Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-1039
Vorsitzende Raack übergibt das Wort an Dez. Schütt.
Dieser gibt anhand der als Anlage 1
beigefügten PowerPoint-Präsentation einen Überblick zu den aktuellen Planungen
auf Bundesebene zum Haushaltsfinanzierungsgesetz,
Bundeskindergrundsicherungsgesetz sowie zur Vermittlungsoffensive.
Vorsitzende Raack bedankt sich für den Vortrag.
S. B. Bickove-Swiderski merkt an, dass die
geschilderten aktuellen Geschehnisse auf Bundesebene die tägliche Politik
widerspiegeln würden, indem unterschiedliche Interessen, hier nämlich die
Einhaltung der Schuldenbremse gegenüber Lockerungen, gegeneinander abzuwägen
seien. Auch am Beispiel der kürzlich beschlossenen Wiederanhebung der
Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 19 % sei das finanzielle
Interesse ebendieser Gastronomiebetreibenden gegen das Interesse, den
Fehlbetrag im Bundeshaushalt in Höhe von 3,2 Milliarden Euro auszugleichen,
abzuwägen.
Er erkundigt sich, welche Aktivitäten seitens der
Landesregierung erkennbar seien, um die Kommunen für die durch die Verwaltung
geschilderten, geplanten Maßnahmen des Bundes finanziell auskömmlich auszustatten.
Darüber hinaus bittet s. B. Bickhove-Swiderski um
Einschätzung der Verwaltung, in welchem Umfang sich die Mehrbelastung durch die
geplanten Maßnahmen auf Bundesebene voraussichtlich bewegen werden.
Er fügt hinzu, dass seiner Ansicht nach die dargestellten,
aktuellen Planungen auf Bundesebene dem Ziel, Bürokratie abzubauen,
zuwiderlaufen würden.
Diesbezüglich weist Dez. Schütt darauf hin, dass
genau dies auch ein Kritikpunkt seitens der Verwaltung sei, dass eine neue
Verwaltungsstruktur und somit Bürokratie aufgebaut werde, die nicht nötig sei.
Dies sei insbesondere auch bei der zuvor geschilderten Verschiebung der
Zuständigkeiten für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie der
beruflichen Reha zur Bundesagentur für Arbeit (BA) der Fall, wodurch neue
Schnittstellen geschaffen würden, die eine weitergehende Verständigung mit der
BA erfordern. Bezüglich der Einführung der Kindergrundsicherung habe die BA
bereits signalisiert, dass eine Umsetzung der geplanten Änderungen zum
01.01.2025 nicht realisierbar sei.
Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es sich bei
den durch die Verwaltung dargestellten Planungen ausschließlich um Planungen
auf Bundesebene handele. Daher sei eine Finanzierung der Maßnahmen durch das
Land zweifelhaft.
Die Höhe der zu erwartenden Mehrbelastungen sei
derzeit nicht bezifferbar. Er übt deutliche Kritik an dem Vorhaben des Bundes.
Die Ziele, Bürokratie abzubauen oder eine erleichterte Antragstellung für
betroffene Personen zu ermöglichen, würden durch die dargestellten Planungen
auf Bundesebene nicht erreicht. Vielmehr würden sie Verunsicherung und
Existenzsorgen bei den betroffenen Menschen schüren. Es sei jetzt Aufgabe der
Fraktionen, an die Politik heranzutreten und den Unmut zu äußern.
Vorsitzende Raack merkt an, dass Kritik an der
Politik auf Landes- und Bundesebene auch in diesem Gremium berechtigt sei,
sofern sich diese, wie in den vorliegenden Fällen, auch auf die kommunale Ebene
auswirke. Jedoch habe die Kritik an dieser Stelle keinen direkten Einfluss auf
die Entscheidungen auf anderen Ebenen.
Dez. Schütt ergänzt hierzu, dass seitens der
Verwaltung u.a. in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten bereits Kritik an den
Vorhaben hinsichtlich der zunächst geplanten Zuständigkeitsverlagerung für den
Personenkreis der unter 25-jährigen zur BA sowie auch an aktuellen Plänen des
Bundes hinsichtlich der Kindergrundsicherung geäußert worden sei. Derzeit würden aufgrund des aktuellen
Bundesverfassungsgerichtsurteils etwa 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt
fehlen, daher seien auch die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorhaben
spannend.
Ktabg. Weber erkundigt sich, welche Maßnahmen
ergriffen würden, um die Anerkennungsverfahren von ausländischen
Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wer hierfür
zuständig sei.
AL Schenk weist darauf hin, dass die Zuständigkeit
hierfür bei der Bezirksregierung liege. Er erläutert, dass zwischen
reglementierten Berufen und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden sei.
Für die Anerkennung reglementierter Berufe gebe es ein bundeseinheitliches
Verfahren. Das Jobcenter könne betroffene Personen lediglich bei den Verfahren
begleiten. Die Verfahren seien erfahrungsgemäß sehr langwierig. Häufig seien
auch Anpassungsschulungen notwendig. Welche konkreten Änderungen in den
Verfahren beabsichtigt seien, sei derzeit nicht bekannt.
Ktabg. Leufgen weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass sie bei der IHK tätig sei und eine Kollegin dort für die Beratung in
Anerkennungsverfahren zuständig sei. Der Mangel an Fachkräften stelle auch dort
eine große Herausforderung dar. Es bestehe die Hoffnung, die Prozesse durch
Digitalisierung zu beschleunigen. So sei es auch Aufgabe der Schulen z.B.
vermehrt Informatik zu unterrichten, um die Digitalisierung voranzutreiben.