Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der “Förderverein des Jugendcafé Auszeit e.V.” wird nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


 

Nach Aufforderung der Vorsitzenden werden keine Fragen gestellt. Anschließend wird über die Sitzungsvorlage abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig