Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

 

1.)    Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken den Landschaftsplan Baumberge Süd als Satzung.

2.)    Soweit den Bedenken/Anregungen/Hinweisen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Prüf- und Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.

3.)    Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplanes Baumberge Süd auf vertraglicher Basis durchzuführen.

4.)    Der Landrat wird beauftragt, mit den Privateigentümern von ausgewiesenen Wegeparzellen im Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Baumberge vertragliche Regelungen zur Übernahme der Verkehrssicherungspflichten abzuschließen.

5.)    Der Kreis unterstützt Bestrebungen, ein Bodenordnungsverfahren in den Baumbergen einzuleiten.

 

 

 


Landrat Püning weist auf eine eingegangene E-Mail hin, in der die Mountainbiker aus Havixbeck dagegen protestieren, dass sie aus dem Gebiet ausgesperrt werden sollen. Weiter werde in der E-Mail der Wunsch geäußert, die Kreistagsmitglieder umfassend über die Bedenken in Kenntnis zu setzen. In der Sache selbst werde in der E-Mail nicht weiter vorgetragen. Die Sachargumente seien im Rahmen des Verfahrens vorgetragen und in den politischen Gremien bereits ausführlich thematisiert worden, so Landrat Püning. In der E-Mail  werde weiter eine rechtliche Prüfung bzw. ein gerichtliches Vorgehen angekündigt für den Fall, dass der Landschaftsplan in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen würde. In der Sache selber bemühe sich die Verwaltung, eine Lösung für die Sportler außerhalb des Naturschutzgebietes zu finden. In diesem Zusammenhang erwähnt Landrat Püning, dass auch in dem Gebiet alle für Radler ausgewiesenen Wege benutzt werden könnten.

 

FBL Dr. Hörster hält einen unmittelbaren isolierten gerichtlichen Rechtsschutz gegen den Landschaftsplan für unzulässig. Auch eine einstweilige Anordnung sei nach Auffassung der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Eine gerichtliche Überprüfung der Festsetzungen des Landschaftsplanes sei erst im Rahmen eines Widerspruchs/einer Klage gegen eine spätere Ordnungsverfügung möglich. Aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten (effektiver FFH-Artenschutz) werde seitens der Verwaltung weiterhin die Erforderlichkeit der Einschränkungen aufgrund des Wegekonzeptes gesehen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg führt für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass die GRÜNEN den Beschluss zum Landschaftsplan Baumberge Süd ablehnen werden, da zu befürchten sei, dass viele darin enthaltenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. So sei auch bei der Aufstellung des Landschaftsplanes nicht auf Pläne der Flurbereinigung zurückgegriffen worden. Viele damals getroffenen Vereinbarungen würden nämlich von Landwirten nicht eingehalten. Ziel des Landschaftsplanes sei die Wiederherstellung und Anreicherung der Landschaft beispielsweise durch Hecken.  Dies seien nur Absichtserklärungen auf dem Papier.

 

Ktabg. Stinka weist auf das Ergebnis der Diskussion in der SPD-Kreistagsfraktion hin,  nach der eine Kanalisierung der Aktivitäten der Mountainbiker für erforderlich gehalten werde. Seitens der SPD werden die Bestrebungen der Verwaltung, eine Lösung für die Sportler außerhalb des Naturschutzgebietes zu finden, begrüßt und unterstützt.

 

FBL Dr. Hörster weist noch auf eine als Tischvorlage vorliegende neue Einwendung hin. Für die Verwaltung sei der Inhalt dieser Eingabe nicht gänzlich neu und auch bereits bei der Aufstellung anderer Landschaftspläne thematisiert worden. Eine Ausnahmegenehmigung zur Genehmigung von Bauvorhaben könne jederzeit beantragt werden. Es werde jedoch nicht für sinnvoll gehalten, hier einen neuen Standard einzuführen.

 

Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der neuen Einwendung und der vorstehenden Ausführungen abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               46 JA-Stimmen

                                                      5 NEIN-Stimmen