Zur Anfrage „Erstförderung geflüchteter Schulkinder“ der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.09.2023, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, nimmt Dezernent Schütt wie folgt Stellung:

 

„Gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 Schulgesetz und § 1 Absatz 2 Satz 1 Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat.

 

Das Recht auf eine Aufnahme in die nächstgelegene Schule gilt für alle Kinder, auch für Kinder in der Erstförderung. Die Stadt Dülmen hat keine Schuleinzugsbereiche gebildet.

 

Um den Standort der St. Georg-Schule zu sichern und die Augustinusschule, sowie den Grundschulverbund Paul-Gerhardt-Schule/Kardinal-von-Galen-Schule zu entlasten, sollten Kinder aus geflüchteten Familien mit einem Fahrdienst zur Beschulung nach Hiddingsel gefahren werden. Diese Planung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und wurde deshalb von der Schulaufsicht abgelehnt.

 

Das Schulamt blockiert keine pragmatischen Lösungen in Bezug auf die St. Georg-Schule Hiddingsel. Eine Stärkung des Schulstandortes Hiddingsel sollte aber mit Blick auf alle schulpflichtigen Kinder in Dülmen erfolgen, nicht nur mit Blick auf die Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Alle Eltern haben ein Wahlrecht. Wünschen Eltern die Beschulung an der St. Georg-Schule in Hiddingsel, steht das Schulamt diesem Elternwunsch nicht im Weg.

 

Die Integration von Kindern erfolgt nicht nur im Vormittags-Bereich in der Schule. Wichtig sind vor allem die sozialen Kontakte am Nachmittag zu Mitschülerinnen und Mitschülern. Dies dürfte sich bei einer Beschulung in Hiddingsel und einem Wohnort im Zentrum von Dülmen problematisch gestalten.

 

Mit Beginn des Schuljahres wurden den Grundschulen im Kreis Coesfeld Integrationsstellenanteile für die Integration und Deutschförderung geflüchteter Kinder zugewiesen. Die Augustinusschule verfügt über 1,65 Stellen, der Grundschulverbund PGS / KvG verfügt über 2,26 Stellen. Die St. Georg-Schule Hiddingsel hat keine zusätzlichen Integrationsstellen. Eine Übersicht über die Schülerzahlen, sowie die Intergrationsstellenanteile ist angefügt (Anmerkung: siehe Anlage zur Niederschrift).

 

Im August hat das Schulamt eine Prüfung der Zahlen der Kinder in der Erstförderung vorgenommen. Auffällig hoch war die Zahl der Kinder in der Erstförderung in der Schuleingangsphase. Aktuell ist noch unklar, ob die Kinder dem Alter entsprechend der Schuleingangsphase zugewiesen wurden. Hier wird noch eine genauere Prüfung der Daten erfolgen.

 

Auch künftig wird das Recht auf wohnortnahe Beschulung Bestand haben. Die geflüchteten Familien erhalten eine Seiteneinsteigerberatung durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Coesfeld. Die Schulaufsicht wird die Zahlen weiterhin im Blick haben und im engen Austausch mit den Schulen und dem Schulträger stehen.“

 

Ktabg. Schäfer bitte um Auskunft, wie der aktuelle Stand auf dem Gelände der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen sei.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass der Rückbau und die Entsorgung des Gebäudes erledigt sei. Nun stehe die Bodensanierung an. Wegen der 100%igen Landesförderung habe man keinen Einfluss auf den Beginn bzw. den Fortschritt der Arbeiten. Diese würden durch die AVR Umwelt GmbH durchgeführt. Er gehe davon aus, dass mit den Arbeiten bzgl. der Bodensanierung noch in diesem Jahr begonnen werde.

 

Auf Anfrage von Ktabg. Kirstein zu den Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle berichtet Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass man sich diesbezüglich in einem ständigen Austausch befinde. Er könne den geplanten Verbesserungen nicht vorgreifen, da insbesondere z.B. auch noch der Personalrat beteiligt werden müsse.

 

Zur Anfrage von Ktabg. Kiekebusch berichtet Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass es auch in Vor-Corona-Zeiten Probleme gegeben habe und man nicht einfach zum alten System des „Nummer-ziehens“ zurückkehren könne. Man befinde sich auch hier bereits längst im Bereich des Fachkräftemangels.

 

Zur von Ktabg. Vogelpohl angesprochenen Thematik „kalte Duschen in den kreiseigenen Berufsschulen“ teilt Landrat Dr. Schulze Pellengahr mit, dass es eine Rückmeldung von den Schulleitungen gegeben habe, dass im Rahmen des Schulsports die Duschen nicht genutzt würden. Für den Vereinssport habe man im Sommer Energieeinsparungen vorgenommen. Es habe sich nicht um hygiene-technische Probleme gehandelt. Für den kommenden Winter werde man ggf. eine bessere Möglichkeit der Wasseraufbereitung finden.

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Mitteilung des Stands der Allee an der B474 in Rosendahl-Holtwick.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass hier grundsätzlich Straßen.NRW und die Gemeinde Rosendahl am Zuge seien.  Es gebe aber möglicherweise – nach Hinweis aus dem Kreishaus – eine Variante, die die Allee nicht betrifft. In diesem Fall gebe es keine Veranlassung zur weiteren Beteiligung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde.