Beschluss: Kenntnis genommen

ALin Winkler erläutert die Sitzungsvorlage, die darstellen solle, wie heute ein Eindruck über die Corona-Lage gewonnen werde. Da kaum noch PCR-Tests durchgeführt würden, sei die 7-Tages-Inzidenz, die aktuell im Kreis Coesfeld mit 50 absoluten Meldungen bei 22,25 pro 100.000 Einwohnern liege, wenig aussagekräftig. Es sei jedoch wichtig, einen guten Überblick zu behalten. Die Beobachtung der Infektionslage erfolge nunmehr multifaktoriell.

Das dargestellte Abwassermonitoring habe den Vorteil, dass man hierbei nicht auf Testungen angewiesen sei. Zwar würden keine Abwasserwerke aus dem Kreis Coesfeld ausgewertet, jedoch sei der Kreis Borken vertreten. Insgesamt gebe das Abwassermonitoring einen guten Überblick über die Entwicklung der Lage in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zur Vorwoche sei hier mit mehr als 15 % ein deutlicher Anstieg an Corona-Infektionen zu verzeichnen.

Die ARE-Surveillance des RKI gebe einen relativ guten Eindruck davon, welche der drei akuten respiratorischen Erkrankungen aktuell vorherrschend sei.

 

S. B. Bickhove-Swiderski erkundigt sich nach der aktuellen Impfquote im Kreis Coesfeld. Außerdem fragt er nach der Anzahl an Fällen mit Impfschäden.

ALin Winkler entgegnet, dass Impfschäden gemeldet werden müssten. Die genauen Zahlen zur Impfquote und zu Impfschäden seien ihr nicht bekannt. Sie sichert zu, diese im Rahmen der Niederschrift nachzuliefern.

 

Ktabg. Wobbe teilt mit, dass der Bund angekündigt habe, dass ab dem Jahr 2028 die in den Corona-Jahren angehäuften Schulden zurückgezahlt werden müssten. Der Bund selbst habe aber offenbar 31 Jahre Zeit, um Schulden zu tilgen. Er möchte wissen, wie sich hinsichtlich der coronabedingten Mehraufwendungen die Situation im Kreis Coesfeld darstelle. Dez. Schütt sichert zu, die Anfrage an den zuständigen Kämmerer weiterzugeben.

 

 

Nachtrag zur Anfrage von s. B. Bickhove-Swiderski:

 

Impfungen in Nordrhein-Westfalen:

Im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden bislang 40.747.119 COVID-19 Impfungen durchgeführt (Stand: 21.11.2023). Dies entspricht einer Impfquote mindestens einmal Geimpfter von 81,80 %. Zweifach geimpft ("grundimmunisiert") sind 79,50 % der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen. Eine Auffrischungsimpfung haben 66,10 % bekommen. Bereits zweimal geboostert sind 19,00 % der Bevölkerung.

 

Impfschäden:

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

 

Folgende Meldungen einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung haben wir nach § 11 Abs. 4 IfSG weiter gemeldet.

-          Biontech/Pfizer:  6

-          Astra Zeneca:  3

-          Moderna:  1

 

Dies bedeutet aber nicht, dass diese Meldungen auch als Impfschaden anerkannt wurden. Die Anerkennungsquote liegt aktuell bei etwa 11 % der gemeldeten Fälle. Bis Juni 2023 wurde in NRW erst bei 66 Personen ein Corona-Impfschaden anerkannt.  Die Prüfung und die Anerkennung eines Impfschadens liegen nicht im Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes.