Beschluss:
1.
Der als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Betrauungsakt für
Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH wird beschlossen.
2.
Der Landrat wird bevollmächtigt, künftige Änderungen des
beschlossenen Betrauungsaktes für Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren bzw. rechtskonformen
Betrauung dient.
3. Die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH werden angewiesen, auf die Einhaltung des Betrauungsaktes und die Erbringung der in § 2 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die genannte
Anlage wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur
Verfügung gestellt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift
beigefügt.