Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-1046
Beschluss:
Dem Kreisausschuss
wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Bundesmittel für
die berufliche Eingliederung sollen im Jahr 2024 – vorbehaltlich finanzieller
und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets
aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget (Fahrt- und
Bewerbungskosten, Mobilitätsbeihilfen, Kinderbetreuung, Zertifikate /
Nachweise, Arbeitsmittel/-kleidung / Ausrüstung, Förderung der Persönlichkeit) |
156.100,00 € |
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung (Gruppenmaßnahmen
Vergabe [auch U25 und Geflüchtete], Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine,
Reha-Maßnahmen) |
2.775.050,00 € |
III. Leistungen zur berufl. Eingliederung (Eingliederungszuschüsse,
Förderung nach § 16e und i – inkl. Passiv-Aktiv-Transfer und § 16e a. F. -,
Einstiegsgeld, Förderung der Selbstständigkeit, Einstiegsqualifizierung,
Plus-Jobs) |
1.339.050,00 € |
IV. Bildungsgutschein (inkl. § 16j SGB II, § 87a
SGB III) (Förderung d.
berufl. Weiterbildung, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie,
Bürgergeldbonus) |
978.200,00 € |
V. Freie Förderung § 16f SGB II (Mobilitätsbeihilfen,
die nicht aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden können) |
141.155,00 € |
VI. Sonderprogramm § 16h SGB II (RETURN) |
300.000,00 € |
VII. Erstattung Dritter aus Vorjahren |
5.000,00 € |
Summe |
5.694.555,00 € |
Die abschließende
Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat,
im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im
Kreisausschuss.
Dez. Schütt stellt die wesentliche Inhalte der Sitzungsvorlage dar. Sodann lässt Vorsitzende Raack ohne Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja: |
23 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |