Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54

Beschluss:

 

Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

 

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 Gebrauch zu machen.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig