Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahr 2024 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:

I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

(Fahrt- und Bewerbungskosten, Mobilitätsbeihilfen, Kinderbetreuung, Zertifikate / Nachweise, Arbeitsmittel/-kleidung / Ausrüstung, Förderung der Persönlichkeit)

 

156.100,00 €

II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung

(Gruppenmaßnahmen Vergabe [auch U25 und Geflüchtete], Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, Reha-Maßnahmen)

 

2.775.050,00 €

III. Leistungen zur berufl. Eingliederung

(Eingliederungszuschüsse, Förderung nach § 16e und i – inkl. Passiv-Aktiv-Transfer und § 16e a. F. -, Einstiegsgeld, Förderung der Selbstständigkeit, Einstiegsqualifizierung, Plus-Jobs)

 

1.339.050,00 €

IV. Bildungsgutschein (inkl. § 16j SGB II, § 87a SGB III)

(Förderung d. berufl. Weiterbildung, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Bürgergeldbonus)

 

978.200,00 €

V. Freie Förderung § 16f SGB II

(Mobilitätsbeihilfen, die nicht aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden können)

 

141.155,00 €

VI. Sonderprogramm § 16h SGB II

(RETURN)

 

300.000,00 €

VII. Erstattung Dritter aus Vorjahren

 

5.000,00 €

Summe

5.694.555,00 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.


Dez. Schütt stellt die wesentliche Inhalte der Sitzungsvorlage dar. Sodann lässt Vorsitzende Raack ohne Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja:

23

Nein:

0

Enthaltung:

0