Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

 

In den Jahren 2024 – 2026 wird die kreisweite Aufgabenwahrnehmung

1.   der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Trägerschaft von

a)    Alexianer IBP Gmbh mit Standort in Coesfeld,

b)    Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen,

c)    Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Lüdinghausen,

2.   der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Dülmen und

3.   der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen

durch jährliche Zuwendung von Kreis- und Landesmitteln zum beantragten Stellenumfang gemäß Richtlinie gefördert.

 


Dez. Schütt verweist auf den Beschlussvorschlag sowie die Sitzungsvorlage und führt einleitend an, dass dieser auf dem vor drei Jahren vom Kreistag beschlossenen Verfahren beruhe. Nachdem lange Jahre die Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld nur durch zwei Träger durchgeführt worden seien, habe die Kreispolitik beschlossen, das Angebot in den Wettbewerb zu stellen. Daraufhin seien die dem jetzigen Interessenbekundungsverfahren zugrundeliegenden Richtlinien beschlossen worden. Es sei seinerzeit einvernehmlich entschieden worden, die Aufgabenwahrnehmung alle drei Jahre zu überprüfen, um der gesamten Trägerlandschaft die Möglichkeit zu bieten, sich an der Aufgabe zu beteiligen. Seit dem Jahr 2021 würden in Folge dessen drei Fachstellen die Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Suchtprävention und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen wahrnehmen.

In dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren hätten sich diese drei Träger erneut beworben. Ein weiterer Träger habe zwar Interesse signalisiert, jedoch aufgrund der Kürze der Zeit kein Angebot eingereicht.

Bezüglich des als Tischvorlage verteilten Antrags der SPD-Kreistagsfraktion, kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, bestätigt Ktabg. Vogt auf Nachfrage von Dez. Schütt, dass dieser Antrag sich nicht auf die jetzige Förderperiode von 2024 bis 2026 beziehe, sondern auf den darauffolgenden Zeitraum.

Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld für die Förderung der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen erheblich Finanzmittel aufzubringen habe. Von den im Haushalt 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 950.000 € würden rd. 830.000 € aus kommunalen Mitteln gedeckt. Dieses rechtfertige es aus seiner Sicht, die Aufgabenwahrnehmen der drei Träger regelmäßig zu überprüfen, was jedoch nicht bedeute, dass man mit deren Arbeit unzufrieden sei.

 

Ktabg. Wessels betont, dass außer Frage stehe, dass die drei Träger mit ihrem Personal und ihrer Fachlichkeit großartige Arbeit leisten. Er sehe es auch als Aufgabe der Politik, die Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu unterstützen. Genau aus diesem Grund sei vor drei Jahren auch die aktuell geltende Richtlinie mit den definierten Qualitätsstandards und die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren gemeinschaftlich beschlossen worden. Dieses Verfahren sei gut.

Man könne durchaus darüber nachdenken, das Interessenbekundungsverfahren früher zu beginnen und die Bewerbungsfrist zu verlängern, um den Trägern rechtzeitig Planungssicherheit zu verschaffen.

Die CDU-Kreistagsfraktion würde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, jedoch den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD ablehnen.

 

Ktabg. Schäpers erinnert daran, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zusammen viel Gutes beschlossen habe. Das würde aber nicht heißen, dass man solche Beschlüsse nicht noch verbessern könne. Aufgrund des immensen Fachkräftemangels sei eine Planungssicherheit für die Träger sehr wichtig.  Für die Mitarbeitenden habe Vertrauen eine sehr große Bedeutung, sowohl der Arbeitgebenden als auch der Klientinnen und Klienten. Dieses Vertrauen werde durch ein alle 3 Jahre stattfindendes Interessenbekundungsverfahren und der damit verbundenen Möglichkeit eines Trägerwechsels gefährdet. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens auch sehr zeitintensiv sei. Deshalb habe die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, den Förderzeitraum auf 5 Jahre zu verlängern und künftig kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, sondern mit den Trägern direkt über die Bedingungen einer Fortführung der Förderung zu sprechen. Ktabg. Schäpers hält eine Diskussion in den Fraktionen für sinnvoll und schlägt vor, die Entscheidung über den Antrag erst im Kreisausschuss zu treffen.

 

Ktabg. Wessels entgegnet, dass die CDU den Antrag bereits in der Fraktion diskutiert habe, weshalb er eine Verschiebung in den Kreisausschuss nicht für erforderlich erachte. Er gibt zu bedenken, dass insbesondere die angedachte Gesetzesänderung zur Cannabislegalisierung, aber auch andere bisher unbekannte Änderungen, die Einfluss auf den Beratungsbedarf im Rahmen der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen haben könnten, dafürsprechen würden, die Situation regelmäßig zu überprüfen. Die Aufgabe und die Träger an sich würden nicht in Frage stehen, jedoch erfordere es das Ausmaß der erforderlichen Fördermittel, dass man regelmäßig auch mal nach rechts und links schaue.

 

Dez. Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der beruflichen Eingliederung von Bürgergeldbeziehenden die Eingliederungsmaßnahmen häufig lediglich eine Förderdauer von einem Jahr hätten, obwohl diese Maßnahmen regelmäßig nicht so hohe Mittel binden würden wie die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen. Angesichts der hohen Kosten sei ein regelmäßiger Wettbewerb seiner Meinung nach sinnvoll und geboten.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass im Jahr 2021 die Entscheidung, die Förderung auf 3 Jahre zu beschränken und im Anschluss zu überprüfen, richtig gewesen sei. Auch Gespräche mit den Trägern und eine Diskussion über die Fortführung der Arbeit halte er für wichtig, jedoch solle dieses direkt mit den Trägern und nicht über ein Interessenbekundungsverfahren geschehen. Man müsse für die Aufgabenwahrnehmung ein verlässliches Programm aufstellen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass man mit den drei Trägern bisher sehr gut gefahren sei.

 

Ihre Unterstützung für den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion äußert Ktabg. Crämer-Gembalczyk. Man müsse bedenken, dass es hier um schwer kranke Menschen gehe. Es sei eine intensive Beziehungsarbeit erforderlich. Hierfür sei es nicht förderlich, das bestehende System bereits nach 3 Jahren wieder in Frage zu stellen. Es solle hier vielmehr die Devise „never change a running system“ beachtet werden.

 

Ktabg. Wessels stellt in Frage, dass es inhaltlich einen großen Unterschied zwischen dem beschlossenen Interessenbekundungsverfahren und den von der SPD-Fraktion favorisierten Gesprächen gebe. Er macht deutlich, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Ausschreibung handle. Es gehe nicht darum, Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden zu schüren, sondern gerade darum, die künftigen Bedingungen für eine Förderung auszutarieren. Die Prüfung der Methoden, der Standards und Qualitätsmerkmale wolle er nicht außerhalb der Politik entschieden haben.

 

Die mit einem Interessensbekundungsverfahren verbundene erhebliche Arbeitsbelastung für die Verwaltung, führt Ktabg. Pohlschmidt ins Feld. Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Träger die Aufgaben sehr gut wahrnehmen würden, würde aus ihrer Sicht zum Bürokratieabbau ein gegenüber dem umfangreichen Interessenbekundungsverfahren kleinerer Rahmen ausreichen.

 

Dass die Argumente der CDU-Kreistagsfraktion und der Verwaltung nicht von der Hand zu weisen seien, räumt Ktabg. Niermann ein. Jedoch würden die drei Träger ihre Arbeit sehr gut machen und es sei zu bedenken, dass deren Expertise verloren gehen würde, sollte es durch ein Interessenbekundungsverfahren zu einem Trägerwechsel kommen. Die Kosten der Förderung dürften nicht im Mittelpunkt stehen, vielmehr müsse die Qualität des Angebots im Auge behalten werden, wofür jedoch anstelle des Interessenbekundungsverfahrens auch andere Wege, wie z.B. ein Monitoring oder eine Qualitätskontrolle, möglich seien. Sie würde daher den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen.

 

S. B. Bickhove-Swiderski stellt fest, dass man in der Sache nicht weit auseinanderliege. Die Arbeit der drei Träger werde hochgeschätzt. Für die Träger und deren Mitarbeitenden sei jedoch ein Beschäftigungs- und Planungssicherheit von großer Bedeutung; auch dort müsse ein Haushalt und ein Stellenplan aufgestellt werden. Er sei der Ansicht, dass, sollte es weitere interessierte Anbieter geben, sich diese wohl von sich aus melden würden. Er halte daher ein Interessenbekundungsverfahren nicht für notwendig. Die Abschaffung eines solchen bzw. die Annahme des SPD-Antrags würde eine große Wertschätzung und einen Vertrauensbeweis den Trägern gegenüber zum Ausdruck bringen.

 

Auf die Frage von Ktabg. Pohlschmidt und s. B. Bickhove-Swiderski, ob es noch Möglichkeiten gebe, höhere Landesmittel zu generieren, entgegnet Dez. Schütt, dass die Landesförderung mit 122.000 € jährlich bereits seit vielen Jahren „betonfest“ sei. Vom Land seien seiner Meinung nach keine höheren Fördermittel zu erwarten.

 

An s. B. Bickhove-Swiderski gewandt erinnert Dez. Schütt daran, dass erst durch das Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2021 die Anzahl der Träger von zwei auf drei erhöht worden sei. Der eingangs genannte Interessent, der in diesem aktuellen Interessenbekundungsverfahren aus Zeitmangel kein Angebot abgegeben habe, mache ebenfalls gute Arbeit. Er könne sich sehr gut vorstellen, dass dieser Träger beim nächsten Mal ebenfalls ein Angebot abgeben werde.

 

Dass die Auswirkungen der geplanten Cannabislegalisierung nicht absehbar seien, betont auch Ktabg. Wobbe. Aus diesem Grund halte er es ebenfalls für sachgerecht, die Förderung nun erneut auf 3 Jahre zu begrenzen. Für die Zukunft sei diese Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Auch er halte es für wichtig, im Blick zu behalten, dass es viel Geld sei, die der Kreis Coesfeld bzw. über die Umlage letztlich die Städte und Gemeinden im Kreis für die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen aufzubringen hätten.

 

Ktabg. Willms macht deutlich, dass Vertrauen durchaus eine große Rolle spiele. Die CDU-Kreistagsfraktion habe großes Vertrauen, insbesondere in die Arbeit der Politik hier im Kreishaus und darin, dass auch zukünftig neue Ziele, neue Beratungsschwerpunkte in vernünftiger, zukunftssicherer Weise gesetzt und umgesetzt werden. Sicher sei, dass die Politik ihre Entscheidungen stets zum Wohle der Menschen im Kreis Coesfeld treffe. Insofern müssten sich die Träger keine Sorgen machen. Dass die Politik auch weiterhin das erforderliche Geld ausgeben werde, um die wichtige Arbeit der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu fördern, werde auch in Zukunft passieren.

 

Vorsitzende Raack stellt sodann zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

   0

Enthaltung:

   0

 

 

 

 

Im Anschluss wird über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorgehen bei der Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sowie die Richtlinie für die Förderungen so anzupassen, dass künftig kein Interessenbekundungsverfahren mehr notwendig ist. Stattdessen soll direkt mit den bereits tätigen Trägern über eine Fortsetzung ihrer Arbeit verhandelt werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

   9

Nein:

 11

Enthaltung:

   2

 

Dez. Schütt verweist auf den Beschlussvorschlag sowie die Sitzungsvorlage und führt einleitend an, dass dieser auf dem vor drei Jahren vom Kreistag beschlossenen Verfahren beruhe. Nachdem lange Jahre die Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld nur durch zwei Träger durchgeführt worden seien, habe die Kreispolitik beschlossen, das Angebot in den Wettbewerb zu stellen. Daraufhin seien die dem jetzigen Interessenbekundungsverfahren zugrundeliegenden Richtlinien beschlossen worden. Es sei seinerzeit einvernehmlich entschieden worden, die Aufgabenwahrnehmung alle drei Jahre zu überprüfen, um der gesamten Trägerlandschaft die Möglichkeit zu bieten, sich an der Aufgabe zu beteiligen. Seit dem Jahr 2021 würden in Folge dessen drei Fachstellen die Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Suchtprävention und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen wahrnehmen.

In dem aktuellen Interessenbekundungsverfahren hätten sich diese drei Träger erneut beworben. Ein weiterer Träger habe zwar Interesse signalisiert, jedoch aufgrund der Kürze der Zeit kein Angebot eingereicht.

Bezüglich des als Tischvorlage verteilten Antrags der SPD-Kreistagsfraktion, kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, bestätigt Ktabg. Vogt auf Nachfrage von Dez. Schütt, dass dieser Antrag sich nicht auf die jetzige Förderperiode von 2024 bis 2026 beziehe, sondern auf den darauffolgenden Zeitraum.

Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld für die Förderung der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen erheblich Finanzmittel aufzubringen habe. Von den im Haushalt 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 950.000 € würden rd. 830.000 € aus kommunalen Mitteln gedeckt. Dieses rechtfertige es aus seiner Sicht, die Aufgabenwahrnehmen der drei Träger regelmäßig zu überprüfen, was jedoch nicht bedeute, dass man mit deren Arbeit unzufrieden sei.

 

Ktabg. Wessels betont, dass außer Frage stehe, dass die drei Träger mit ihrem Personal und ihrer Fachlichkeit großartige Arbeit leisten. Er sehe es auch als Aufgabe der Politik, die Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu unterstützen. Genau aus diesem Grund sei vor drei Jahren auch die aktuell geltende Richtlinie mit den definierten Qualitätsstandards und die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren gemeinschaftlich beschlossen worden. Dieses Verfahren sei gut.

Man könne durchaus darüber nachdenken, das Interessenbekundungsverfahren früher zu beginnen und die Bewerbungsfrist zu verlängern, um den Trägern rechtzeitig Planungssicherheit zu verschaffen.

Die CDU-Kreistagsfraktion würde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, jedoch den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD ablehnen.

 

Ktabg. Schäpers erinnert daran, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zusammen viel Gutes beschlossen habe. Das würde aber nicht heißen, dass man solche Beschlüsse nicht noch verbessern könne. Aufgrund des immensen Fachkräftemangels sei eine Planungssicherheit für die Träger sehr wichtig.  Für die Mitarbeitenden habe Vertrauen eine sehr große Bedeutung, sowohl der Arbeitgebenden als auch der Klientinnen und Klienten. Dieses Vertrauen werde durch ein alle 3 Jahre stattfindendes Interessenbekundungsverfahren und der damit verbundenen Möglichkeit eines Trägerwechsels gefährdet. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens auch sehr zeitintensiv sei. Deshalb habe die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, den Förderzeitraum auf 5 Jahre zu verlängern und künftig kein Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen, sondern mit den Trägern direkt über die Bedingungen einer Fortführung der Förderung zu sprechen. Ktabg. Schäpers hält eine Diskussion in den Fraktionen für sinnvoll und schlägt vor, die Entscheidung über den Antrag erst im Kreisausschuss zu treffen.

 

Ktabg. Wessels entgegnet, dass die CDU den Antrag bereits in der Fraktion diskutiert habe, weshalb er eine Verschiebung in den Kreisausschuss nicht für erforderlich erachte. Er gibt zu bedenken, dass insbesondere die angedachte Gesetzesänderung zur Cannabislegalisierung, aber auch andere bisher unbekannte Änderungen, die Einfluss auf den Beratungsbedarf im Rahmen der Sucht- und Drogenberatung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen haben könnten, dafürsprechen würden, die Situation regelmäßig zu überprüfen. Die Aufgabe und die Träger an sich würden nicht in Frage stehen, jedoch erfordere es das Ausmaß der erforderlichen Fördermittel, dass man regelmäßig auch mal nach rechts und links schaue.

 

Dez. Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der beruflichen Eingliederung von Bürgergeldbeziehenden die Eingliederungsmaßnahmen häufig lediglich eine Förderdauer von einem Jahr hätten, obwohl diese Maßnahmen regelmäßig nicht so hohe Mittel binden würden wie die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen. Angesichts der hohen Kosten sei ein regelmäßiger Wettbewerb seiner Meinung nach sinnvoll und geboten.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass im Jahr 2021 die Entscheidung, die Förderung auf 3 Jahre zu beschränken und im Anschluss zu überprüfen, richtig gewesen sei. Auch Gespräche mit den Trägern und eine Diskussion über die Fortführung der Arbeit halte er für wichtig, jedoch solle dieses direkt mit den Trägern und nicht über ein Interessenbekundungsverfahren geschehen. Man müsse für die Aufgabenwahrnehmung ein verlässliches Programm aufstellen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass man mit den drei Trägern bisher sehr gut gefahren sei.

 

Ihre Unterstützung für den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion äußert Ktabg. Crämer-Gembalczyk. Man müsse bedenken, dass es hier um schwer kranke Menschen gehe. Es sei eine intensive Beziehungsarbeit erforderlich. Hierfür sei es nicht förderlich, das bestehende System bereits nach 3 Jahren wieder in Frage zu stellen. Es solle hier vielmehr die Devise „never change a running system“ beachtet werden.

 

Ktabg. Wessels stellt in Frage, dass es inhaltlich einen großen Unterschied zwischen dem beschlossenen Interessenbekundungsverfahren und den von der SPD-Fraktion favorisierten Gesprächen gebe. Er macht deutlich, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Ausschreibung handle. Es gehe nicht darum, Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden zu schüren, sondern gerade darum, die künftigen Bedingungen für eine Förderung auszutarieren. Die Prüfung der Methoden, der Standards und Qualitätsmerkmale wolle er nicht außerhalb der Politik entschieden haben.

 

Die mit einem Interessensbekundungsverfahren verbundene erhebliche Arbeitsbelastung für die Verwaltung, führt Ktabg. Pohlschmidt ins Feld. Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Träger die Aufgaben sehr gut wahrnehmen würden, würde aus ihrer Sicht zum Bürokratieabbau ein gegenüber dem umfangreichen Interessenbekundungsverfahren kleinerer Rahmen ausreichen.

 

Dass die Argumente der CDU-Kreistagsfraktion und der Verwaltung nicht von der Hand zu weisen seien, räumt Ktabg. Niermann ein. Jedoch würden die drei Träger ihre Arbeit sehr gut machen und es sei zu bedenken, dass deren Expertise verloren gehen würde, sollte es durch ein Interessenbekundungsverfahren zu einem Trägerwechsel kommen. Die Kosten der Förderung dürften nicht im Mittelpunkt stehen, vielmehr müsse die Qualität des Angebots im Auge behalten werden, wofür jedoch anstelle des Interessenbekundungsverfahrens auch andere Wege, wie z.B. ein Monitoring oder eine Qualitätskontrolle, möglich seien. Sie würde daher den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen.

 

S. B. Bickhove-Swiderski stellt fest, dass man in der Sache nicht weit auseinanderliege. Die Arbeit der drei Träger werde hochgeschätzt. Für die Träger und deren Mitarbeitenden sei jedoch ein Beschäftigungs- und Planungssicherheit von großer Bedeutung; auch dort müsse ein Haushalt und ein Stellenplan aufgestellt werden. Er sei der Ansicht, dass, sollte es weitere interessierte Anbieter geben, sich diese wohl von sich aus melden würden. Er halte daher ein Interessenbekundungsverfahren nicht für notwendig. Die Abschaffung eines solchen bzw. die Annahme des SPD-Antrags würde eine große Wertschätzung und einen Vertrauensbeweis den Trägern gegenüber zum Ausdruck bringen.

 

Auf die Frage von Ktabg. Pohlschmidt und s. B. Bickhove-Swiderski, ob es noch Möglichkeiten gebe, höhere Landesmittel zu generieren, entgegnet Dez. Schütt, dass die Landesförderung mit 122.000 € jährlich bereits seit vielen Jahren „betonfest“ sei. Vom Land seien seiner Meinung nach keine höheren Fördermittel zu erwarten.

 

An s. B. Bickhove-Swiderski gewandt erinnert Dez. Schütt daran, dass erst durch das Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2021 die Anzahl der Träger von zwei auf drei erhöht worden sei. Der eingangs genannte Interessent, der in diesem aktuellen Interessenbekundungsverfahren aus Zeitmangel kein Angebot abgegeben habe, mache ebenfalls gute Arbeit. Er könne sich sehr gut vorstellen, dass dieser Träger beim nächsten Mal ebenfalls ein Angebot abgeben werde.

 

Dass die Auswirkungen der geplanten Cannabislegalisierung nicht absehbar seien, betont auch Ktabg. Wobbe. Aus diesem Grund halte er es ebenfalls für sachgerecht, die Förderung nun erneut auf 3 Jahre zu begrenzen. Für die Zukunft sei diese Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Auch er halte es für wichtig, im Blick zu behalten, dass es viel Geld sei, die der Kreis Coesfeld bzw. über die Umlage letztlich die Städte und Gemeinden im Kreis für die Sucht- und Drogenberatung, die Fachstelle für Suchtprävention und die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen aufzubringen hätten.

 

Ktabg. Willms macht deutlich, dass Vertrauen durchaus eine große Rolle spiele. Die CDU-Kreistagsfraktion habe großes Vertrauen, insbesondere in die Arbeit der Politik hier im Kreishaus und darin, dass auch zukünftig neue Ziele, neue Beratungsschwerpunkte in vernünftiger, zukunftssicherer Weise gesetzt und umgesetzt werden. Sicher sei, dass die Politik ihre Entscheidungen stets zum Wohle der Menschen im Kreis Coesfeld treffe. Insofern müssten sich die Träger keine Sorgen machen. Dass die Politik auch weiterhin das erforderliche Geld ausgeben werde, um die wichtige Arbeit der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen zu fördern, werde auch in Zukunft passieren.

 

Vorsitzende Raack stellt sodann zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

In den Jahren 2024 – 2026 wird die kreisweite Aufgabenwahrnehmung

1.   der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Trägerschaft von

a)    Alexianer IBP Gmbh mit Standort in Coesfeld,

b)    Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen,

c)    Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Lüdinghausen,

2.   der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. mit Standort in Dülmen und

3.   der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit Standort in Dülmen

durch jährliche Zuwendung von Kreis- und Landesmitteln zum beantragten Stellenumfang gemäß Richtlinie gefördert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

   0

Enthaltung:

   0

 

 

 

Im Anschluss wird über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorgehen bei der Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtprävention und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sowie die Richtlinie für die Förderungen so anzupassen, dass künftig kein Interessenbekundungsverfahren mehr notwendig ist. Stattdessen soll direkt mit den bereits tätigen Trägern über eine Fortsetzung ihrer Arbeit verhandelt werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

   9

Nein:

 11

Enthaltung:

   2

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.