Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Landrat Püning meldet sich Herr Baesgen, Lehrer an der Gesamtschule in Olfen, und möchte wissen, ob der Bau einer Entlastungsstraße (K 8n) in Olfen auf der Trasse der ehemaligen Planung zur B 474n verlaufe.

 

Landrat Püning stellt einleitend klar, dass man noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe. Zunächst werde nur über die Übernahme der Straßenbaulast entschieden. Weitere Details müssten später in einem Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens würden mehrere Möglichkeiten geprüft und dargestellt. Die bisherige Vorplanung für die Bundesstraße 474n werde so nicht unverändert übernommen.

 

Auf die weitere Frage, was mit den Ausführungen auf Seite 3 unter Ziffer III. Alternativen „Die Straßenbaulast wird durch den Kreis Coesfeld nicht übernommen“, gemeint sei, antwortet Landrat Püning, dass dies eine mögliche Variante für die Entscheidung des Kreistages wäre.

 

Hinsichtlich einer weiteren Frage zur Trassenführung bzw. zur Grundsatzentscheidung macht Landrat Püning nochmals deutlich, dass heute lediglich die Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis Coesfeld anstehe.

 

Herr Müller vom BUND bezieht sich auf die Kostenberechnungen in der Sitzungsvorlage. Danach werde von Gesamtkosten einschließlich Grunderwerbskosten in Höhe von 4,2 Mio. € ausgegangen. Vor ca. 10 Jahren wäre ein Betrag von 8,1 Mio. € veranschlagt worden. Herr Müller fragt nach den Gründen für diese doch erhebliche Abweichung.

 

Landrat Püning erklärt, dass dies nicht verbindlich beantwortet werden könne. Er vermute jedoch, dass es sich nicht um dieselben Streckenabschnitte handele. Außerdem sei noch keine abschließende Kostenberechnung erfolgt.

 

Weiter wird hinterfragt, warum eine Brücke unterhalb der Füchtelner Mühle günstiger sein soll.

 

Landrat Püning wiederholt seine Äußerungen, dass es heute nur um einen grundsätzlichen Beschluss zur Übernahme der Straßenbaulast gehe. Man stehe noch am Anfang der Planung. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten konkretere Angaben gemacht werden.

 

Ein weiterer Fragesteller aus Olfen möchte wissen, ob für den vorgesehenen Bau der Entlastungsstraße das Verkehrsgutachten der ehemals geplanten Bundesstraße B 474n zugrunde gelegt werde.

 

Landrat Püning antwortet, dass Erkenntnisse aus diesem Gutachten sicherlich eingeflochten werden. Es werde aber auch neue Überlegungen geben.

 

Der Fragesteller führt weiter aus, dass die Einwohner den Bau der Entlastungsstraße sehr kritisch sehen und fragt, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf der Strecke von Waltrop nach Dülmen sei.

 

Landrat Püning erklärt, dass diese Zahl hier und heute nicht zur Verfügung stehe. Wie bereits ausgeführt, seien einige Ortsumgehungen im Zuge der B 474n noch nicht fertiggestellt. Das heutige Verkehrsaufkommen sei daher nicht vergleichbar mit dem Verkehrsaufkommen, welches nach Fertigstellung der Ortsumgehungen vorliege.

 

Die Frage von Herrn Ellertmann - Landwirt aus Olfen -, ob bekannt sei, dass von den benötigten 2,3 ha landwirtschaftlicher Fläche ca. 1,3 ha ihm bzw. einem anderen Landwirt gehören und an einen Verkauf nicht gedacht sei, wird von Landrat Püning bejaht.

 

Weiter zitiert der Fragesteller den letzten Absatz von Seite 2 der Sitzungsvorlage 6-0874 „Die Chancen, für einen verkehrsgerechten Ausbau der K 8 im Nahbereich des jetzigen Straßenzuges Baurecht zu erhalten, sind eher pessimistisch zu beurteilen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Trasse im Rahmen der Interessenabwägung durch kostenaufwendige Kompensationsmaßnahmen mit den umweltrelevanten Vorgaben als vereinbar erachtet würde und dementsprechend ein Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden könnte, sind Klagen zu erwarten.“ und fordert eine Erklärung hierzu.

 

Landrat Püning äußert sein Verständnis für die Sorgen der Anlieger. Es werde ein Planfeststellungsverfahren geben, bei dem alle Varianten zu prüfen sein werden, auch Alternativen. Gleichzeitig bleibe aber festzuhalten, dass es – welche Trassenführung am Ende auch favorisiert werde – immer Betroffene geben werde.

 

Herr Baesgen möchte noch wissen, ob der Kreis Coesfeld jetzt der Erfüllungsgehilfe des Bundes sei, schließlich sei die B 474n doch mangels Bedarf „gekippt“ worden.

 

Landrat Püning hält dem entgegen, dass es hier um den Bau einer funktionsfähigen Kreisstraße gehe und keine Ersatzbundesstraße gebaut werde.

 

Herr Baesgen zitiert ebenfalls aus der Sitzungsvorlage 6-0874. So weist er auf die Ausführungen auf Seite 2, Absatz 3, letzter Satz hin „Aufgrund dieser Beschränkungen weicht insbesondere der Schwerlastverkehr auf der Strecke Dülmen – Datteln auf den deutlich längeren Streckenzug B 474/B 235 über Seppenrade aus.“. Nach seinen eigenen Messungen sei die angedachte Entlastungsstraße K 8n lediglich einen Kilometer kürzer als der zuvor genannte Streckenzug. Er fragt, warum hier zusätzliche öffentliche Gelder verschwendet werden sollen.

 

Landrat Püning erklärt, dass der Bau der Entlastungsstraße nicht nur, wie bei anderen Ortsumgehungen im Wesentlichen städtebaulichen Zielen und der Verkehrsverbesserung in der Standortgemeinde Olfen diene, sondern vorrangig der Entlastung von geschlossenen Ortslagen. In diesem Zusammenhang betont Landrat Püning nochmals, dass man erst am Anfang des Verfahrens stehe. Weitere Verfahrensschritte würden sich noch anschließen.