Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch Änderungsvertrag (Anlage 1) auch für das Jahr 2007 die Leistung der Erziehungsberatung nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB III) übertragen.

 

Der Caritasverband erhält im Jahr 2007 für erbrachte Leistungen eine Förderung in folgendem Umfang:

 

80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten werden für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle und andere Aufgaben pauschal finanziert.

 

20 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten können über Einzelfallleistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII über Entgelte für Fachleistungsstunden refinanziert werden. Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen ist auf 50 v. H. begrenzt.

 

 

 


 

Das stimmberechtigte Mitglied Herr Appelt begibt sich aufgrund seiner Befangenheit bei der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt in den Besucherbereich.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                      0 Nein-Stimmen

                                                      1 Befangen