Beschluss:

 

1.         Die von der Bezirksregierung Münster beabsichtigten Anpassungen am Regionalplan Münsterland werden zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zur geplanten Regionalplan-Anpassung ab, deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster fristgerecht bis zum 30.09.2023 zukommen zu lassen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf die kontroverse Diskussion im Kreisausschuss zur Öffnungsklausel. Insbesondere habe hier die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedenken geäußert. Seiner Meinung nach habe it.NRW mit den zugrunde gelegten Daten und Berechnungen die Bedürfnisse der Kommunen nicht entsprechend wiedergegeben.

 

Ktabg. Vogelpohl bekräftigt die im Kreisausschuss vertretene Meinung. Er verweist erneut auf die Möglichkeit eines interkommunalen Tausches und erklärt, dass man den Beschlussvorschlag wegen der Öffnungsklausel ablehnen müsse.

 

Zum Thema Flächentausch erklärt Ktabg. Schulze Esking aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Regionalrat, dass es blauäugig sei zu glauben, eine Kommune würde Flächen abgeben.

 

Ktabg. Waldmann bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme, die für ihn so passend sei. Man habe den Wunsch der Kommunen aufgenommen, dies sei wichtig für die Entwicklung insbesondere der beiden besonders betroffenen Gemeinden Senden und Nottuln. Man müsse Entwicklung zulassen, auch wenn diese natürlich immer spannungsgeladen sei.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk erklärt, dass sie der Entwicklung zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits sei Klimaschutz wichtig und daher müssten weitere Flächenversiegelungen verhindert werden, andererseits würden Wohnung fehlen. Letztlich werde sie dem Beschlussvorschlag daher folgen.

 

Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass selbst die Mitarbeiter der Bezirksregierung von einer Fehlplanung zu Lasten der Gemeinden Senden und Nottuln gesprochen und selbst den Vorschlag der Öffnungsklausel gemacht hätten. Er halte die Öffnungsklausel für sehr wichtig. Wer dem Beschlussvorschlag nicht zustimme, bremse die Entwicklung des Kreises Coesfeld.

 

Ktabg. Spräner erwidert, dass man nicht die Entwicklung des Kreises bremse, sondern den Flächenverbrauch. Es sei wichtig, dass man auch in den nächsten Jahrzehnten noch gut aufgestellt sei.

 

Ktabg. Dropmann weist darauf hin, dass nun auch in Senden ein gewisses Umdenken stattgefunden habe. Bisher habe man hauptsächlich auf Einfamilienhäuser gesetzt. Nun solle es mehr Mehrfamilienhäuser geben, wodurch der Fläschenverbrauch geringer sei.

 

Ktabg. Waldmann hält die Argumente der GRÜNEN für gewichtig. Gleichwohl halte er es für schwierig, keine Entwicklung zuzulassen. In den Kommunen finde zudem ein Umdenken statt.

 

Für Ktabg. Geuking ist der Kampf um Flächen nicht neu. Der Ton sei aber schärfer geworden. Letztlich müssten die Entscheidungen vor Ort durch die Gemeinen getroffen werden. Als Kreis müsse man hierfür alle Potentiale ausschöpfen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr fasst die kontroverse Beratung zusammen. Auch er sieht die Entscheidungshoheit bei den Gemeinden. Wenn man Potentiale von vornherein abschneide, sei das bedenklich. Er weist nochmals darauf hin, dass hier der Wunsch der Gemeinden weitergegeben werden und dass die Bezirksregierung selbst die Öffnungsklausel vorgeschlagen habe.

 

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 43 JA-Stimmen

                                                                11 NEIN-Stimmen