Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


 

 

FBL 2 Schütt verweist auf den Auftrag aus der letzten Sitzung zur Information zum Thema.

Über den Filmbeitrag würden Einzelheiten zu verschiedenen Ansätzen und Möglichkeiten vermittelt. Ziel solle sein, eine erste Zielgruppe festzulegen und über Strategien zu entscheiden.

 

Nach dem Filmbeitrag "Soziale Frühwarnsysteme in NRW - Dokumentation des Modellprojekts" fasst MA Werremeier den Filmbeitrag zusammen, der Film solle aufzeigen was in NRW bereits vorhanden sei. Wie der Film darstelle, fehle es teilweise an Netzwerken und verbindlichen Absprachen zur Zuständigkeit. Die Frage nach der Zielgruppe, auf die man sich zunächst konzentriere, würde jetzt bestehen. Hier sei eine Entscheidung notwendig.

 

Ktabt. Schulze Zumkley vertritt die Auffassung, dass die unter Dreijährigen und junge schwangere Frauen die erste Zielgruppe sein müssten. Dabei dürften aber andere Bereiche nicht vernachlässigt werden.

 

Ktabg. Wilhelm bedankt sich für den Filmbeitrag und die ergänzende Erläuterung. Sie vertritt ebenfalls die Ansicht, die unter Dreijährigen sollten die erste Zielgruppe sein, schließlich könnten die sich nicht selbst helfen. Außerdem fragt sie nach dem Zeitraum, in dem ein mögliches Warnsystem aufgestellt werden könne.

 

FBL 2 Schütt erläutert die weiteren Schritte. In der nächsten Sitzung sollen bereits erste Vorschläge zum Beginn der möglichen Maßnahmen und Zielgruppen getätigt werden.

Mögliche Kooperationspartner seien Hebammen, Ärzte aber auch das Gesundheitsamt. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die Verpflichtung aufgrund des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Im Sommer des Jahres könne eine Reaktionskette abgestimmt werden, im Frühherbst könne man dann möglicherweise starten. Verbindlichkeit müsse aber hergestellt werden.

 

Ktabg. Balster nimmt die zu Beginn der Sitzung geäußerte erste Kritik zur Sitzungsvorlage zurück.

Die Zielgruppe der unter Dreijährigen halte sie für sehr wichtig, diese Kinder könnten sich nicht selbst erklären. Sie fragt gleichzeitig nach was unter Verbindlichkeit zu vertehen sei.

 

MA Werremeier erklärt dazu, dass zunächst zu klären sei, wer sei überhaupt in der Lage und bereit, mit dem Kreisjugendamt zu diesem Themenkomplex zusammenzuarbeiten. Möglicherweise seien nach der Klärung im Einzelfall Verträge abzuschließen. Eine weitere Möglichkeit, sei eine Delegation auf Dritte.

 

AL’in Dülker ergänzt, Verlässlichkeit müsse gewährleistet sein. Wenn eine Mitteilung im Bereich einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingehe, müsse die Reaktionskette abgestimmt sein.

 

Mitglied Appelt stellt klar, dass ein Meldesystem zum Teil ja bereits bestehe. Die Träger der Jugendhilfe seien ja in die Verfahren eingebunden. Beispiele in der Vergangenheit, hätten ja bereits gezeigt, dass kein Mangel an Informationen bestehe sondern die Zuständigkeiten und Reaktionswege geklärt werden müssten. Zudem müsse über die möglichen Wege und Ansprechpartner aufgeklärt werden.

 

Mitglied Dittrich stellt aus polizeilicher Sicht fest, dass die Meldewege klar seien. Sobald der Verdacht der häuslichen Gewalt bestehe, würde das zuständige Jugendamt informiert werden.

 

Mitglied Wissing-Kmicziek vertritt die Auffassung, dass die Klienten die Kontrolle behalten müssten. Bei den Eltern könnte eine Angst vor Vereinnahmung bestehen. Den Eltern müsse vermittelt werden, dass sie immer noch die Entscheidungen selbst treffen. Andernfalls würde dies zu Blockaden führen und eine Zusammenarbeit erschweren.

 

 


Die Sitzungsvorlage wird zu Kenntnis genommen.