolitik beschlossen, das Angebot in den Wettbewerb zu stellen. Daraufhin
seien die dem jetzigen Interessenbekundungsverfahren zugrundeliegenden
Richtlinien beschlossen worden. Es sei seinerzeit einvernehmlich entschieden
worden, die Aufgabenwahrnehmung alle drei Jahre zu überprüfen, um der gesamten
Trägerlandschaft die Möglichkeit zu bieten, sich an der Aufgabe zu beteiligen.
Seit dem Jahr 2021 würden in Folge dessen drei Fachstellen die Aufgaben der
Sucht- und Drogenberatung, der Suchtprävention und der psychosozialen Betreuung
von substituierten Drogenabhängigen wahrnehmen.
In dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren hätten sich diese
drei Träger erneut beworben. Ein weiterer Träger habe zwar Interesse
signalisiert, jedoch aufgrund der Kürze der Zeit kein Angebot eingereicht.
Bezüglich des als Tischvorlage verteilten Antrags der
SPD-Kreistagsfraktion, kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen,
bestätigt Ktabg. Vogt auf Nachfrage von Dez. Schütt, dass dieser Antrag sich
nicht auf die jetzige Förderperiode von 2024 bis 2026 beziehe, sondern auf den
darauffolgenden Zeitraum.
Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld für die
Förderung der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und
der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
erheblich Finanzmittel aufzubringen habe. Von den im Haushalt 2023
veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 950.000 € würden rd. 830.000 € aus
kommunalen Mitteln gedeckt. Dieses rechtfertige es aus seiner Sicht, die
Aufgabenwahrnehmen der drei Träger regelmäßig zu überprüfen, was jedoch nicht
bedeute, dass man mit deren Arbeit unzufrieden sei.
Ktabg. Wessels betont, dass außer Frage stehe, dass die drei
Träger mit ihrem Personal und ihrer Fachlichkeit großartige Arbeit leisten. Er
sehe es auch als Aufgabe der Politik, die Sucht- und Drogenberatung, der
Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung
von substituierten Drogenabhängigen zu unterstützen. Genau aus diesem Grund sei
vor drei Jahren auch die aktuell geltende Richtlinie mit den definierten
Qualitätsstandards und die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren
gemeinschaftlich beschlossen worden. Dieses Verfahren sei gut.
Man könne durchaus darüber nachdenken, das
Interessenbekundungsverfahren früher zu beginnen und die Bewerbungsfrist zu
verlängern, um den Trägern rechtzeitig Planungssicherheit zu verschaffen.
Die CDU-Kreistagsfraktion würde dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zustimmen, jedoch den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD
ablehnen.
Ktabg. Schäpers erinnert daran, dass der Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit zusammen viel Gutes beschlossen habe. Das
würde aber nicht heißen, dass man solche Beschlüsse nicht noch verbessern
könne. Aufgrund des immensen Fachkräftemangels sei eine Planungssicherheit für
die Träger sehr wichtig. Für die
Mitarbeitenden habe Vertrauen eine sehr große Bedeutung, sowohl der
Arbeitgebenden als auch der Klientinnen und Klienten. Dieses Vertrauen werde
durch ein alle 3 Jahre stattfindendes Interessenbekundungsverfahren und der
damit verbundenen Möglichkeit eines Trägerwechsels gefährdet. Außerdem sei zu
berücksichtigen, dass die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
auch sehr zeitintensiv sei. Deshalb habe die SPD-Kreistagsfraktion beantragt,
den Förderzeitraum auf 5 Jahre zu verlängern und künftig kein
Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, sondern mit den Trägern
direkt über die Bedingungen einer Fortführung der Förderung zu sprechen. Ktabg.
Schäpers hält eine Diskussion in den Fraktionen für sinnvoll und schlägt vor,
die Entscheidung über den Antrag erst im Kreisausschuss zu treffen.
Ktabg. Wessels entgegnet, dass die CDU den Antrag bereits in der
Fraktion diskutiert habe, weshalb er eine Verschiebung in den Kreisausschuss
nicht für erforderlich erachte. Er gibt zu bedenken, dass insbesondere die
angedachte Gesetzesänderung zur Cannabislegalisierung, aber auch andere bisher
unbekannte Änderungen, die Einfluss auf den Beratungsbedarf im Rahmen der Sucht-
und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für
psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen haben könnten,
dafürsprechen würden, die Situation regelmäßig zu überprüfen. Die Aufgabe und
die Träger an sich würden nicht in Frage stehen, jedoch erfordere es das Ausmaß
der erforderlichen Fördermittel, dass man regelmäßig auch mal nach rechts und
links schaue.
Dez. Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der beruflichen
Eingliederung von Bürgergeldbeziehenden die Eingliederungsmaßnahmen häufig
lediglich eine Förderdauer von einem Jahr hätten, obwohl diese Maßnahmen
regelmäßig nicht so hohe Mittel binden würden wie die Sucht- und Drogenberatung,
die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für psychosoziale
Betreuung von substituierten Drogenabhängigen. Angesichts der hohen Kosten sei
ein regelmäßiger Wettbewerb seiner Meinung nach sinnvoll und geboten.
Ktabg. Vogt erklärt, dass im Jahr 2021 die Entscheidung, die
Förderung auf 3 Jahre zu beschränken und im Anschluss zu überprüfen, richtig
gewesen sei. Auch Gespräche mit den Trägern und eine Diskussion über die
Fortführung der Arbeit halte er für wichtig, jedoch solle dieses direkt mit den
Trägern und nicht über ein Interessenbekundungsverfahren geschehen. Man müsse
für die Aufgabenwahrnehmung ein verlässliches Programm aufstellen. Hierbei sei
zu berücksichtigen, dass man mit den drei Trägern bisher sehr gut gefahren sei.
Ihre Unterstützung für den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion äußert
Ktabg. Crämer-Gembalczyk. Man müsse bedenken, dass es hier um schwer kranke
Menschen gehe. Es sei eine intensive Beziehungsarbeit erforderlich. Hierfür sei
es nicht förderlich, das bestehende System bereits nach 3 Jahren wieder in
Frage zu stellen. Es solle hier vielmehr die Devise „never change a running
system“ beachtet werden.
Ktabg. Wessels stellt in Frage, dass es inhaltlich einen großen
Unterschied zwischen dem beschlossenen Interessenbekundungsverfahren und den
von der SPD-Fraktion favorisierten Gesprächen gebe. Er macht deutlich, dass es
sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Ausschreibung handle.
Es gehe nicht darum, Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden zu schüren, sondern
gerade darum, die künftigen Bedingungen für eine Förderung auszutarieren. Die
Prüfung der Methoden, der Standards und Qualitätsmerkmale wolle er nicht
außerhalb der Politik entschieden haben.
Die mit einem Interessensbekundungsverfahren verbundene erhebliche
Arbeitsbelastung für die Verwaltung, führt Ktabg. Pohlschmidt ins Feld.
Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Träger die Aufgaben sehr gut
wahrnehmen würden, würde aus ihrer Sicht zum Bürokratieabbau ein gegenüber dem
umfangreichen Interessenbekundungsverfahren kleinerer Rahmen ausreichen.
Dass die Argumente der CDU-Kreistagsfraktion und der Verwaltung
nicht von der Hand zu weisen seien, räumt Ktabg. Niermann ein. Jedoch würden
die drei Träger ihre Arbeit sehr gut machen und es sei zu bedenken, dass deren
Expertise verloren gehen würde, sollte es durch ein
Interessenbekundungsverfahren zu einem Trägerwechsel kommen. Die Kosten der
Förderung dürften nicht im Mittelpunkt stehen, vielmehr müsse die Qualität des
Angebots im Auge behalten werden, wofür jedoch anstelle des
Interessenbekundungsverfahrens auch andere Wege, wie z.B. ein Monitoring oder
eine Qualitätskontrolle, möglich seien. Sie würde daher den Antrag der
SPD-Fraktion unterstützen.
S. B. Bickhove-Swiderski stellt fest, dass man in der Sache nicht
weit auseinanderliege. Die Arbeit der drei Träger werde hochgeschätzt. Für die
Träger und deren Mitarbeitenden sei jedoch ein Beschäftigungs- und
Planungssicherheit von großer Bedeutung; auch dort müsse ein Haushalt und ein
Stellenplan aufgestellt werden. Er sei der Ansicht, dass, sollte es weitere
interessierte Anbieter geben, sich diese wohl von sich aus melden würden. Er
halte daher ein Interessenbekundungsverfahren nicht für notwendig. Die
Abschaffung eines solchen bzw. die Annahme des SPD-Antrags würde eine große
Wertschätzung und einen Vertrauensbeweis den Trägern gegenüber zum Ausdruck
bringen.
Auf die Frage von Ktabg. Pohlschmidt und s. B. Bickhove-Swiderski,
ob es noch Möglichkeiten gebe, höhere Landesmittel zu generieren, entgegnet
Dez. Schütt, dass die Landesförderung mit 122.000 € jährlich bereits seit
vielen Jahren „betonfest“ sei. Vom Land seien seiner Meinung nach keine höheren
Fördermittel zu erwarten.
An s. B. Bickhove-Swiderski gewandt erinnert Dez. Schütt daran,
dass erst durch das Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2021 die Anzahl der
Träger von zwei auf drei erhöht worden sei. Der eingangs genannte Interessent,
der in diesem aktuellen Interessenbekundungsverfahren aus Zeitmangel kein
Angebot abgegeben habe, mache ebenfalls gute Arbeit. Er könne sich sehr gut
vorstellen, dass dieser Träger beim nächsten Mal ebenfalls ein Angebot abgeben
werde.
Dass die Auswirkungen der geplanten Cannabislegalisierung nicht
absehbar seien, betont auch Ktabg. Wobbe. Aus diesem Grund halte er es
ebenfalls für sachgerecht, die Förderung nun erneut auf 3 Jahre zu begrenzen.
Für die Zukunft sei diese Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Auch er halte
es für wichtig, im Blick zu behalten, dass es viel Geld sei, die der Kreis
Coesfeld bzw. über die Umlage letztlich die Städte und Gemeinden im Kreis für
die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
aufzubringen hätten.
Ktabg. Willms macht deutlich, dass Vertrauen durchaus eine große
Rolle spiele. Die CDU-Kreistagsfraktion habe großes Vertrauen, insbesondere in
die Arbeit der Politik hier im Kreishaus und darin, dass auch zukünftig neue
Ziele, neue Beratungsschwerpunkte in vernünftiger, zukunftssicherer Weise
gesetzt und umgesetzt werden. Sicher sei, dass die Politik ihre Entscheidungen
stets zum Wohle der Menschen im Kreis Coesfeld treffe. Insofern müssten sich
die Träger keine Sorgen machen. Dass die Politik auch weiterhin das
erforderliche Geld ausgeben werde, um die wichtige Arbeit der Sucht- und
Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle
für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu fördern,
werde auch in Zukunft passieren.
Vorsitzende Raack stellt sodann zunächst den Beschlussvorschlag
der Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Im Anschluss wird über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorgehen bei der Förderung der
Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sowie
die Richtlinie für die Förderungen so anzupassen, dass künftig kein
Interessenbekundungsverfahren mehr notwendig ist. Stattdessen soll direkt mit
den bereits tätigen Trägern über eine Fortsetzung ihrer Arbeit verhandelt
werden.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
11 |
Enthaltung: |
2 |
Dez. Schütt verweist auf den Beschlussvorschlag sowie die
Sitzungsvorlage und führt einleitend an, dass dieser auf dem vor drei Jahren
vom Kreistag beschlossenen Verfahren beruhe. Nachdem lange Jahre die Aufgaben
der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im
Kreis Coesfeld nur durch zwei Träger durchgeführt worden seien, habe die
Kreispolitik beschlossen, das Angebot in den Wettbewerb zu stellen. Daraufhin
seien die dem jetzigen Interessenbekundungsverfahren zugrundeliegenden
Richtlinien beschlossen worden. Es sei seinerzeit einvernehmlich entschieden
worden, die Aufgabenwahrnehmung alle drei Jahre zu überprüfen, um der
gesamten Trägerlandschaft die Möglichkeit zu bieten, sich an der Aufgabe zu
beteiligen. Seit dem Jahr 2021 würden in Folge dessen drei Fachstellen die
Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Suchtprävention und der
psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen wahrnehmen. In dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren hätten sich diese
drei Träger erneut beworben. Ein weiterer Träger habe zwar Interesse
signalisiert, jedoch aufgrund der Kürze der Zeit kein Angebot eingereicht. Bezüglich des als Tischvorlage verteilten Antrags der
SPD-Kreistagsfraktion, kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen,
bestätigt Ktabg. Vogt auf Nachfrage von Dez. Schütt, dass dieser Antrag sich
nicht auf die jetzige Förderperiode von 2024 bis 2026 beziehe, sondern auf
den darauffolgenden Zeitraum. Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld für die
Förderung der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention
und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten
Drogenabhängigen erheblich Finanzmittel aufzubringen habe. Von den im
Haushalt 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 950.000 € würden rd.
830.000 € aus kommunalen Mitteln gedeckt. Dieses rechtfertige es aus seiner
Sicht, die Aufgabenwahrnehmen der drei Träger regelmäßig zu überprüfen, was
jedoch nicht bedeute, dass man mit deren Arbeit unzufrieden sei. Ktabg. Wessels betont, dass außer Frage stehe, dass die drei
Träger mit ihrem Personal und ihrer Fachlichkeit großartige Arbeit leisten.
Er sehe es auch als Aufgabe der Politik, die Sucht- und Drogenberatung, der
Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung
von substituierten Drogenabhängigen zu unterstützen. Genau aus diesem Grund
sei vor drei Jahren auch die aktuell geltende Richtlinie mit den definierten
Qualitätsstandards und die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren
gemeinschaftlich beschlossen worden. Dieses Verfahren sei gut. Man könne durchaus darüber nachdenken, das
Interessenbekundungsverfahren früher zu beginnen und die Bewerbungsfrist zu
verlängern, um den Trägern rechtzeitig Planungssicherheit zu verschaffen. Die CDU-Kreistagsfraktion würde dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zustimmen, jedoch den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD
ablehnen. Ktabg. Schäpers erinnert daran, dass der Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit zusammen viel Gutes beschlossen habe. Das
würde aber nicht heißen, dass man solche Beschlüsse nicht noch verbessern
könne. Aufgrund des immensen Fachkräftemangels sei eine Planungssicherheit
für die Träger sehr wichtig. Für die
Mitarbeitenden habe Vertrauen eine sehr große Bedeutung, sowohl der
Arbeitgebenden als auch der Klientinnen und Klienten. Dieses Vertrauen werde
durch ein alle 3 Jahre stattfindendes Interessenbekundungsverfahren und der
damit verbundenen Möglichkeit eines Trägerwechsels gefährdet. Außerdem sei zu
berücksichtigen, dass die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
auch sehr zeitintensiv sei. Deshalb habe die SPD-Kreistagsfraktion beantragt,
den Förderzeitraum auf 5 Jahre zu verlängern und künftig kein
Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, sondern mit den Trägern
direkt über die Bedingungen einer Fortführung der Förderung zu sprechen.
Ktabg. Schäpers hält eine Diskussion in den Fraktionen für sinnvoll und
schlägt vor, die Entscheidung über den Antrag erst im Kreisausschuss zu
treffen. Ktabg. Wessels entgegnet, dass die CDU den Antrag bereits in der
Fraktion diskutiert habe, weshalb er eine Verschiebung in den Kreisausschuss
nicht für erforderlich erachte. Er gibt zu bedenken, dass insbesondere die
angedachte Gesetzesänderung zur Cannabislegalisierung, aber auch andere
bisher unbekannte Änderungen, die Einfluss auf den Beratungsbedarf im Rahmen
der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
haben könnten, dafürsprechen würden, die Situation regelmäßig zu überprüfen.
Die Aufgabe und die Träger an sich würden nicht in Frage stehen, jedoch erfordere
es das Ausmaß der erforderlichen Fördermittel, dass man regelmäßig auch mal
nach rechts und links schaue. Dez. Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der beruflichen
Eingliederung von Bürgergeldbeziehenden die Eingliederungsmaßnahmen häufig
lediglich eine Förderdauer von einem Jahr hätten, obwohl diese Maßnahmen
regelmäßig nicht so hohe Mittel binden würden wie die Sucht- und
Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für
psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen. Angesichts der
hohen Kosten sei ein regelmäßiger Wettbewerb seiner Meinung nach sinnvoll und
geboten. Ktabg. Vogt erklärt, dass im Jahr 2021 die Entscheidung, die
Förderung auf 3 Jahre zu beschränken und im Anschluss zu überprüfen, richtig
gewesen sei. Auch Gespräche mit den Trägern und eine Diskussion über die
Fortführung der Arbeit halte er für wichtig, jedoch solle dieses direkt mit
den Trägern und nicht über ein Interessenbekundungsverfahren geschehen. Man
müsse für die Aufgabenwahrnehmung ein verlässliches Programm aufstellen.
Hierbei sei zu berücksichtigen, dass man mit den drei Trägern bisher sehr gut
gefahren sei. Ihre Unterstützung für den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion äußert
Ktabg. Crämer-Gembalczyk. Man müsse bedenken, dass es hier um schwer kranke
Menschen gehe. Es sei eine intensive Beziehungsarbeit erforderlich. Hierfür
sei es nicht förderlich, das bestehende System bereits nach 3 Jahren wieder
in Frage zu stellen. Es solle hier vielmehr die Devise „never change a
running system“ beachtet werden. Ktabg. Wessels stellt in Frage, dass es inhaltlich einen großen
Unterschied zwischen dem beschlossenen Interessenbekundungsverfahren und den
von der SPD-Fraktion favorisierten Gesprächen gebe. Er macht deutlich, dass
es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Ausschreibung
handle. Es gehe nicht darum, Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden zu
schüren, sondern gerade darum, die künftigen Bedingungen für eine Förderung
auszutarieren. Die Prüfung der Methoden, der Standards und Qualitätsmerkmale
wolle er nicht außerhalb der Politik entschieden haben. Die mit einem Interessensbekundungsverfahren verbundene
erhebliche Arbeitsbelastung für die Verwaltung, führt Ktabg. Pohlschmidt ins
Feld. Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Träger die Aufgaben sehr
gut wahrnehmen würden, würde aus ihrer Sicht zum Bürokratieabbau ein
gegenüber dem umfangreichen Interessenbekundungsverfahren kleinerer Rahmen
ausreichen. Dass die Argumente der CDU-Kreistagsfraktion und der Verwaltung
nicht von der Hand zu weisen seien, räumt Ktabg. Niermann ein. Jedoch würden
die drei Träger ihre Arbeit sehr gut machen und es sei zu bedenken, dass
deren Expertise verloren gehen würde, sollte es durch ein
Interessenbekundungsverfahren zu einem Trägerwechsel kommen. Die Kosten der
Förderung dürften nicht im Mittelpunkt stehen, vielmehr müsse die Qualität
des Angebots im Auge behalten werden, wofür jedoch anstelle des
Interessenbekundungsverfahrens auch andere Wege, wie z.B. ein Monitoring oder
eine Qualitätskontrolle, möglich seien. Sie würde daher den Antrag der
SPD-Fraktion unterstützen. S. B. Bickhove-Swiderski stellt fest, dass man in der Sache
nicht weit auseinanderliege. Die Arbeit der drei Träger werde hochgeschätzt.
Für die Träger und deren Mitarbeitenden sei jedoch ein Beschäftigungs- und
Planungssicherheit von großer Bedeutung; auch dort müsse ein Haushalt und ein
Stellenplan aufgestellt werden. Er sei der Ansicht, dass, sollte es weitere
interessierte Anbieter geben, sich diese wohl von sich aus melden würden. Er
halte daher ein Interessenbekundungsverfahren nicht für notwendig. Die
Abschaffung eines solchen bzw. die Annahme des SPD-Antrags würde eine große
Wertschätzung und einen Vertrauensbeweis den Trägern gegenüber zum Ausdruck
bringen. Auf die Frage von Ktabg. Pohlschmidt und s. B.
Bickhove-Swiderski, ob es noch Möglichkeiten gebe, höhere Landesmittel zu
generieren, entgegnet Dez. Schütt, dass die Landesförderung mit 122.000 €
jährlich bereits seit vielen Jahren „betonfest“ sei. Vom Land seien seiner
Meinung nach keine höheren Fördermittel zu erwarten. An s. B. Bickhove-Swiderski gewandt erinnert Dez. Schütt daran,
dass erst durch das Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2021 die Anzahl der
Träger von zwei auf drei erhöht worden sei. Der eingangs genannte
Interessent, der in diesem aktuellen Interessenbekundungsverfahren aus
Zeitmangel kein Angebot abgegeben habe, mache ebenfalls gute Arbeit. Er könne
sich sehr gut vorstellen, dass dieser Träger beim nächsten Mal ebenfalls ein
Angebot abgeben werde. Dass die Auswirkungen der geplanten Cannabislegalisierung nicht
absehbar seien, betont auch Ktabg. Wobbe. Aus diesem Grund halte er es
ebenfalls für sachgerecht, die Förderung nun erneut auf 3 Jahre zu begrenzen.
Für die Zukunft sei diese Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Auch er
halte es für wichtig, im Blick zu behalten, dass es viel Geld sei, die der
Kreis Coesfeld bzw. über die Umlage letztlich die Städte und Gemeinden im
Kreis für die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention
und die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten
Drogenabhängigen aufzubringen hätten. Ktabg. Willms macht deutlich, dass Vertrauen durchaus eine große
Rolle spiele. Die CDU-Kreistagsfraktion habe großes Vertrauen, insbesondere
in die Arbeit der Politik hier im Kreishaus und darin, dass auch zukünftig
neue Ziele, neue Beratungsschwerpunkte in vernünftiger, zukunftssicherer
Weise gesetzt und umgesetzt werden. Sicher sei, dass die Politik ihre
Entscheidungen stets zum Wohle der Menschen im Kreis Coesfeld treffe.
Insofern müssten sich die Träger keine Sorgen machen. Dass die Politik auch
weiterhin das erforderliche Geld ausgeben werde, um die wichtige Arbeit der Sucht-
und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu
fördern, werde auch in Zukunft passieren. Vorsitzende Raack stellt sodann zunächst den Beschlussvorschlag
der Verwaltung zur Abstimmung. Beschluss: In den Jahren 2024 – 2026 wird die kreisweite Aufgabenwahrnehmung 1. der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Trägerschaft von a) Alexianer IBP Gmbh mit Standort in Coesfeld, b) Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen, c) Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Lüdinghausen, 2. der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Dülmen und 3. der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen durch jährliche Zuwendung von Kreis- und Landesmitteln zum beantragten Stellenumfang gemäß Richtlinie gefördert. Abstimmungsergebnis:
Im Anschluss wird über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
abgestimmt. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorgehen bei der Förderung der
Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der
Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sowie
die Richtlinie für die Förderungen so anzupassen, dass künftig kein
Interessenbekundungsverfahren mehr notwendig ist. Stattdessen soll direkt mit
den bereits tätigen Trägern über eine Fortsetzung ihrer Arbeit verhandelt
werden.“ Abstimmungsergebnis:
Der Antrag ist damit abgelehnt. |