Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Raack übergibt das Wort an Dez. Schütt. Dieser gibt anhand der als Anlage 1 beigefügten PowerPoint-Präsentation einen Überblick zu den aktuellen Planungen auf Bundesebene zum Haushaltsfinanzierungsgesetz, Bundeskindergrundsicherungsgesetz sowie zur Vermittlungsoffensive.

Vorsitzende Raack bedankt sich für den Vortrag.

 

S. B. Bickove-Swiderski merkt an, dass die geschilderten aktuellen Geschehnisse auf Bundesebene die tägliche Politik widerspiegeln würden, indem unterschiedliche Interessen, hier nämlich die Einhaltung der Schuldenbremse gegenüber Lockerungen, gegeneinander abzuwägen seien. Auch am Beispiel der kürzlich beschlossenen Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 19 % sei das finanzielle Interesse ebendieser Gastronomiebetreibenden gegen das Interesse, den Fehlbetrag im Bundeshaushalt in Höhe von 3,2 Milliarden Euro auszugleichen, abzuwägen.

Er erkundigt sich, welche Aktivitäten seitens der Landesregierung erkennbar seien, um die Kommunen für die durch die Verwaltung geschilderten, geplanten Maßnahmen des Bundes finanziell auskömmlich auszustatten.

Darüber hinaus bittet s. B. Bickhove-Swiderski um Einschätzung der Verwaltung, in welchem Umfang sich die Mehrbelastung durch die geplanten Maßnahmen auf Bundesebene voraussichtlich bewegen werden. 

Er fügt hinzu, dass seiner Ansicht nach die dargestellten, aktuellen Planungen auf Bundesebene dem Ziel, Bürokratie abzubauen, zuwiderlaufen würden.

Diesbezüglich weist Dez. Schütt darauf hin, dass genau dies auch ein Kritikpunkt seitens der Verwaltung sei, dass eine neue Verwaltungsstruktur und somit Bürokratie aufgebaut werde, die nicht nötig sei. Dies sei insbesondere auch bei der zuvor geschilderten Verschiebung der Zuständigkeiten für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie der beruflichen Reha zur Bundesagentur für Arbeit (BA) der Fall, wodurch neue Schnittstellen geschaffen würden, die eine weitergehende Verständigung mit der BA erfordern. Bezüglich der Einführung der Kindergrundsicherung habe die BA bereits signalisiert, dass eine Umsetzung der geplanten Änderungen zum 01.01.2025 nicht realisierbar sei.

 

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es sich bei den durch die Verwaltung dargestellten Planungen ausschließlich um Planungen auf Bundesebene handele. Daher sei eine Finanzierung der Maßnahmen durch das Land zweifelhaft.

Die Höhe der zu erwartenden Mehrbelastungen sei derzeit nicht bezifferbar. Er übt deutliche Kritik an dem Vorhaben des Bundes. Die Ziele, Bürokratie abzubauen oder eine erleichterte Antragstellung für betroffene Personen zu ermöglichen, würden durch die dargestellten Planungen auf Bundesebene nicht erreicht. Vielmehr würden sie Verunsicherung und Existenzsorgen bei den betroffenen Menschen schüren. Es sei jetzt Aufgabe der Fraktionen, an die Politik heranzutreten und den Unmut zu äußern.

Vorsitzende Raack merkt an, dass Kritik an der Politik auf Landes- und Bundesebene auch in diesem Gremium berechtigt sei, sofern sich diese, wie in den vorliegenden Fällen, auch auf die kommunale Ebene auswirke. Jedoch habe die Kritik an dieser Stelle keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen auf anderen Ebenen.   

Dez. Schütt ergänzt hierzu, dass seitens der Verwaltung u.a. in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten bereits Kritik an den Vorhaben hinsichtlich der zunächst geplanten Zuständigkeitsverlagerung für den Personenkreis der unter 25-jährigen zur BA sowie auch an aktuellen Plänen des Bundes hinsichtlich der Kindergrundsicherung geäußert worden sei.  Derzeit würden aufgrund des aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteils etwa 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt fehlen, daher seien auch die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorhaben spannend.

 

Ktabg. Weber erkundigt sich, welche Maßnahmen ergriffen würden, um die Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wer hierfür zuständig sei.

AL Schenk weist darauf hin, dass die Zuständigkeit hierfür bei der Bezirksregierung liege. Er erläutert, dass zwischen reglementierten Berufen und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden sei. Für die Anerkennung reglementierter Berufe gebe es ein bundeseinheitliches Verfahren. Das Jobcenter könne betroffene Personen lediglich bei den Verfahren begleiten. Die Verfahren seien erfahrungsgemäß sehr langwierig. Häufig seien auch Anpassungsschulungen notwendig. Welche konkreten Änderungen in den Verfahren beabsichtigt seien, sei derzeit nicht bekannt.

 

Ktabg. Leufgen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie bei der IHK tätig sei und eine Kollegin dort für die Beratung in Anerkennungsverfahren zuständig sei. Der Mangel an Fachkräften stelle auch dort eine große Herausforderung dar. Es bestehe die Hoffnung, die Prozesse durch Digitalisierung zu beschleunigen. So sei es auch Aufgabe der Schulen z.B. vermehrt Informatik zu unterrichten, um die Digitalisierung voranzutreiben.