Zukunft der Biologischen Stationen /Naturförderstation für den Kreis Coesfeld

 

 

„In der Vergangenheit haben wir wiederholt über die politische Neuausrichtung des Landes und finanzielle Förderung in Bezug auf die Biologischen Stationen sowie

die Auswirkungen für die Naturförderstation im Kreis Coesfeld berichtet und diskutiert. Ich hatte bereits im Juni Minister Uhlenberg angeschrieben und meine Sorgen um den Erhalt und die Sicherung unserer NFS mitgeteilt und dabei auf Besonderheiten und besonderen Vorzüge und Vorteile der NFS hingewiesen.

 

Die politischen Diskussionen um eine Neustrukturierung der Organisationen und der Förderbedingungen der Biologischen Stationen sind beim Land nunmehr in eine entscheidende Phase eingetreten und haben in den vergangenen Wochen für neue Unsicherheiten bei den Biologischen Stationen – auch hier in Coesfeld – gesorgt, nachdem eine weitere Kürzungsabsicht der derzeitigen Landesförderung von 6,0 auf 5,75 Mio. Euro bekannt wurde.

 

Für die Naturförderstation im Kreis Coesfeld hatte es bereits in der Vergangenheit einen erheblichen Kraftakt bedeutet, die bisherigen Kürzungen von rund 24 % zu verkraften. Eine weitere Reduzierung wäre für die NFS von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grunde hat das Kuratorium der NFS am 22.11.2006 eine Resolution verabschiedet, die sich für den Erhalt einer existenzfähigen Naturförderstation einsetzt.

 

Ich selbst habe mich am 30. November nochmals ganz aktuell schriftlich beim Staatssekretär Dr. Schink für die Berücksichtigung der besonderen Belange und der besonderen Qualitäten der NFS bei den jetzt anstehenden Entscheidungen eingesetzt. Aufgrund meiner Erkenntnisse sind die besonderen Bedingungen der NFS als einer der kleinsten Stationen und als eine der Stationen, die der neuen Prioritätensetzung des Landes (kooperativer Ansatz, partnerschaftliche Zusammenarbeit, schlanke Organisation) in besonderer Weise entspricht, hinreichend bekannt und wird dies auch im MUNLV so gesehen. Ich gehe auch davon aus, dass das Ergebnis der Kundenbefragung diese gute Arbeit bestätigt.

 

So weit ich weiß, ist heute im Umweltausschuss des Landtags über die Auswertung der Kundenbefragung und den weiteren Restrukturierungsprozess berichtet und diskutiert worden. Dabei wurden vom Ministerium – soweit mir bekannt – auch drei verschiedene differenzierte Finanzierungsmodelle vorgestellt, wobei sich bei nach erster Einschätzung jedenfalls bei zwei Varianten durchaus gesicherte Zukunftschancen der NFS ergeben könnten.  

 

Der Landkreistag NRW ist in dieser Sache ebenfalls flankierend an die Fachminister und die Politik herangetreten. Sollte kurzfristig im kleinen Kreis ein weiteres Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern erforderlich sein, ist mit dem Landkreistag eine Teilnahme aus unserem Kreise verabredet.

 

Ich werde Sie insoweit kurzfristig über weitere aktuelle Entwicklungen unterrichten.“

 

 

Beirat NKF

 

„Die letzte Sitzung des Beirats NKF hat am 08.11.2006 stattgefunden. Derzeit werden durch die Verwaltung einige Themenfelder von grundsätzlicher Bedeutung abgearbeitet. Konkret geht es dabei unter anderem um die Erarbeitung strategischer Ziele sowie um die Erstellung von NKF-Teilergebnisplänen für die Pilotabteilungen 39 und 62.1/2 für das Haushaltsjahr 2007.

Diese Arbeiten sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Daher ist für den 13.12.2006 keine weitere Beiratssitzung terminiert worden.

 

Die nächste Sitzung des Kreisausschusses findet erst am 28.02.2007 statt.

Die Arbeitsergebnisse zu den o.g. Themenfeldern sollen jedoch bereits vorab im Beirat NKF vorgestellt und erörtert werden.

 

Daher findet die nächste Beiratssitzung am 01.02.2007 um 16.30 Uhr im Raum 306, Kreishaus I, Friedrich-Ebert-Straße 7 Coesfeld, statt.“

 

 

Anfrage des Kreistagsabgeordneten Müller in der Sitzung des Kreistages am 15.11.2006
Brandschutz in der Kolvenburg bei größeren Veranstaltungen

 

„In der Sitzung des Kreistages am 15.11.2006 hat Herr Ktabg. Müller mehrere Fragen zur Sicherheitslage bei größeren Veranstaltungen in der Kolvenburg gestellt. Hierzu möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:

 

In der Kolvenburg bestehen zur Zeit zwei Fluchtwege, und zwar durch die Haupteingangstür und durch den Kellereingang. Für Veranstaltungen mit größerem Publikumsaufkommen (z. B. Adventsmarkt) wurden in Abstimmung mit der Bauordnung – Abteilung 63 – folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

 

-             Einbau eines Fluchtfensters (Entfernen eines Sandsteinkreuzes sowie Ersatz durch ein herausnehmbares Fensterkreuz in Abstimmung mit der Denkmalbehörde)

 

-             Aufstellen eines Podesttreppenturms vor dem Fluchtfenster für größere Veranstaltungen sowie Installation einer Innentreppe zur Brüstungshöhe des Fluchtfensters

 

-             Ertüchtigung einer Tür im Innentreppenhaus, um den Weg zum Fluchtfenster rauchfrei halten zu können

 

-             Ausstattung mit zusätzlichen Feuerlöschern

 

Alle Fluchtwege sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

 

Des weiteren werden von Abteilung 41 – Kultur – organisatorische Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern des Adventsmarktes getroffen. Neben der Vorhaltung einer Brandwache wird durch das Personal sichergestellt, dass sich nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig im Obergeschoss aufhält, damit bei einer Verrauchung des Innentreppenhauses alle Personen gefahrlos aus dem Obergeschoss gerettet werden können.

 

Die Kolvenburg verfügt über eine Brandmeldeanlage mit direktem Feuerwehranschluss, die im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung vier mal im Jahr gewartet wird. Ein Schlüssel für die Burg ist bei der Feuerwehr hinterlegt. Da die Brandmeldeanlage mittlerweile 28 Jahre alt ist, wird im kommenden Jahr eine neue Anlage der höchsten Schutzkategorie (sog. „Vollschutz“) eingebaut.“

 

 

Anfrage des Kreistagsabgeordneten Vogelpohl in der Sitzung des Kreistages am 15.11.2006

 

„In der Sitzung des Kreistages am 15.11.2006 hat Herr Ktagb. Vogelpohl um Beantwortung  verschiedener Fragen zur Personalstruktur bzw. zur Personalbedarfsplanung gebeten. Hierzu möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben:

 

Der Anteil der Frauen in den einzelnen Beschäftigtengruppen ist auch Gegenstand des Frauenförderplanes der Kreisverwaltung Coesfeld. Die aktuellen Daten wurden vor einigen Wochen im Zusammenhang mit der anstehenden Fortschreibung des Frauenförderplanes erhoben und werden dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.

 

Eine weitere Frage bezog sich auf die Altersstruktur der Belegschaft. Auch diese  Daten werden  dem Protokoll beigefügt. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Altersstruktur selbstverständlich bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt wird. Im Rahmen dieser Planung wird ermittelt, welche Beschäftigte in den nächsten Jahren auf Grund ihres Altes in den Ruhestand treten werden. Darüber hinaus ist eine Einschätzung vorzunehmen, wie hoch die Zahl der Beschäftigten sein könnte, die vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausscheiden wird. Nur unter Berücksichtigung dieser Personalbedarfsanalyse können Aussagen über den künftigen Personalbedarf gemacht werden. Die Ermittlung von voraussichtlichen Personalveränderungen ist auch von besonderer Bedeutung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen. Dieser Zusammenhang  wurde im Übrigen bereits im Jahr 2005 in einem Bericht zur Ausbildungssituation in der Kreisverwaltung dargestellt (vgl. SV-7-0171).  

 

Bei der Besetzung von freien Stellen wird grundsätzlich geprüft, ob eine Stellen- und Arbeitsplatzteilung möglich ist. In einigen Arbeitsbereichen (z. B. mit Publikumsverkehr und festen Öffnungszeiten) ist eine „echte“ Arbeitsplatzteilung unabdingbare Voraussetzung für eine Stellenteilung. Darüber hinaus ist aber auch zu sehen, dass im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften grundsätzlich ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht. Soweit Mitarbeiter/innen einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen, ist zu prüfen, ob dem Wunsch der Antragsteller hinsichtlich des Umfanges der Arbeitszeitverringerung und der Arbeitszeiteinteilung entsprochen werden kann. Bei dieser Prüfung sind die Interessen des Dienstherrn/ Arbeitgebers ( z. B. optimale Nutzung der Büroräume und der Arbeitsmittel) mit den Interessen der Antragsteller (z. B. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen) abzuwägen.“

 

Anmerkung:

 

Zur besseren Lesbarkeit des Protokolls sind die vorgenannten Übersichten am Ende des Protokolls beigefügt.