Beschluss:
Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.
Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 Gebrauch zu machen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig