Beschluss: Kenntnis genommen

AL Schenk berichtet anhand der als Anlage 2 beigefügten PowerPoint-Präsentation über den aktuellen Sachstand zur Betreuung und beruflichen Integration der geflüchteten Personen im Kreis Coesfeld in den Rechtskreisen AsylbLG, SGB II – aktive und passive Leistungen – sowie im SGB XII.

Frau Raack bedankt sich für den Vortrag.

 

Ktabg. Weber erkundigt sich, ob auch aus der Ukraine geflüchtete Personen einen Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Ukraine hätten und welche Altersvoraussetzung hierfür gelten würden. Er bittet zudem um Mitteilung, ob die betroffenen Personen diese Rentenzahlungen aus der Ukraine auch tatsächlich erhalten würden.

AL Schenk führt hierzu aus, dass grundsätzlich für Frauen ab einem Alter von 57,5 Jahren und für Männer ab einem Alter von 60 Jahren in der Ukraine einen Rentenanspruch bestehen würde. Die ukrainische Altersrente sei auch mit der deutschen Altersrente vergleichbar, daher würden diese Personen durch den Altersrentenbezug hier dem Rechtskreis SGB XII angehören, obwohl sie nach den deutschen Regelungen noch als erwerbsfähig gelten würden. Hierdurch sei auch ein deutlicher Anstieg bei der Gewährung von Krankenhilfe spürbar. Durch diese Faktoren werde der Kreishaushalt belastet.  

Die Rentenzahlungen würden auch durchaus bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet, soweit sie als bereite Mittel tatsächlich zur Verfügung stünden.

Es seien auch Fälle bekannt, in denen aus der Ukraine geflüchtete Personen im Homeoffice hier in Deutschland ihre berufliche Tätigkeit in der Ukraine weiter ausüben und von dort Gehaltszahlungen erhalten würden. 

 

Ktabg. Lütkecosmann weist darauf hin, dass Personen, welche einen Integrationskurs absolvieren, häufig auch anschließend Sprachkurse unterschiedlicher Sprachniveaus besuchen würden. In diesem Zusammenhang fragt er nach den Aussichten, die Personen bereits nach Abschluss der Integrationskurse in Arbeit zu vermitteln.

AL Schenk teilt hierzu mit, dass auch bisher alle Personen in Arbeit vermittelt würden, bei denen dies möglich sei. Hier nimmt er Bezug auf die Ausführungen zur Vermittlungsoffensive NRW. Hierbei sei ein wesentlicher Punkt, Arbeitgebende zu gewinnen, die bereit seien, Personen mit niedrigen Sprachniveaus zu beschäftigen und auch den Besuch von berufsbegleitenden Integrationskursen zu ermöglichen. Viele Personen würden nach Abschluss des Integrationskurses auch Vertiefungskurse besuchen wollen.

Dez. Schütt ergänzt, dass dies auch Ziel des BMAS sei und daher seitens des Bundes aktuell Gespräche mit Gewerkschaften geführt würden, um ein früheres Eintreten in den Beruf zu ermöglichen.

Ktabg. Lütkecosmann teilt mit, dass zu beobachten sei, dass viele Firmen wohl Arbeitnehmende ohne bzw. mit wenigen Deutschkenntnissen aus europäischen Staaten beschäftigen würden. Er erkundigt sich nach den Gründen, warum Arbeitgebende hinsichtlich der Beschäftigung von anderen, insbesondere geflüchteten Menschen mit niedrigem Sprachniveau eher zurückhaltend seien.   

Dez. Schütt nimmt hierzu Bezug auf die Massenzustrom-Richtlinie, wonach die Aufenthaltstitel der ukrainischen Geflüchteten nun weiter verlängert werden sollen. Dies gebe auch Planungssicherheit für die betroffenen Personen und für die Arbeitgebenden.

In diesem Zusammenhang führt er auch aus, dass die verschiedenen Länder bei der Integration insbesondere in den Arbeitsmarkt verschiedene Wege gehen würden. In den Niederlanden z.B. sei die Beschäftigungsquote höher. Hier werde beispielsweise ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, indem zunächst alle geflüchteten Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht würden. Die Personen, die eine Arbeit aufnehmen, dürften dann aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen.

Ktabg. Leufgen weist hierzu darauf hin, dass sie den Vergleich zwischen den Niederlanden und Deutschland kritisch sehe. Laut der Friedrich-Ebert-Stiftung bestehe in den Niederlanden ein anderes Zielsystem. Ihrer Auffassung nach biete der deutsche Weg ein gewisses Maß an Nachhaltigkeit. Hierzu habe es kürzlich einen interessanten Austausch zwischen der International Organization for Migration (IOM), dem BMAS und der IHK gegeben. Ein entsprechender Bericht solle noch erstellt werden.

An dieser Stelle weist Dez. Schütt auf den aktuell geplanten Jobturbo hin. Devise des Bundes sei demnach eine schnelle Arbeitsvermittlung noch vor deren Nachhaltigkeit.

AL Schenk ergänzt, dass im Kreis Coesfeld viele Arbeitgebende bereit seien, ukrainische Geflüchtete zu beschäftigen und dies auch schon tun würden. Hier liege der Auftrag auch beim Jobcenter und bei den betroffenen Geflüchteten selbst. So sei ein Dreiklang zwischen Arbeitgebenden, Jobcentern und den leistungsberechtigten Personen erforderlich.

 

S.B. Schmitz berichtet aus seiner Kursleitertätigkeit bei der VHS, dass ihm von betroffenen Geflüchteten berichtet werde, dass sich eine Beschäftigung für sie nicht lohne, da ihnen durch die Anrechnung beim Bürgergeld von dem Einkommen aus Beschäftigung lediglich ein kleiner Teil verbleibe. Dieses sei schade. 

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk berichtet von der wirklich erschütternden Ausstellung mit dem Titel „Erschüttert“ von Till Mayer in Kooperation mit Handicap International, in der u.a. die Schwierigkeiten von geflüchteten Personen mit Behinderungen aufgezeigt worden seien. Sie erkundigt sich, wie viele geflüchtete Personen mit Behinderungen es im Kreis Coesfeld gebe und ob spezielle Unterkünfte für diese Personengruppe bereitstünden. Zudem fragt sie, ob diesen Menschen spezielle Schulungen angeboten würden und ob auch genügend psychotherapeutische bzw. traumatologische Angebote zur Aufarbeitung der Fluchttraumata zur Verfügung stünden.

AL Schenk teilt hierzu mit, dass seitens der Städte und Gemeinden versucht werde, den unterschiedlichen Bedürfnissen der geflüchteten Personen gerecht zu werden. Die Anzahl der geflüchteten Personen mit Behinderungen werde in der Niederschrift nachgereicht. Hinsichtlich der psychotherapeutischen bzw. traumatologischen Angebote hätten geflüchtete Personen den gleichen Zugang wie andere leistungsberechtigte Personen. Eine Statistik, wie viele Personen solche Unterstützungsangebote nutzen würden, werde nicht geführt.

Dez. Schütt ergänzt, dass die Zuständigkeit hierfür bei den Krankenversicherungen liege. Den Jobcentern würden für die in der Regel pflichtversicherten Bürgergeldbeziehenden keine Diagnosen und Behandlungen mitgeteilt. Daher habe die Verwaltung keine Informationen über die Anzahl der in Anspruch genommenen Hilfsangebote.

Vorsitzende Raack informiert, dass es einen solchen Überblick auf Landesebene gebe. Eine Aufschlüsslung nach Kreisen sei jedoch nicht enthalten.

 

Ktabg. Weber weist darauf hin, dass aktuell diskutiert werde, dass Personen, die keiner Beschäftigung nachgehen, alternativ gemeinnützige Arbeiten verrichten sollten.

Diesbezüglich berichtet AL Schenk, dass es diese Möglichkeit bereits gebe und von den Städten und Gemeinden, im Wesentlichen von den Städten Coesfeld und Dülmen, auch umgesetzt würde. Die derzeitige politische Diskussion beziehe sich auf eine erhebliche Ausweitung dieser Möglichkeit. 

 

 

Nachtrag zur Anfrage von s. B. Crämer-Gembalczyk:

Aktuell befinden sich 40 Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Leistungsbezug nach dem SGB II, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder mehr festgestellt wurde. Hiervon haben 7 Personen einen GdB von 30 oder 40 und insgesamt 33 Personen eine Schwerbehinderung, also einen GdB von 50 oder mehr.

Von diesen Personen stehen insgesamt 12 Personen im Kontext „Flucht“; davon wiederum 2 Personen mit einem GdB von 30 bis 40 und 10 Personen mit einem GdB von über 50.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Darstellung lediglich Personen mit einem anerkannten GdB enthält. Eine Auswertung solcher Personen, bei denen zwar eine (Schwer-)Behinderung vorliegen könnte, die jedoch (noch) nicht durch das Gesundheitsamt festgestellt ist, ist programmseitig nicht möglich.