Beschluss:

 

1.         Der Landrat wird beauftragt, eine Allgemeine Vorschrift zur Anerkennung des Deutschlandtickets als Höchsttarif sowie zur Weiterleitung eines Ausgleichs für Mindereinnahmen gegenüber den Verkehrsunternehmen zu erlassen.

 

2.         Die Allgemeine Vorschrift wird auf den Zeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2023 befristet.

 

3.         Der das Deutschland-Ticket betreffende Passus im Beschluss des Kreistags vom 13.06.2023 zur SV-10-0930 wird aufgehoben, soweit er sich auf eigenwirtschaftliche Verkehre bezieht.

 

4.         Die Beauftragung wird auch für eventuell nach dem 31.12.2023 folgende, ähnlich gelagerte Einnahmeausgleiche erteilt.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig