FBL Dr. Hörster teilt mit:

 

 

Prüfpflichten von Heizöllageranlagen

 

In der Kreistagssitzung vom 15.11.2006 bat der Kreistagsabgeordnete Müller um einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Überprüfungen von Lageranlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen.

 

Die Änderung der Verordnung zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (VAWS) in 2004 führte dazu, dass die Prüfpflicht durch einen anerkannten Sachverständigen für oberirdische Lageranlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe nun ab einem Gesamtvolumen von 10.000 Litern - in Wasserschutzgebieten ab 5.000 Litern (Heizöl) bzw. ab 1.000 l bei Diesel und sonstigen wassergef. Stoffen - gilt. Die bisherigen Grenzen lagen bei oberirdischen Behältern bei 40.000 Litern außerhalb von Wasserschutzgebieten. Innerhalb von Wasserschutzgebieten haben sich die Anforderungen insbesondere für Nicht-Heizölanlagen (z.B. Diesel, Pflanzenschutzmittel) deutlich verschärft.

 

Wer einen oberirdischen Heizöltank mit einem Volumen von mehr als 10.000 Litern betreibt, musste ihn bis zum 31. Dezember 2006 von einem zugelassenen Sachverständigen prüfen lassen.

 

Hierauf hat die Umweltabteilung des Kreises Coesfeld im vergangenen Jahr in mehreren Presseveröffentlichungen hingewiesen.

 

Nach Ermittlungen der Kreisverwaltung sind demnach im Kreisgebiet etwa 15.000 Heizölverbraucheranlagen bekannt, von denen ca. 12.000 Anlagen bisher nicht im Anlagenkataster des Kreises erfasst waren (bisher waren die unterirdischen Anlagen und die Anlagen in den Wasserschutzgebieten erfasst worden). Im Rahmen der Prüfung durch ein hierfür zugelassenes Unternehmen (z.B. TÜV, Dekra, etc.) werden die Anlagenkomponenten hinsichtlich ihres baulichen Zustandes sowie hinsichtlich der Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards geprüft.

 

Im ersten Schritt wurden ab September letzten Jahr ca. 3.000 Betreiber (25 %) angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen mit den Kenndaten des Tanks auszufüllen und die Prüfung zu veranlassen. 2.300 Rückmeldungen liegen inzwischen vor mit dem Ergebnis von 750 prüfpflichtigen Anlagen. Die Auswahl der Betreiber erfolgte nach dem Kriterium Brennwertleistung der Heizanlage (> 40KW).

 

Inzwischen sind 509 Prüfberichte der Überwachungsunternehmen ausgewertet worden. Entsprechend der Einstufung der Überwachungsunternehmen ergibt sich nachfolgendes Bild:

·         166 Anlagen (33 %) haben keine Mängel,

·         145 Anlagen (28 %) haben geringfügige Mängel und

·         198 Anlagen (39 %) weisen erhebliche Mängel auf.

 

Die festgestellten Mängel beziehen sich im Wesentlichen auf die Schutzeinrichtungen der Anlagen und hier insbesondere auf den Auffangraum (Risse, fehlender bzw. schadhafter Schutzanstrich). Schadensfälle in den letzten Jahren haben gezeigt, dass insbesondere die schadhaften Auffangräume im Einzelfall zu großen Umweltschäden geführt haben.

 

Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass eine große Anzahl der bisher geprüften Anlagen sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden.

 

Das weitere Vorgehen wird sich zunächst schwerpunktmäßig auf die Kontrolle der Mängelbeseitigung und die Aufklärung der bisher noch unbeantworteten Anschreiben sowie die Erfassung und Überprüfung der Anlagen in den Wasserschutzgebieten beziehen.

Zahlreiche Fragebögen wurden unklar beantwortet und geben Anlass zu Rückfragen, die zum Teil nur durch örtliche Überprüfungen geklärt werden können.

 

Entsprechend den personellen Kapazitäten wird die Aufarbeitung der noch nicht erfassten 80 % der Heizölverbraucheranlagen noch erhebliche Zeit beanspruchen. Zur weiteren Sensibilisierung der Anlagenbetreiber sind wiederkehrende Presseinformationen beabsichtigt.

 

 

Zukunft der Biologischen Stationen /Naturförderstation im Kreis Coesfeld

 

Letztmalig habe ich in der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2006 unter TOP 25 über die Situation der Biologischen Stationen in NRW im Allgemeinen und im Speziellen über die Naturförderstation im Kreis Coesfeld (NFS) berichtet.

Aktuell kann ich Ihnen heute mitteilen, dass auf Einladung des MUNLV die Kreise am 09.02.2007 über ein zwischenzeitlich von der Landesregierung erarbeitetes „Restrukturierungskonzept Biologische Stationen NRW“ in der Landeshauptstadt informiert worden sind.

Vorab wird festgestellt, dass das Netzwerk der Biologischen Stationen in NRW grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird.

 

Das Fachkonzept der Landesregierung lässt sich danach auf drei Grundsätze der Zukunftsfinanzierung biologischer Stationen und damit auch der NFS zusammenfassen:

 

1.) Inhaltlich:

Schutzgebietsbetreuung, Vertragsnaturschutz, Natur- und Umweltbildung.

 

2.) Organisatorisch:

Fusionsempfehlungen (Prinzip: 1 Kreis / 1 Station; kleine Stationen angliedern)

 

3.) Anpassung der Förderung:

Geänderte Finanzierung auf Grund fachlicher Anpassung, Einsparpotentiale durch Fusionen „verteilt“ auf Stationen mit künftig größerem Aufgabenbereich.

 

Danach sind die am 13.12.2006 von mir vorgetragenen drei Finanzierungsmodelle nicht weiter verfolgt worden. Sie wurden von dort im Ergebnis der Kunden- und Partnerbefragung zu den Biologischen Stationen erarbeitet.

Die Kundenbefragung aus 2006 führte im Ergebnis dazu, dass die NFS mit zu den besten Stationen in NRW gewertet worden ist.

Die derzeitige Fusionsempfehlung des Landes sieht -konkret mit Namen benannt- eine Reduzierung von 39 auf 31 Stationen vor.

Die NFS ist davon nicht betroffen.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Förderung der Biologischen Stationen von 7,3 Mio. Euro in 2005 auf 5,75 Mio. Euro für 2007 reduziert worden.

 

Den Kreisen wird Gelegenheit gegeben, sich zu diesem Konzept zu äußern.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Fachkonzept grundsätzlich zuzustimmen und erneut auf die Finanzierungsprobleme und auch auf den Rückhalt der Naturförderstation im Kreis Coesfeld hinzuweisen.