Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-1040
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 2
|
Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter |
|
|
||
50.10 |
Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung,
Haushalt, Abrechnung) |
|
|
||
50.20 |
Ambulante Leistungen |
|
|
||
50.30 |
Stationäre Pflege |
|
|
||
50.40 |
Jobcenter |
|
|
||
|
|
|
|||
|
Produktbereich 53 - Gesundheitsamt |
|
|
||
53.10 |
Amtsärztlicher Dienst |
|
|
||
53.20 |
Gesundheitsförderung / -hilfe |
|
|
||
53.30 |
Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer
Dienst |
|
|
||
53.40 |
Gesundheitsschutz |
|
|
||
53.50 |
Feststellungsverfahren nach dem SchwbR /
Gesundheitskoordination und -planung |
|
|
||
53.60 |
Betrieb eines Impfzentrums (neu über
Änderungsliste) |
|
|
||
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte
Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der
Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:
im
Budget 53
Produktgruppe
53.10
Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag
gem. Haushaltsentwurf: - 335.634 €
Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag
gem. Haushaltsentwurf: - 383.334 €
Produktgruppe
53.50
Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag
gem. Haushaltsentwurf: -
1.592.043 €
Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag
gem. Haushaltsentwurf: - 1.440.143 €
Anmerkung:
Die in der Sitzung des Ausschusses für
Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und die dort bereits genannten erforderlich gewordenen Änderungen der Ansätze in den Produktbereichen 53.10 – Amtsärztlicher Dienst – und 53.50 – Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung.
Er stellt die wesentlichen Punkte dar und gibt sodann die Gelegenheit, zu den einzelnen Produktgruppen und Produkten der Produktbereiche 50 und 53 Fragen zu stellen.
Ktabg. Wobbe erkundigt sich nach der Auskömmlichkeit der Kosten für die Unterkunft insbesondere unter Berücksichtigung zu erwartender Heiz- und Nebenkostennachzahlungen. Dez. Schütt erläutert, dass sich der Bund anteilig an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beteilige. Bei steigenden Heiz- und Nebenkosten würde sich auch eine höhere Bundesbeteiligung ergeben. Der Restbetrag sei durch kommunale Mittel zu finanzieren. Hinsichtlich der flüchtlingsbedingten Mehrkosten sei aufgrund des eindeutigen Signals des Bundesministeriums nicht mehr mit einem Ausgleich aus Bundesmitteln zu rechnen. AL Schenk ergänzt, dass eine Kostensteigerung für Regelbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung im Rechtskreis SGB XII von rd. 8 % erwarte werde. Diese würden sich jedoch auf das vorläufige Rechnungsergebnis des Jahres 2023 und nicht auf den Ansatz 2023 beziehen und einen Durchschnittswert aus Regelsatz- und KdU-Kostensteigerung abbilden. Demgegenüber beträgt die prognostizierte prozentuale Kostensteigerung nur bei den Unterkunfts- und Heizkosten im SGB II 4,5 %. Die für das Jahr 2023 erwartete Kostensteigerung bei den Energiekosten sei in der befürchteten Form nicht eingetreten, so dass der prognostizierte Ansatz 2023 sich als zu hoch herausgestellt habe. Auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 seien Kostensteigerungen berücksichtigt, allerdings nicht so hoch wie im vergangenen Jahr prognostiziert. Er weist darauf hin, dass insbesondere durch die Karenzzeiten beim Bürgergeld eine Prognose schwierig sei.
Ktabg. Weber fragt nach den Gründen für die Steigerung der Krankenhilfekosten in der Produktgruppe 50.10 – Finanzen. Die Begründung der steigenden Fallzahlen erschließe sich ihm nicht, wenn in der Sitzungsvorlage angegeben sei, dass von 224 ukrainischen Geflüchteten ausgegangen werde, was der aktuellen Fallzahl entspreche. AL Schenk erklärt, dass insbesondere die ukrainischen Geflüchteten, die sich im Leistungsbezug nach dem SGB XII befinden, zu erhöhten Hilfen bei Krankheit führen würden. Im Rechtskreis des SGB XII hätten diese Menschen keine Möglichkeit, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu werden, so dass die für diesen Personenkreis entstehenden Krankenkosten vom Sozialhilfeträger zu finanzieren seien. Stellv. AL Greve ergänzt, dass die für das Haushaltsjahr 2024 erwarteten anspruchsberechtigten ukrainischen Geflüchteten sich bereits jetzt im Kreis Coesfeld befinden würden; ein weiterer verstärkter Zuzug werde nicht erwartet. Bei der Ansatzplanung für das Jahr 2023 sei jedoch noch nicht mit einer derartig hohen Zahl an Geflüchteten gerechnet worden, so dass das Rechnungsergebnis für das Jahr 2023 den Ansatz 2023 übersteigen werde. Die im Produkthaushalt 2024 ausgewiesene Kostensteigerung in diesem Bereich beziehe sich auf den Ansatz für das Jahr 2023.
Dez. Schütt informiert darüber, dass eine Anfrage des Kreises Steinfurt eingegangen sei. Dort sei die Idee entstanden, die Finanzierung der Hebammenzentrale neu aufzustellen. Es werde die Einschätzung des Kreises Coesfeld erfragt. Es bestehe die Absicht, dem Kreis Steinfurt die Rückmeldung zu geben, dass der Kreistag hier im Jahr 2019 eine entsprechende Finanzierung abgelehnt habe, da die Auffassung vertreten worden sei, dass genügend Hilfen vorhanden seien.
Sodann lässt Vorsitzende Raack über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja: |
23 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |